Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zu folgendem Szenario:
Ein Steuerberater und sein Mandant vereinbaren, künftig "DATEV Unternehmen online" zur Abwicklung der Buchführung zu nutzen. Der Steuerberater erhofft sich dadurch eine Effizienzsteigerung, jedoch verfügt er nicht über das erforderliche Wissen, welche Schritte sowohl in der Kanzlei als auch beim Mandanten erforderlich sind, um DATEV Unternehmen online einzurichten. Der Steuerberater kennt jedoch einen DATEV Systempartner, der die technischen, organisatorischen und administrativen Einrichtungsschritte durchführen kann. Daher sagt er seinem Mandanten: "Ich bestelle den DATEV myIdentity-Stick und die DATEV SmartCard für Sie, so dass Sie Unternehmen online nutzen können. Wenn Sie dies erhalten haben, setzen Sie sich bitte mit meinem DATEV-Systempartner XYZ unter der Rufnummer 1234 in Verbindung und vereinbaren mit diesem einen Termin zur Einrichtung von Unternehmen online bei Ihnen vor Ort." Gesagt, getan. Der DATEV-Systempartner kommt zum vereinbarten Termin und richtet Unternehmen online wunschgemäß ein, so dass es funktionsfähig ist.
Nun meine Frage dazu: Wer zahlt die Einrichtungsleistung des DATEV-Systempartners?
Wie seht Ihr das? Meine Ansicht dazu ist folgende: Der Steuerberater und der Mandant schließen ja eine Vereinbarung darüber, dass die Buchführung des Mandanten zukünftig unter Einbeziehung von Unternehmen online abgewickelt werden soll. Deshalb beauftragen sie (meiner Ansicht nach) gemeinsam den DATEV-Systempartner mit der Einrichtungsdienstleistung. Allerdings ist allein hiermit noch keine Vereinbarung über die Kostentragung getroffen worden. Sollten Steuerberater und Mandant die Kosten für den DATEV-Systempartner jeweils zur Hälfte tragen? Oder sollte der Steuerberater die Kosten tragen? Oder der Mandant?
Ich freue mich über Antworten.
Hallo Herr Kuhlmey,
Sie stellen eine Frage, die in ihrem geschilderten Fall zunächst völlig unwichtig ist.
Der erste Irrtum: DUO = Effizienzsteigerung in der Kanzlei. Da in der Kanzlei anscheinend gar nicht das Know-How existiert, wie DUO eingerichtet werden muss und in der Zusammenarbeit mit dem Mandanten sinnvoll eingesetzt werden kann, wird es hier schnell zu Frust kommen und die jeweilige Buchhaltung wird mehr Zeit in Anspruch nehmen.
Meine Empfehlung: Lassen Sie sich zunächst von einem Kollegen beraten, der bereits effektiv mit DUO arbeitet. Dann ein Konzept erarbeiten, wie man DUO beim Mandanten vermarktet. Die Effizienzsteigerung liegt zunächst beim Mandanten.
Dann wird man schnell feststellen, dass der Systempartner des Mandanten natürlich auch vom Mandanten zu bezahlen ist. Einzige Frage ist dann: Berechne ich meinen Einrichtungsaufwand weiter...
Freundliche Grüße
Sven Ehlers
Eben. Ohne Wissen beim Berater/Kanzlei führt das nicht zur Effizienzsteigerung sondern zu Frust auf allen Seiten.
Es gibt sehr gute Schuluungen für Berater und Kanzlei.
Die Fortbildungsangebote der DATEV sind wirklich zu empfehlen.
Die Einrichtung beim Mandanten ist dann m.E. fast nebensächlich.
Ich bin ja von einem Systempartner. 🙂 Auf die Frage nach dem Bezhlen, naja kommt drauf an:
Oft läuft das so ab, dass der Berater den / die ersten Mandanten zusammen mit uns einrichtet und danach alleine loszieht. Wenn dann Probleme auftreten, läuft die Bezahlung i.d.R. über den Berater.