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Elternzeit L& G

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letzte Antwort am 19.06.2019 16:07:53 von Selina_Heubeck
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angelicaiodice
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Nachricht 1 von 11
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Hallo zusammen,

gibt es eine Möglichkeit die Elternzeit im Kalender vorzutragen anstatt diese monatlich zu erfassen.

Klappt auch nicht wenn der Haken gesetzt ist.

birgitkurewitz
Aufsteiger
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Nachricht 2 von 11
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Guten Morgen Angelica Iodice,

ich gebe Mutterschutz und Elternzeit immer über die Personalstammdaten ein:

Stammdaten - Besonderheiten - Mutterschutz

"Übernahme Kalender" auswählen

dann sind die Daten automatisch in den Kalender übernommen und werden jeden Monat automatisch berücksichtigt.

Gruß Birgit Kurewitz

angelicaiodice
Beginner
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Nachricht 3 von 11
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Danke Birgit Kurewitz,

bei dieser Variante muss ich ja trotzdem immer jeden Monat den Butten zur Übernahme in den Kalender anklicken. Mir geht es darum, dass man die Elternzeit ja von bis einträgt und genau das nicht im Kalender übernommen wird, sondern vor jeder Abrg. den Kalender aktualisieren muss.

Schöne Grüsse

A. Iodice

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birgitkurewitz
Aufsteiger
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Nachricht 4 von 11
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Hallo Angelica Iodice,

also ich muss nicht jeden Monat die Übernahme in den Kalender anklicken.

Einmal eingetragen und Übernommen ist dann für die Zukunft gespeichert.

Haben Sie einmal eine Probeabrechnung ohne erneute Eingabe/Übernahme probiert, ich glaube, die Daten schreiben sich erst bei der Abrechnung in den Kalender.

Gruß Birgit Kurewitz

angelicaiodice
Beginner
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Nachricht 5 von 11
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Hallo Frau Kurewitz,

gerade aktuell getestet, Probeabrechung ohne Kalenderübernahme: Gehalt wird abgerechnet

In Mutterschutz - Übernahme in Kalender: Keine Abrechnung (genau diesen Schritt möchte ich mir ersparen)

Das gleiche anderer Mandant, MA im Besch.Verbot.

Probeabrechnung: Gehalt + Muttersch.Geld  wird abgerechnet

Das kann doch nicht sein, dass diese Dinge monatlich angepasst werden müssen.

Schönen Gruss

A. Iodice

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angelicaiodice
Beginner
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Nachricht 6 von 11
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Gerade noch einmal probiert.

Also Abrechnung erstellt und siehe da ... es klappt.

Wir machen immer eine Probeabrg. und wundern uns ....

Danke & schönes Wochenende

A. Iodice

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sue
Aufsteiger
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Nachricht 7 von 11
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Hallo,

die Probeabrechnung in L+G weist leider einige Schwächen auf. Wenn die Probeabrechnung Fehler zeigt, führt die richtige Lohnabrechnung oft zum richtigen Ergebnis.

Schade, ist im Moment aber so.

Viele Grüße

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angelicaiodice
Beginner
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Nachricht 8 von 11
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Hallo,

stimmt, habe ich auch schon mehrfach festgestellt.

Schönen Freitag

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fruchtzwerg
Fortgeschrittener
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Nachricht 9 von 11
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ich greife das hier nochmal kurz auf,
ich habe im Kalender unten den Haken bei Fortschreiben der Unterbrechung bis September gesetzt, das passt soweit.

Nur kann ich irgendwo einstellen das er somit automatisch den Ausfallschlüssel (hier EZ) im Kalender auch bei den jeweiligen Tagen einträgt?

Ich finde das so etwas unübersichtlich, ich würde gerne sofort auf den ersten Blick sehen für welche Tage der Schlüssel jeweils gilt.

Oder muss ich noch irgendwo einen Haken machen?

VG

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t_r_
Allwissender
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Nachricht 10 von 11
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Sie müssen die Elternzeit vollständig eintragen und dann oben Übernahme Kalender anklicken. Dann sind die Zeiten im Kalender drin. Mehr ist nicht notwendig,

EZ.png

DATEV-Mitarbeiter
Selina_Heubeck
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 11 von 11
238 Mal angesehen

Hallo zusammen,

auf der Mitarbeiterebene unter Stammdaten | Besonderheiten | Mutterschutz finden Sie die Funktion "Übernahme Kalender". Dadurch werden folgende Zeiträume in den Kalender übernommen:

- Mutterschutzfrist:

Nach der Übernahme ist der komplette Mutterschutzzeitraum im Kalender mit dem Ausfallschlüssel MS eingetragen.

- Beschäftigungsverbot:

Die Zeiten eines Beschäftigungsverbots werden mit dem Ausfallschlüssel ML und den für die Mitarbeiterin relevanten täglichen Arbeitszeiten in die Kalendererfassung eingetragen. Beschäftigungsverbote mit Teil-Entgeltausfall können nicht automatisch in die Kalendererfassung übernommen werden.

- Elternzeit:

Mit dem Ausfallschlüssel EZ wird für zukünftige Monate die Funktion "Fortschreiben Unterbrechung" des Kalenders aktiviert und das Ende der Elternzeit als Ende der Unterbrechung gesetzt. Elternzeiten nach dem 3. Lebensjahr des Kindes müssen Sie selbst in der Kalendererfassung eingeben.

Bitte beachten Sie, dass die Übernahme der Daten in den Kalender für den Folgemonat immer erst mit dem erfolgreichen Erstellen der Lohnabrechnung erfolgt.

Viele Grüße aus Nürnberg

Selina Heubeck

Personalwirtschaft

DATEV eG

Beste Grüße Selina Heubeck
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 19.06.2019 16:07:53 von Selina_Heubeck
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