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Unternehmen online erweitere Bearbeitung

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letzte Antwort am 14.02.2019 15:13:44 von andream
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rennereric
Beginner
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Nachricht 1 von 7
635 Mal angesehen

Haben Mandanten jetzt eingerichtet mit Unternehmen Online erweitere Bearbeitungsform. Lieferantenrechnungen mit Zahlungsverkehr ist in der Anwendung gut und ein echter Mehrwert für den Mandanten (zusätzlich haben wir dann die Belegdaten!). Woran aber die Umsetzung scheitert beim Mandanten (darf ich jetzt wieder umstellen) sind die Kundenrechnungen. Hier ist in der erweiterten Ansicht das Problem das Rechnungen die nicht vollständig bezahlt werden, nicht als Teilrechnung erfasst werden können. Teilzahlungen können nicht verwaltet werden, daher die Rechnungen stehen auch wenn bis zum Beispiel alles bis auf einen Sicherheitseinbehalt bezahlt wurden vollständig als offen in der Liste. Nach Anfrage bei Datev ist das ja kein Problem da man ja Teillastschrifen vornehmen kann, da wird das dann angezeigt. In der Praxis haben aber (außer vielleicht Steuerberater) keinen Lastschrift beim Kunden und Ratenzahlung oder Sicherheitseinbehalte sind wohl eher die Regel. Kann daher nur sinnvoll einsetzen für Lieferantenrechnungen, dann aber kann man gleich ein anderes System nutzen.

seprof
Fachmann
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Nachricht 2 von 7
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Hallo Herr Renner,

dem Mandanten kann man die Alternative anbieten, wöchentlich zu buchen und ihm dann zeitnah eine OPOS-Liste zukommen zu lassen, um hier über den Stand der Debitoren zu informieren. Als On-Top kann man ihm dann auch anbieten, Mahnungen für ihn zu erstellen.

Alle, die DUO nutzen wollen, müssen sich darüber im Klaren sein, dass der Entwicklung der Praxisbezug oftmals fehlt und daher mit solchen Problemen zu rechnen ist. Besserung ist an dieser Stelle so schnell nicht zu erwarten.

Dann darf man selber kreativ werden und überlegen, wie man dem Mandanten bestmöglich helfen kann.

Freundliche Grüße

Sven Ehlers

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slangsdorf
Beginner
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Nachricht 3 von 7
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Hallo Herr Renner,

das hab ich schon mehrfach bei der DATEV und im FORUM bemängelt, aber wenn sich hierzu nur wenige Anwender melden, wird DATEV leider keine Änderung diesbezüglich vornehmen. Ich könnte das Produkt einigen meiner Mandanten empfehlen. So leider jedoch nicht, da wir uns auch nicht -wie von Herrn Ehlers vorgeschlagen- 4 x im Monat mit der gleichen FIBU beschäftigen wollen. Außerdem schürt das beim Mandanten wieder die Erwartung alles sofort erledigt zu bekommen.

Freundliche Grüße

Stephan Langsdorf 

seprof
Fachmann
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Nachricht 4 von 7
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Hallo Herr Langsdorf,

das Problem ist nicht, dass sich nicht genügend Anwender melden, sondern das DATEV die Praxisrelevanz an den falschen Parametern misst.

Es gibt auch viele Anwender, die nur die Teile von DUO nutzen, die einigermaßen in die eigenen Prozesse eingebunden werden können. Andere Teile werden dagegen erst gar nicht genutzt.

Sie würden sich erst dann entscheiden, weitere Teile zu nutzen, wenn diese Funktion da ist ohne das jetzt exklusiv mit der DATEV zu besprechen.

Daher sollte man beim Einrichten von DUO für einen Mandanten drei Dinge gut kennen. Den Bedarf des Mandanten, die tatsächlichen Möglichkeiten von DUO und ggfs. Workarounds um zum gewünschten Ergebnis für den Mandanten zu kommen.

Freundliche Grüße

Sven Ehlers

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andream
Beginner
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Nachricht 5 von 7
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Hallo Herr Renner,

wir haben seit ca. 1,5 Monaten bei Mandanten mit recht häufigen Sicherheitseinbehalten DUO im Einsatz. Von dort kam jetzt die Frage wie man es am praktischsten macht.

Bisher hatten wir diese Fragestellung noch nicht, da keine Sicherheitseinbehalte vorhanden waren.

Wie haben Sie dieses Problem mit Ihrem Mandanten geregelt.

Vielen Dank vorab für Ihre Hilfe.

Freundliche Grüße

Andrea Mämpel

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rennereric
Beginner
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Nachricht 6 von 7
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Hallo,

mache es nur bei einem Mandanten. Habe den Ausgangsbereich ausgeklammert und suche nach Alternativsystemen.

Bei dem einem Mandanten (was man im Normalfall Keinem vorschlagen kann) erfasst man die Zahlungen per Hand auf die Ausgangsrechnung. Nach dem Zahlungseingang geht man auf die Ausgangsrechnung in der Liste und legt in Höhe des Zahlungseingangs eine Teillastschrift an. Dann ist nur noch der offene Betrag in der Liste. Allerdings muss man dann im Zahlungsverkehr daran denken die Lastschrift zu löschen.

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andream
Beginner
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Nachricht 7 von 7
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Hallo Herr Renner,

vielen Dank für die schnelle Antwort´, dann werde ich diese Alternative mit unseren Mandanten durchsprechen und schauen, ob es praktikabel ist.

Freundliche Grüße

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letzte Antwort am 14.02.2019 15:13:44 von andream
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