abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Investitionsabzugsbeträge Anlagenbuchführung

12
letzte Antwort am 15.08.2018 16:58:21 von
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
hoege
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 13
843 Mal angesehen

Guten Tag,

wir verwalten die IAB in KAREWE unter der Anlagenbuchführung. Beim automatischen erzeugen der Buchungen werden auch Buchungen auf Statistikkonten für Bildung, Auflösung etc. erzeugt.

Dennoch werden die Beträge für Einstellung und Auflösung nicht automatisch im E-Bilanzassistenten eingepflegt, sondern müssen manuell eingegeben werden.

Gibt es eine Einstellung um dies zu ändern? Ansonsten möchte ich die Datev bitten dies einzurichten, zumal ab VZ 2017 keine IAB mehr in den Steuerprogrammen mehr verwaltet werden können. Dort war die Hinzurechnung bzw. Abrechnung automatisch.

Gruss

Timo Högemann

Gelöschter Nutzer
Offline Online
Nachricht 2 von 13
376 Mal angesehen

IAB's und die nichtabzugsfähigen Betriebsausgaben können in die E-Bilanz nur über die Steuerprogramme eingepflegt werden.

Der Weg ist also wie folgt:

Buchungen -> StErkl (GuE, GewSt.) -> E-Bilanz (Übernahme aus ...)

Ein Schelm, wer da böses denkt.

Gruß A. Martens

0 Kudos
hoege
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 13
376 Mal angesehen

Das fällt in meinem aktuellen Fall leider auch flach.

Es handelt sich um einen grösseren bilanzierenden landwirtschaftlichen Betrieb. Also keine EÜR und keine GewSt.

0 Kudos
Offline Online
Nachricht 4 von 13
376 Mal angesehen

Hallo Herr Högemann,

welche Rechtsform hat denn das Unternehmen?

0 Kudos
hoege
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 5 von 13
376 Mal angesehen

Es ist ein Einzelunternehmen.

0 Kudos
Offline Online
Nachricht 6 von 13
376 Mal angesehen

Dann ist es so, wie Herr Martens sagte: Wertübergabe an das GewSt-Programm und dort berechnen und speichern.

Anschließend im E-Bilanz-Assistenten im Bearbeitungsschritt „Steuerliche Gewinnermittlung“ im oberen Pull-Down-Menü“ die Auswahl „Gewerbesteuer„ treffen und die Werte werden aus der Erklärung übernommen.

Ohne Gewerbesteuererklärung hilft nur die manuelle Variante.

Beste Grüße

0 Kudos
Thomas_Kahl
Meister
Offline Online
Nachricht 7 von 13
376 Mal angesehen

Man kann anstatt "Gewerbesteuer" auch die Werte aus "Einkommensteuer" übernehmen. Dort muss man die Berichtigungen in der Anlage G allerdings manuell erfassen. Ich habe eben nachgesehen - bei der Anlage LuF ist das ähnlich. Dort muss dann auch Beraternummer und Mandantennummer für die Übergaben an die E-Bilanz erfasst werden.

Im Zweifel trotzdem an die Gewerbesteuerübergeben, in die E-Bilanz aus Gewerbesteuer übernehmen und Gewerbesteuer wieder löschen. Dann muss man zumindest nix manuell erfassen (wenn es funktioniert).

MfG
T.Kahl
0 Kudos
hoege
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 8 von 13
376 Mal angesehen

Diese Schritte sind mir schon bekannt und bei den Gewerbebetrieben oder EÜR auch einigermaßen praktikabel

Aber hier müsste ich  ja in EST eine Anlage EÜR anlegen, obwohl ich Bilanzierender bin.

Dann Fehler wegen der neuen EÜR ausmerzen, in EST speichern, zurück in KAREWE, E-Bilanz-Assistent starten, Einspielen, zurück in EST, EÜR löschen?

Oder für den landwirtschaftlichen Betrieb eine GewSt anlegen, speichern, in KAREWE einspielen und dann GewSt wieder löschen?

Das kann doch nicht ernst gemeint sein?

0 Kudos
Thomas_Kahl
Meister
Offline Online
Nachricht 9 von 13
376 Mal angesehen

Nein, Sie müssen keine EÜR anlegen. Schauen Sie sich doch die Anlagen G bzw in Ihrem Fall LuF mal an. Dort hinterlegen Sie Mandantennummer und Beraternummer (steht sogar da "für die Übergabe nach E-Bilanz"). Dann tragen Sie alle steuerlichen Korrekturen in die dafür vorgesehenen Felder ein - das müssen Sie ja für eine korrekte Berechnung eh - und dann kann das nach dem E-Bilanz Assistenten übernommen werden.

MfG
T.Kahl
0 Kudos
hoege
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 10 von 13
376 Mal angesehen

Stimmt, das funktioniert. Ist aber trotzdem nicht gerade komfortabel. Wofür sind dann die automatischen Buchungen auf den statistischen Konten?

Gut ich kann mir das Werteprotokoll z.B. für GewSt in KAREWe anzeigen lassen und dann die Beträge manuell in ESt angeben. Ist aber alles nicht so toll.

0 Kudos
Offline Online
Nachricht 11 von 13
376 Mal angesehen

Die statistischen Konten sind eben genau für die Schnittstellen zu den Steuerprogrammen.

Vielleicht bin ich fachlich nicht ganz auf der Höhe, aber muss denn zumindest nicht irgendeine Art von Steuererklärung abgegeben werden? Die E-Bilanz ist ja schließlich eine Anlage zur Steuererklärung.

0 Kudos
Thomas_Kahl
Meister
Offline Online
Nachricht 12 von 13
376 Mal angesehen

Stimmt, das funktioniert. Ist aber trotzdem nicht gerade komfortabel. Wofür sind dann die automatischen Buchungen auf den statistischen Konten?

Ich hoff ja ein bissel dass das eine Vorstufe dafür ist, irgendwann die Buchungen doch übergeben zu können.

Vielleicht bin ich fachlich nicht ganz auf der Höhe, aber muss denn zumindest nicht irgendeine Art von Steuererklärung abgegeben werden? Die E-Bilanz ist ja schließlich eine Anlage zur Steuererklärung.

Wird doch abgegeben - die Einkommensteuererklärung. Die muss ja in dem Fall auch.

MfG
T.Kahl
0 Kudos
Offline Online
Nachricht 13 von 13
376 Mal angesehen

Alles klar, dann verstehe ich auch das Problem. Wenn die ESt zum Beispiel ein anderer Berater erstellt will man ggf. keine Wertübergabe in die Erklärung durchführen.

Dann bleibt es bei der manuellen Erfassung.

0 Kudos
12
letzte Antwort am 15.08.2018 16:58:21 von
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage