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Gesundheitsförderung in LODAS

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letzte Antwort am 16.08.2018 14:14:25 von Verena_Heinlein
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oszfolk
Beginner
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Hallo liebe Community,

wir möchten unseren Mitarbeitern einen Gesundheitskurs bei der AOK bezahlen, der den Vorgaben nach dem Präventionsgesetz entspricht, also steuer- und sozialversicherungsfrei ist und unter die 500-Euro-Grenze fällt. Für diesen Kurs berechnet uns die AOK 50 Euro und der Mitarbeiter bekommt einen Gutschein für diesen Kurs, mit dem er sich bei der AOK anmelden kann.

Nun ist die Frage:

Muss ich diese Zuwendung als Sachbezug in LODAS erfassen und wenn ja, mit welcher Lohnart?

Bei einer Probeabrechnung mit der Stammlohnart 869 habe ich die Warnung erhalten, dass die Sachbezugsgrenze überschritten wird und

im Lexinfo ist nur beschrieben, wie eine Erstattung der Kosten mit Lohnart 201 abgerechnet wird. Doch bei uns handelt es sich ja nicht um eine Barlohnzuwendung, sondern die Rechnung wird direkt vom Unternehmen bezahlt.

Kann mir jemand helfen?

Auf Eure Antworten freut sich

Sabine Oszfolk

Thomas_Kahl
Meister
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Nachricht 2 von 5
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Ich würde das vermutlich gar nicht über die Abrechnung laufen lassen. Es muss ja einen Vertrag mit der AOK geben. Und dann würde ich eine Liste mit Personalnummer und Namen der Mitarbeiter anfertigen. In der würde ich mir mit Datum und Unterschrift den Erhalt des Gutscheins bestätigen lassen. Vertrag und Liste würde ich zu den allgemeinen Lohnunterlagen packen und im Fall einer Prüfung mit vorlegen.

MfG
T.Kahl
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oszfolk
Beginner
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Nachricht 3 von 5
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Danke für die schnelle Antwort!

Mittlerweile hat mir unser Steuerbüro mitgeteilt, dass diese Zuwendung auf der Lohnabrechnung stehen muss, da sie aus steuerlichen Gründen auf dem Lohnkonto ersichtlich sein muss.

Also bleibt nur noch die Frage, mit welcher Lohnart?

LA 869 und den Hinweis auf die Überschreitung der Sachbezugsgrenze einfach ignorieren?

Gruß

Sabine Oszfolk

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Thomas_Kahl
Meister
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Nachricht 4 von 5
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Hm. Dann machen Sie es so, wie im Datevdokument beschrieben. Allerdings sollten Sie einen Folge-Netto-Abzug anlegen, da das Geld ja direkt an die KK gezahlt wird. Anders wird es nicht gehen.

MfG
T.Kahl
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DATEV-Mitarbeiter
Verena_Heinlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 5 von 5
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Hallo zusammen,
vielen Dank für Ihre bisherigen Beiträge.

Ein Beispiel zur Abrechnung der Gesundheitsförderung mit LODAS finden Sie auch in der Lexinform/Info-Datenbank unter dem Dokument Gesundheitsförderung (Beispiele für LODAS).

Viele Grüße

Verena Heinlein
Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Verena Heinlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 16.08.2018 14:14:25 von Verena_Heinlein
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