Hallo,
ich arbeite mit Lohn und Gehalt. Ich habe eine Mitarbeiterin, die bis zum 23.07.18 ein Pflichtpraktikum, das sozialversicherungsfrei ist, absolviert hat und ab 24.07.18 als Werkstudentin arbeitet. Wenn ich die MA mit einer neuen Personalnummer anmelden und die Stammdaten kopieren möchte, muss ich eine Standartkopie oder eine Standartkopie mit Verknüpfung wählen? Es geht mir darum, dass die UV-Jahresmeldung (GdA 92) richtig erstellt wird.
Hallo,
wir empfehlen in diesem Fall eine Standardkopie mit Verknüpfung.
Wurde der Mitarbeiter manuell oder mit der Kopiervariante Standard ohne Verknüpfung unter einer neuen Personalnummer angelegt, so wird bei der Erstellung der UV-Jahresmeldung automatisch eine Konsolidierung der Werte anhand der SV-Nummer durchgeführt.
Dies gilt auch, wenn der Mitarbeiter auf mehr als 2 Personalnummern abgerechnet wird.
Weitere Informationen finden Sie auch im Dokument 1001127 - Meldeverfahren zur Unfallversicherung – Besonderheiten UV-Jahresmeldung unter Punkt 2 "Arbeitnehmer über 2 oder mehrere Personalnummern abrechnen".
Viele Grüße aus Nürnberg,
Daniela Eichler
Personalwirtschaft
DATEV eG
Sehr geehrte Frau Eichler,
danke für die Unterstützung. Ich habe im Vorfeld recherchiert und war mir unsicher, weil bei den Erläuterungen zu dem Kopiervorgang „Standardkopie mit Verknüpfung“ der Fall nicht aufgeführt wird.
Mit freundlichen Grüßen
G. Wessely