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Dachdecker Azubi

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letzte Antwort am 10.08.2023 09:43:09 von sokrates
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siga
Beginner
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Nachricht 1 von 14
856 Mal angesehen

Ich habe ganz neu einen Dachdecker übernommen und habe bis dato noch nie Bauhauptgewerbe sowie GaLaBau und Dachdecker abgerechnet. Jetzt hat besagter Dachdecker einen Azubi eingestellt. Muss ich den Azubi außer bei der Krankenkasse sonst noch wo anmelden?

DATEV-Mitarbeiter
Verena_Heinlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 14
710 Mal angesehen

Hallo,

in den nachfolgenden Dokumenten ist die Anlage eines Auszubildenden im Dachdeckerhandwerk beschrieben:

Viele Grüße

Verena Heinlein
Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Verena Heinlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
_JuliaBorowski_
Aufsteiger
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Nachricht 3 von 14
555 Mal angesehen

Hallo,

 

wenn ich einen Auszubildenen in LuG anlege, muss ich dann unter Baulohn| Allgemein die Mitarbeitervariant "Auszubildender (gewerblich) angeben oder lässt man das komplett weg?

 

Wie verhält es sich, wenn der Auszubildende in der Mitte des Monats die Ausbildung beendet, wie muss ich das angeben, damit alle Meldungen an die SOKA Dach rausgehen? Wird dann die Erstattung der Ausbildungsvergütung automatisch berechnet oder muss ich da noch etwas machen?

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DATEV-Mitarbeiter
Nina_Schöneweis
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 4 von 14
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Hallo,


Auszubildende sind bei der SOKA-Dach nicht beitragspflichtig und somit auch nicht zu melden. Geben Sie trotzdem die Mitarbeitervariante "Auszubildender (gewerblicher)" an.


Beendet der Mitarbeiter seine Ausbildung in der Mitte des Monats, empfehle ich Ihnen eine neue Personalnummer mit der neuen Mitarbeitervariante "gewerbl. Arbeitnehmer" anzulegen. In der alten Personalnummer erfassen Sie das Ausbildungsende und das Austrittsdatum.

 

Eine Erstattung der Ausbildungsvergütung erfolgt bei der SOKA-Bau und nicht bei der SOKA-Dach.

Freundliche Grüße, Nina Schöneweis
Personalwirtschaft | DATEV eG
_JuliaBorowski_
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497 Mal angesehen

Haben Sie ganz lieben Dank für die Rückmeldung, das haben Sie sehr gut beschrieben.

 

Das hat mir sehr geholfen.

_JuliaBorowski_
Aufsteiger
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Nachricht 6 von 14
470 Mal angesehen

@Nina_Schöneweis   eine Frage habe ich dazu noch. Die Meldung an die SOKA Bau geht wahrscheinlich erst mit dem Monatsabschluss raus oder kann ich das vorher manuell anstoßen?

 

Die Firma besteht darauf, dass ich die Meldung am Tag des Bestehens melde.

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greese
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über SoKa-Bau online kann man so etwas auch erledigen.

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_JuliaBorowski_
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Ah ok, dann schaue ich mir das mal an. Da benötigt man aber bestimmt einen Zugang, oder?

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greese
Erfahrener
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Nachricht 9 von 14
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@_JuliaBorowski_  schrieb:

Ah ok, dann schaue ich mir das mal an. Da benötigt man aber bestimmt einen Zugang, oder?


Ja, dafür benötigt man einen speziellen Zugang (Zustimmung vom Mandanten notwendig).

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DATEV-Mitarbeiter
Matthias_Platz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 10 von 14
410 Mal angesehen

Hallo,

 

 

die Meldedaten können nur nach erfolgtem Monatsabschluss an die SOKA-Bau übermittelt werden. Eine manuelle Übermittlung aus Lohn und Gehalt ist nicht möglich. Eine weitere Alternative hat Ihnen @greese bereits genannt.

Viele Grüße, Matthias Platz
Personalwirtschaft | DATEV eG
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_JuliaBorowski_
Aufsteiger
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Nachricht 11 von 14
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@Matthias_Platz   Hallo Herr Platz, 

 

leider gibt es nach dem Monatsabschluss kein Protokoll, woraus hervor geht, dass eine Übermittlung an die SOKA Bau stattgefunden hat.

 

Habe ich das etwas falsch gemacht?

 

Ich habe den Azubi nach erfolgreich bestandener Prüfung abgemeldet und unter einer neuen Personalnummer wieder angemeldet, da die Prüfung innerhalb des Monats stattfand. Das tatsächliche Ausbildungsende hatte ich erfasst, ebenso die genommenen Urlaubstage. Und trotzdem erhalte ich keinen Erstattungsantrag der Ausbildungsvergütung.

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DATEV-Mitarbeiter
Matthias_Platz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 12 von 14
297 Mal angesehen

Hallo,

 


im Gegensatz zum Bauhaupt-Gewerbe ist beim Dachdecker-Gewerbe ein Auszubildender nicht meldepflichtig. Somit erfolgt weder eine Meldung an die SOKA-DACH noch eine Erstattung der Ausbildungsvergütung.


Gerne klären wir mit Ihnen den Sachverhalt individuell. Bitte wenden Sie sich dazu über einen der anderen Servicekanäle an uns.

Viele Grüße, Matthias Platz
Personalwirtschaft | DATEV eG
_JuliaBorowski_
Aufsteiger
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Nachricht 13 von 14
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@Matthias_Platz   haben Sie ganz lieben Dank für die Info!

 

Jetzt bin ich wieder ein Stück schlauer 😁.

 

 

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sokrates
Fortgeschrittener
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Nachricht 14 von 14
243 Mal angesehen

 

Wenn der SOKA Dach bekannt ist, dass der Betrieb einen Auszubildenden hat, schickt sie an den Betrieb automatisch ein Erstattungsformular zu (immer zum Ende eines Ausbildungsjahres).

Heißt also grundsätzlich, dass Ausbildungsvergütungen erstattet werden, aber es gibt keinen elektronischen Meldeaustausch dazu über DATEV.

 

Mehr dazu unter https://soka-dach.de/leistungen/ausbildungberufsbildung/#:~:text=Die%20Erstattung%20erfolgt%20durch%20%C3%9Cberweisung,65%2C00%20%E2%82%AC%20je%20Ausbildungstagewerk.

 

 

(Das nur als Hinweis nebenbei. Nicht, dass ein Mitleser denkt, es gäbe grundsätzlich keine Erstattung der Ausbildungsvergütungen.)

 

LG

Anne Koch

 

 

 

 

 

 

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letzte Antwort am 10.08.2023 09:43:09 von sokrates
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