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JobTicket verbuchen

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letzte Antwort am 02.08.2023 10:21:24 von Uwe_Lutz
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tatjana
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Nachricht 1 von 9
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Guten Morgen,

wir sind uns im Büro nicht ganz schlüssig, wie wir die Buchungen im Lohn für das JobTicket/TicketPlus verbuchen.

Welche Aufwands-/Erlöskonten werden hier benutzt?

Über Rückmeldungen wäre ich dankbar.

Lieben Gruß

DATEV-Mitarbeiter
EvaMaria_Walter
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 9
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Guten Tag Frau Kruschinski,

habe mich bei der Fachabteilung nach Ihrem Anliegen erkundigt und folgende Rückmeldung erhalten:

-> wie ein Jobticket in Lohn und Gehalt abgerechnet werden muss, finden Sie in der Info-DB unter der Nr. 5303254 .

Allerdings können wir nicht sagen, auf welche FIBU-Konten die Lohnarten für das JobTicket gebucht werden müssen.

Die FIBU-Konten muss der Anwender selbst festlegen. In Lohn und Gehalt kann die Kontierung der Lohnarten (auf welches FIBU-Konto gebucht werden muss) auf Mandantenebene unter Mandantendaten | Finanzbuchführung | Kontierung Lohnarten hinterlegt werden. <-

Hoffe der Hinweis ist Ihnen dienlich

und verbleibe

mit freundlichen Grüßen,

Eva Walter

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stefans
Fortgeschrittener
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Nachricht 3 von 9
20413 Mal angesehen

Moin Moin Frau Kruschinski,

für den Fall, dass der Arbeitnehmer das Ticket privat selber bezahlt und über das Gehalt erstattet bekommt, müssen Sie entsprechend dem Dokument Fahrtkostenzuschüsse buchen.

Sollte der Kauf und die Abrechnung/ Erstattung an den Arbeitnehmer anders erfolgen, müssten Sie Ihren Fall bitte genauer erläutern.

Beste Grüße

Stefan

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tatjana
Beginner
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Nachricht 4 von 9
20413 Mal angesehen

Guten Morgen,

wir haben bei einem Mandanten und deren Mitarbeitern bei den Brutto Bezügen

einmal das normale Gehalt/den Aushilfslohn und die Zusatzposition TicketPlus mit 40,00 € (St/Sv frei) und bei den Netto-Bezügen/Abzügen werden diese 40,00 € wieder abgezogen.

Jetzt ist meine Frage, welche Fibu-Konten angesprochen werden um die TicketPlus-Beträge im Lohn zu verbuchen und auf welches Konto die Zahlung an das TicketPlus-Unternehmen gebucht wird.

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DATEV-Mitarbeiter
Verena_Heinlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 5 von 9
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Hallo Community,

kann hier jemand unterstützen?

Beste Grüße

Verena Heinlein
Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Verena Heinlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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stefans
Fortgeschrittener
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Nachricht 6 von 9
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Hallo Frau Kruschinski,

ich habe keine praktische Erfahrung mit "TicketPlus" aber letztlich bietet das "TicketPlus-Unternehmen" nur ein Gutschein/ Zahlungssystem an. Es muss für mein Verständnis also einen Grund/ Sachbezug geben, wofür die 40,00 Euro gezahlt werden.

So könnten es z.B. Tankgutscheine sein, die entsprechend dem Dokument  Tankgutscheine verbucht werden müssen.

Da die Abrechnung über den Lohn erfolgt. Würde ich buchen (SKR03):

40,00 Euro 4946 an 1740

Die Einzahlung auf die Gutscheinkarten entsprechend:

40,00 Euro 1740 an 1200

Beste Grüße

Stefan

dcb
Beginner
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Nachricht 7 von 9
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Hallo Zusammen,

wir haben das Problem wie folgt gelöst:

Das Ticket wird als Sachbezug über den Lohn mit den Lohnarten 2920 AG Jobticket p.St und 9010 Fahrtkosten abgerechnet. (Der Betrag liegt über 44 Euro daher die Lohnart 2920).

Gebucht wird wie folgt ("automatisch" über die Lohnbuchungen):

X Euro 4175 an 1755
X Euro 1755 an 8590

Die Zahlung vom Ticket durch den Mandanten per Bank buche ich dann:

X Euro 8590 an Bank

Somit wirkt sich im Ergebnis nur die Buchung auf 4175 als Aufwand aus. Der Rest wurde neutralisiert. Ist ggf. nicht zu 100% fachbuchtauglich, aber erfüllt seinen Zweck.

VG

DB

Carolin_Str
Beginner
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Nachricht 8 von 9
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An sich ein pragmatischer Ansatz, allerdings kann man auf das Konto 8590 nicht mit Umsatzsteuerschlüssel buchen - und die 7 % USt beim Deutschlandticket würden wir ja doch gerne ziehen.

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 9 von 9
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Lt. Einschätzung der Finanzverwaltung (z.B. Erlass Finanzministerium MV, Lexinformdokument 7013493) liegt zwischen Verkehrsunternehmen und Arbeitgeber kein Leistungsaustausch vor (da die Fahrkarten vom AN bestellt werden). Somit ist danach ein Vorsteuerabzug nicht möglich.

 

Bei den Rechnungen der Verkehrsunternehmen an die Arbeitgeber, die ich von hier kenne, wird auch keine USt ausgewiesen.

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letzte Antwort am 02.08.2023 10:21:24 von Uwe_Lutz
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