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Arbeitszeitkonto Lohn und Gehalt

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letzte Antwort am 16.08.2018 10:01:34 von Nina_Schöneweis
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jennifers_
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Hallo,

ich bin neu hier in der Community und habe direkt eine Frage bezüglich der Arbeitszeitkonten in Lohn und Gehalt.

Die Arbeitnehmer bekommen ein festes Gehalt und die Überstunden werden lediglich ab einer gewissen Grenze ausgezahlt. Unser Mandant hat einen festen Stundensatz von 173 Std im Monat. Nebenbei führen die Arbeitnehmer Zeitkonten. Zum Ende des Monats bekommen wir das Zeitkonto des jeweiligen Arbeitnehmers. Wir haben das Arbeitszeitkonto zunächst immer manuell berechnet, da es uns nicht möglich erschien, die Arbeitszeiten über DATEV direkt berechnen zu lassen.

Momentan tragen wir die Zeiten im Kalender über eine Statistklohnart ein. Diese finden sich im Arbeitszeitkonto unter "gearbeitete Stunden".  Die Urlaubs- und Krankheitsstunden berechnen sich nach dem Monatsdurchschnitt der vergangen drei Monate. Die Stunden werden auch im Arbeitszeitkonto unter " gearbeitete Stunden" mit ausgewiesen.

Nun zu meiner Frage: Ist es möglich, dass wenn wir die Zeiten in den Kalender manuell eintragen, dass das Arbeitszeitkonto die Differenz selbst errechnet, sodass der Arbeitnehmer seine Plus- & Minusstunden ausgewiesen bekommt ? ( Also "bezahlte Stunden" - "gearbeitete Stunden")

Ein Bespiel dazu: Arbeitnehmer A hat 150 Stunden gearbeitet und hatte dazu 33 Stunden Urlaub. Die daraus resultierenden Plus Stunden in Höhe von 10,00 Std. möchte ich auf einem AZK stehen haben und dazu noch die 183 Std. als gearbeitete Stunden.

Vielen Dank vorab

& Viele Grüße

Jennifer S.

DATEV-Mitarbeiter
Nina_Schöneweis
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Jennifer S.,

die Verwendung eines automatischen Arbeitszeitkontos ist in Lohn und Gehalt bei Gehaltsempfängern nicht möglich.

Das Arbeitszeitkonto arbeitet mit einem Abzug der Mehrarbeitszeit. In Ihrem Beispiel hätte das die Folge, dass das Gehalt um die Mehrarbeit gekürzt wird.

Beispiel:

  • Der Arbeitnehmer hat ein Gehalt in Höhe von 2.000,00 €.

  • Wird das Gehalt durch den festen Stundensatz von 173 Stunden geteilt, ermittelt sich ein Stundenlohn in Höhe von 11,56 €.

  • Das automatische Arbeitszeitkonto würde das Festgehalt anhand der gebuchten Stunden, in Ihrem Beispiel zehn Plusstunden, kürzen (Festgehalt 2.000,00 € - 115,60 € = 1.884,40 €).

Da dieses Vorgehen nicht dem gewünschten Effekt eines automatischen Arbeitszeitkontos für Gehaltsempfänger entspricht, wird diese Variante in Lohn und Gehalt nicht angeboten. Es bleibt Ihnen die Buchung der Mehrarbeitsstunden im manuellen Arbeitszeitkonto.

Viele Grüße

Nina Schöneweis

Personalwirtschaft

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Freundliche Grüße, Nina Schöneweis
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jennifers_
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Halo Nina Schöneweis,

ich verstehe nicht wieso Sie schreiben,dass das Gehalt bei Plusstunden gekürzt wird ?

&

Das manuelle Arbeitszeitkonto kann man nur über die statistiklohnarten führen ?

Viele Grüße

Jennifer S.

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Nina_Schöneweis
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Jennifer S.,

die automatischen Arbeitszeitkonten können nicht rein statistisch durchgeführt werden. Sie müssen mit einem Geldwert versehen sein.

Hintergrund ist hier das Gesetz zur Flexibilisierung der Arbeitszeit. Wenn Sie ein Arbeitszeitkonto über zwölf Monate führen, sind sie verpflichtet zu diesem Arbeitszeitkonto ein Wertguthaben mit zugehöriger SV-Luft zu bilden.

Anhand der zwölfmonatigen Frist, wird zwischen Kurz- und Langzeit-Arbeitszeitkonten (Lebens-Arbeitszeitkonto) unterschieden.

Es gibt die Möglichkeit ein Arbeitszeitkonto manuell (rein statistisch) oder auf Basis tariflicher Vorgaben auf einjährige Zeiträume zu beschränken und diese durch nachfolgende Zeiträume dauerhaft ohne Wertguthaben zu führen.

Aufgrund der beschriebenen gesetzlichen Gegebenheiten ist ein automatisches Arbeitszeitkonto auf rein statistischer Basis nicht umsetzbar, da hier mit einem fiktiven Entgelt Wertguthaben automatisch auf- und abgebaut werden müsste.

Viele Grüße

Nina Schöneweis

Personalwirtschaft

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Freundliche Grüße, Nina Schöneweis
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letzte Antwort am 16.08.2018 10:01:34 von Nina_Schöneweis
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