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DUO einzelne Belege zwischen Mandantennummern verschieben

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letzte Antwort am 04.01.2024 11:19:48 von jjunker
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a_geptin
Einsteiger
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Nachricht 1 von 10
2031 Mal angesehen

Moin moin,

ich suche nach einem Weg Belege in DUO unkompliziert von einer Mandantennummer auf eine andere zu verschieben.

Fallbeispiel: Ich habe einen Mandanten mit einer Unterberaternummer und sechs Unternehmungen sowie entsprechend sechs Mandantennummern zu der Unterberaternummer. Nun lädt der Mandant manchmal Belege zum falschen Unternehmen hoch, oder bezahlt vom Konto des falschen Unternehmens nebst Ausgleichszahlung zum richtigen Konto, oder oder oder...

Bislang würde ich in so einem Fall beim buchen die "falschen" Belege nicht verbuchen, anschließend die Belege aus DUO exportieren und in DUO löschen. Danach die exportierten Belege zum richtigen Mandanten wieder nach DUO hochladen und verbuchen. Aufgrund der vielen Einzelschritte, scheint mir die Lösung zweifelhaft.

Schöner wäre, wenn ich aus der Maske für "Belege in einen anderen Ordner verschieben" direkt Zugriff auf alle Belegablagestrukturen einer Unterberaternummer hätte anstatt nur einer Mandantennummer.

Im DMS funktioniert das schließlich auch! (Eigenschaften/Index -> Mandantennummer ändern ... alternativ sogar über die Massenindexierung).

Sollte ich was übersehen haben, dann klären Sie mich bitte auf!

Viele Grüße

Alexander Geptin

KOB
ckuepper
Aufsteiger
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Nachricht 2 von 10
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Hallo Herr Geptin,

wir haben auch so eine Konstellation, und es werden Belege im falschen Unternehmen gescannt.

Ich habe auf meinem Rechner das Modul Belegtransfer installiert.

Und die ganzen Mandanten im Belegtransfer anlegen lassen.

Wenn ich einen "falschen" Beleg sehen, gehe ich auf die Diskette zum speichern und lege die Rechnung beim "richtigen" Mandanten ab.

Über den Belegtransfer lade ich es dann hoch, und lösche es im entsprechenden Mandanten.

Viele Grüße

Claus Küpper

marcbrost
Erfahrener
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Nachricht 3 von 10
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ergänzend: es ließe sich alternativ auch der Dokument-Upload online zum Hochladen der Belege verwenden, wenn das zuordnen in den richtigen Belegtransfer-Ordner zu umständlich wäre.

Bisher gibt es keine Möglichkeit Belege zwischen Mandanten zu verschieben außer durch die bereits von Herr Küpper beschriebene Variante (abspeichern, Beleg in falschem DUO löschen, Beleg in richtiges DUO hochladen). Das Verschieben von Belegen innerhalb einer Beraternummer wird von der Datev voraussichtlich auch nicht implementiert werden, da davon ausgegangen wird, dass der Mandant alle Belege ordentlich geheftet beim richtigen Unternehmen hochläd.

Viele Grüße

Marc Brost

Viele Grüße
Marc Brost
tax
Fortgeschrittener
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Nachricht 4 von 10
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Hallo Datev,

gibt es hier Neuigkeiten?

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DATEV-Mitarbeiter
Stefanie_Herold
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 5 von 10
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Hallo,

es ist wie Herr Brost es beschreibt.

Ein bestandsübergreifendes Verschieben von Belegen ist nicht möglich und auch nicht geplant.
Die Zuordnung zur richtigen Buchführung bleibt unabdingbar und wird in der Zukunft noch viel wichtiger werden (z.B. im Hinblick auf eine automatisierte Buchführung).

Viele Grüße

Stefanie Herold

metalposaunist
Unerreicht
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Nachricht 6 von 10
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Die Zuordnung zur richtigen Buchführung bleibt unabdingbar und wird in der Zukunft noch viel wichtiger werden (z.B. im Hinblick auf eine automatisierte Buchführung).

Sehe ich ehrlich gesagt ähnlich. Ja, es gibt solche Mandanten aber wenn die alle so arbeiten wie Sie mit DATEV und dem StB zusammenarbeiten - sicherlich kann es vorkommen, dass ab und zu was schief läuft aber die Regel sollte das nicht sein.

Dann muss man sich die Mandaten etwas "erziehen". Wenn ich in der IT jemanden aus Versehen falsche DATEV Rechte oder allgemein falsche Zugriffsrechte geben, haben wir gleich einen Datenschutzvorfall. So ähnlich sollte man das mit UO auch sehen.

Und ggf. kann man ja Maßnahmen treffen, damit die Mandanten das nicht so oft falsch machen (können). 

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
tax
Fortgeschrittener
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Nachricht 7 von 10
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Hallo,

es ist wie Herr Brost es beschreibt.

Ein bestandsübergreifendes Verschieben von Belegen ist nicht möglich und auch nicht geplant.
Die Zuordnung zur richtigen Buchführung bleibt unabdingbar und wird in der Zukunft noch viel wichtiger werden (z.B. im Hinblick auf eine automatisierte Buchführung).

Viele Grüße

Stefanie Herold

Sie haben Recht, die richtige Zuordnung ist wichtig.

Aber Menschen machen Fehler. Auch bei der Buchhaltung.

Und um Fehler zu korrigieren wäre so eine Funktion sehr hilfreich.

"DATEV Weil nicht sein kann, was nicht sein darf"

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metalposaunist
Unerreicht
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Nachricht 8 von 10
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Aber Menschen machen Fehler. Auch bei der Buchhaltung.

Korrekt. Aber das sollte die Ausnahme bleiben und dann muss an den Umstand halt hinnehmen bzw. ist es dann verschmerzbar, wenn man etwas mehr Zeit investieren muss. Kann ja nicht sein, dass DATEV hier aktiv werden muss, weil Mandate es in 9 von 10 Fällen schaffen Belege quer durch alle Stammdaten zu schicken.

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
deusex
Experte
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Nachricht 9 von 10
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Hallo Frau Herold,

ich sage es ja ungern, aber das Vorgehen der DATEV ist für diesen Sachverhalt exakt richtig.

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jjunker
Experte
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Nachricht 10 von 10
106 Mal angesehen

Ich ziehe dieses uralte Thema mal aus der Versenkung.

 

Wir haben zwei Bestände die später umsatzsteuerlich konsolidiert wird.

 

Zwischen diesen Beständen auf der selben Unterberaternummer sollte man Belege irgendwie eleganter verschieben können als

download

upload

Kontrolle ob abgelegt

löschen

 

Ich habe gerade keine große Lust 15 Kreditkartenbelege von der Tochter zur Mutter verschieben zu müssen.

 

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Beleg verschieben. Wegen meiner auch nur mit Zweimal zu bestätigendem Hinweis und zur Auswahl nur innerhalb einer (Unter)Beraternummer.

Alle Lösungshinweise erfolgen unter Ausschluss der Haftung. Die Prüfung hinsichtlich technischer Richtigkeit und rechtlicher Konsequenzen obliegt dem Leser des Beitrags
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letzte Antwort am 04.01.2024 11:19:48 von jjunker
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