Guten Tag,
nach dem neuen Update ist bei einigen Mandanten mit Gewinnermittlungsart EÜR, im neuen Feld Basisdaten für Kontenzweckprfung, bei Gewinnermittlungsart Bilanz hinterlegt.
Wie erfolgt die Vorbelegung? Müssen alle Mandanten manuell geprüft werden?
VG
Tax
Hallo Tax,
alle Informationen zu den neuen Feldern Basisdaten Kontenzweckprüfung finden Sie in der Programmhilfe unter Suchen:
Basisdaten Kontenzweckprüfung.
Diese sind auch in der Info-Datenbank als Dokument verfügbar z.B. hier: Eingabefelder Grunddaten Rechnungswesen .
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Dietrich
Produktmanagement und Service Jahresabschluss
DATEV eG
Hallo Fr. Dietrich,
bei uns wurde durch das DATEV-Update bei einer Freiberufler-GbR ebenfalls in den "Basisdaten für Kontenzweckprüfung" automatisch "Körperschaft des öffentlichen Rechts" und "Bilanz" hinterlegt! Das sollte lt. Ihren Ausführungen (Dok 9211787) eigentlich nicht passieren.
In den Stammdaten zum Jahresabschluss 2017 ist als Art der Abschlussarbeiten "EÜR" hinterlegt (und als Zuordnungstabelle S2003/0000/173). Die Unternehmensform wurde korrekt mit "GbR" geschlüsselt.
Da diese Basisdaten für Kontenzweckprüfung jahresabhängige Daten sind, müssten wir das nun pro betroffenen Mandant für 2017 und 2018 ändern?!
Was passiert, wenn wir das nicht ändern und einfach falsch stehen lassen?
VG
TechNick
Hallo Herr Naujokat,
ohne die Hintergründe dieser automatischen Vorbelegung zu kennen, würde ich das in jedem Fall ändern. Bei weiteren Prüfungen, auch in kommenden Programmversionen, ploppt Ihnen sonst die Kontenzweckprüfung immer wieder hoch.
Viele Grüße
Christian Wielgoß
Hallo Herr Wielgoß,
...hinsichtlich unseres Datenbestandes hoffe ich auf eine "Hotfix-Lösung", zumal das Problem sicherlich viele Kanzleien betrifft. Die Daten sind ja bereits in den Mandantendaten Rechnungswesen -> Jahresabschluss richtig erfasst.
Unverständlich bleibt, wieso das Programm diese Werte für die Kontenzweckprüfung neu "auswürfelt"....
VG
TechNick
Hallo Herr Naujokat,
nur aus Interesse: Welcher Unternehmensform war den beim betroffenen Mandanten (ggf. ursprünglich und hsitorisch) hinterlegt?
Viele Grüße
Christian Wielgoß
...war schon immer als GbR angelegt.
Aus meiner Sicht ist dieses Thema immer noch offen. Müssen nun alle Mandanten mit einer EÜR umgestellt werden, da Bilanz vorbelegt ist?
Momentan müssen Sie manuell umstellen, ja.
Mit der Version 7.2 von Kanzlei-Rechnungswesen / Rechnungswesen / Rechnungswesen compact (Auslieferung Januar 2019) wird bei allen Beständen mit automatisch vorbelegter Gewinnermittlungsart geprüft ob der Eintrag korrekt ist. Handelt es sich laut Zuordnungstabelle um eine Einnahmenüberschussrechnung wird der Eintrag automatisch korrigiert. Wurde die Gewinnermittlungsart verändert, bleibt dieser Eintrag erhalten.