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Anlage AVEÜR, IAB, Herabsetzung der AHK

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letzte Antwort am 07.08.2018 14:15:02 von aschreiber
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Hallo zusammen,

bei der Anlage AVEÜR bin ich mir gerade in Sachen IAB etwas unsicher.

Folgendes Szenario:

Im VZ 2016 wurde ein IAB gebildet. Nun wurde im folgenden Jahr 2017 das Wirtschaftsgut angeschafft und die Anschaffungskosten wurden entsprechend des gebildeten IABs herabgesetzt (Anschaffungskosten liegen über den voraussichtlichen AHK, IAB muss nicht rückgängig gemacht werden).

Wenn ich jetzt die Werte aus KaReWe Anlagenbuchführung in die Anlage AVEÜR übernehme, wird in das Feld "Zugänge zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten" die Anschaffungskosten abzüglich der Herabsetzung eingetragen.
Ich war davon ausgegangen, dass in dem Feld die Anschaffungskosten nicht abzüglich der Herabsetzung eingetragen werden. Man könnte sonst davon ausgehen, dass die tatsächlichen Anschaffungskosten unter den voraussichtlichen Anschaffungskosten liegen und der Rest des IABs rückgängig gemacht werden muss.

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe.

Alexander Hartung

Edit:

Nachdem ich ein bisschen rumprobiert habe, bin ich zu dem Entschluss gekommen, dass die in die Anlage AVEÜR übernommenen Werte (AHK abzüglich Herabsetzung) korrekt sind, da bei manueller Eingabe der AHK ohne Abzug der Herabsetzung das ESt Programm eine Fehlermeldung anzeigt und eine Übermittlung nicht möglich ist.

Restbuchwert würde dann auch nicht passen.

aschreiber
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Hallo Herr Hartung,

ich denke das ist Ihr Thema:

https://www.datev-community.de/message/64385#64385

Freundliche Grüße

Alexander Schreiber

Freundliche Grüße
Alexander Schreiber
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letzte Antwort am 07.08.2018 14:15:02 von aschreiber
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