Die neuen Pflichtangaben zum Ergebnis (Zeile 32) bzw. Finanzierungsbedarf (Zeile 33) der wohlfahrtspflegerischen Gesamtspähre sind lt. EDÜ-Fehlermeldung nicht zulässig, da die Erklärung in Zeile 31 angeblich nicht gemacht wurde (Zweckbetriebe werden nicht des Erwerbs wegen unterhalten). Tatsächlich ist die Angabe in Zeile 31 aber korrekt gemacht. Technischer Fehler?
Im Übrigen ist im Formular kein negativer Werte für das Ergebnis (Zeile 32) erlaubt, womit nur Gewinne erklärt werden können. Technischer Fehler?
Hallo M SC,
beide beschriebenen Sachverhalte sind bedingt durch das ELSTER-Modul der Finanzverwaltung.
Zum Sachverhalt mit Zeile 31 gibt es im ELSTER-Forum der Anwender bereits eine Anfrage, derzeit ohne Antwort.
https://forum.elster.de/anwenderforum/showthread.php?54622-Anlage-GEM-2017
Die Zeilen 32 und 33 können laut ELSTER-Modul nur positiv erfasst werden, auch eine Null ist nicht zulässig.
Wir werden beide Fragen an unsere Ansprechpartner in der Finanzverwaltung weitergeben.
Mit freundlichem Gruß
Ute Höpfner
DATEV eG