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Individuelle Kontenzwecke im Jahresabschluss berücksichtigen

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letzte Antwort am 03.08.2018 09:42:25 von Gelöschter Nutzer
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eek
Einsteiger
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Hallo zusammen,

ich muss Abschlüsse erstellen, bei denen der Kontenzweck vom Standard abweicht. Die Struktur der Bilanz und GuV ist dabei nicht nach HGB gegliedert, sondern nach RechKredV. In den Stammdaten ist als Zuordnungstabelle auch die RechKredV angegeben. Verwendet wird der SKR 03. Dieser ist soweit auch bestens für das Unternehmen geeignet, der Abschluss selber muss allerdings wie erwähnt, anders gegliedert werden.

Wie erreiche ich also, dass mein geänderter Kontenzweck im Jahres- oder Zwischenabschluss berücksichtigt wird? Bisher erscheint in den Stammdaten als auch im Ausgabedialog das gelbe Ausrufezeichen, dass die Änderungen nicht berücksichtigt werden.

Vielen Dank und viele Grüße

Gelöschter Nutzer
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Dazu müssen Sie meines Erachtens direkt in die Zuordnungstabellen/Schnittstellenfunktionsplan eintauchen.

Diese Tabellen aber zu bearbeiten ist nicht ganz einfach. Da muss man höllisch aufpassen, da Konten teilweise direkt, manche aber über Zwischenwerten zugeordnet werden.

Ich rate Ihnen immer mit einer Kopie zu arbeiten und nach jedem erfolgreichen Zwischenschritt gleich den Status zu speichern. Beim Editieren wird immer eine Prüfung durchgeführt, ob Konten mehrfach zugeordnet wurden.

Übrigens können Sie den Jahresabschluss nach dem Öffnen der ZOT ebenfalls starten und können dort Ihre Änderung nach dem Speichern direkt im Jahresabschluss ansehen.

Viel Erfolg dabei.

Gruß A. Martens

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eek
Einsteiger
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Vielen Dank für die Antwort.

Den Weg kannte ich, hatte allerdings gehofft, dass es einfacher geht. Die Zuordnungstabellen sind ja nun doch nix, was man mal im Vorbeigehen ändert. Habe es jetzt so abgeändert und bin damit weiter gekommen.

Viele Grüße

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Gelöschter Nutzer
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Laut Auskunft eines DATEV-Mitarbeiters (vor ein paar Jahren!) ist man dabei, die ZOT und den Schnittstellenfunktionsplan umzugestalten und auf die neuen Assistenten umzustellen. Wie weit das allerdings schon gediehen ist, kann ich nicht sagen.

Auf jeden Fall kann man ja schon die Standardauswertungen (EÜR, HB, E-Bilanz) ja schon über einen Assistenten editieren. Allerdings, und das ist ein gravierendes Problem, haben diese Änderung auch Auswirkungen auf andere Zuordnungen. So kann es z. B. passieren, wenn Sie ein Konto in der E-Bilanz umgliedern, dass dieses dann plötzlich nicht mehr in einer Steuererklärung auftaucht.

Ich bitte daher DATEV dringend darum, dass die Kontenzuordnung zukünftig immer nur für den selektierten Bereich greift und andere einfach ignoriert werden. Auf diese Weise ist man im höchsten Maße flexibel und kann auf jegliche Situationen individuell reagieren.

Ferner sollte die wichtigsten Kontextbefehle auch in der Mitte zwischen den Arbeitsbereichen (z. B. Synchronisieren) aufgenommen werden. Das würde das bearbeiten der Zuordnungen erheblicher vereinfachen. Platz ist genug da.

Gruß A. Martens

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letzte Antwort am 03.08.2018 09:42:25 von Gelöschter Nutzer
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