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Danke für die Körperschaftsteuerprogrammversion 2018

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letzte Antwort am 08.10.2019 16:11:24 von liess
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f_mayer
Fachmann
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Liebe DATEV,

als ich bei einem Mandanten mit abweichendem Wirtschaftsjahr  die Werte für die Steuererklärung 2018 übergab, war ich auf das angenehmste überrascht, als sich Körperschaftsteuer 2018 öffnete, anstatt der Körperschaftsteuer 2017, welche bereits mit den Vorjahreswerten gefüllt und finalisiert war. So konnte ich abgleichen, was für zu bilanzierende Werte sich aus dieser ergeben werden.

Noch besser, 2018 wird es einen Verlustrücktrag geben, ich konnte also den Verlustrücktragsassistenten nutzen, was ansonsten nicht möglich gewesen wäre, da früher ja die aus 2018 in 2017 eingetragenen werte die eigentlichen Werte des Jahres überschrieben hätten.

Ein ganz großes Lob für die zur Verfügungstellung der neuen Jahresversion.

Mit freundlichem Grüßen und liebem Dank,

Florian Mayer

liess
Einsteiger
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Hallo Herr Mayer,

da Sie anscheinend auch eine Körperschaft mit abweichendem Wj haben und mit der Praxis vertraut sind, traue ich mich direkt eine Frage zu stellen:

Mein Mandant (GmbH, Abschlussstichtag 31.1.) hat laut Ergebnis zum 31.1.2019 einen Verlust (vor Steuern) von ca. 25.000 €, den er gerne auf die KSt 2018 zurück tragen möchte. Ich bekomme es nicht hin, das programmtechnisch zu bewerkstelligen. Ich würde einfach gerne in die Kz.  58 der Anlage ZVE 2018 einen Verlust von z.B. 20.000 eingeben, aber diese Kz. lässt sich ja nicht direkt beschreiben. Mit dem Verlustrücktrags-Assistenten oder die Anlage Verluste komme ich auch nicht klar, da ich das ja aus der KSt 2019 starten müsste und das noch nicht geht. Wo habe ich meinen Denkfehler? Wie berechne ich a) die richtigen Steuerrückstellungen im JA 31.1.2019 und fülle b) die KSt und GewSt-Erklärung 2018 aus? Geht da nur, indem ich fingiere, als ob ich das Ergebnis 31.1.2019 in 2018 fülle und das vorjährige in 2017 (und dann doch wieder alles rückgängig, weil es ja nicht die richtigen Jahre sind)? Das ist ja ein ziemlicher Aufwand... händisch berechnen? Dann habe ich aber den Rücktrag in die StE 2018 noch nicht gelöst.

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f_mayer
Fachmann
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Hallo J L,

in einem in 2018 endenden Wirtschaftsjahr konnte ich den Verlust auf das Vorjahr rücktragen, Berechnung lief automatisch mit der Programmversion 2018.

Den Verlustrücktrag von 219 kann man meiner Ansicht nach eigentlich erst mit der Programmversion 2019 durchführen. Wenn dies früher geschehen soll würde ich raten mit dem Finanzamt Rücksprache zu halten, wie dies bewerkstelligt werden soll. Einfach die Steuer 2019 mit dem Programm 2018 übermitteln würde sicherlich zur Verwirrung führen, da die Daten ja als für das Jahr 2018 übersendet werden meine ich.

Zur Berechnung der Steuerrückstellungen kann ich nur Excel empfehlen, so kann man noch relativ einfach und vor allem nachvollziehbar die relevanten Werte ermitteln.

liess
Einsteiger
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Vielen Dank, dass Sie sich nochmals die Zeit genommen haben, zu antworten! Schade zwar, dass Sie es auch so sehen - aber immerhin bestätigt es mich wohl, dass es "nicht einfach" geht.

Sie haben nicht zufällig eine Excel-Vorlage zur Berechnung der Rückstellungen?

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DATEV-Mitarbeiter
Johannes_Maier
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

die KSt Vorab 2019 ist seit 04.10.2019 verfügbar. Damit können Sie den Verlustrücktrag durchführen. Der KSt- und SolZ-Erstattungsanspruch auf Grund dieses Verlustrücktrags wird in 2019 bei der Ermittlung der Rückstellung berücksichtigt.

Mit freundlichem Gruß

Johannes Maier

DATEV eG

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liess
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Danke, Herr Maier; das habe ich versucht - hier mein Ergebnis bzw. Problem (das ich gestern Abend in Steuern und Expertisen gepostet habe:)

Bei einer kleinen GmbH mit Abschlussstichtag 31.1. ergibt das vorläufige Ergebnis zum 31.1.2019 einen Verlust (vor Steuern) von ca. 25.000 €, den der Mandant gerne mit - 20.000 auf die KSt 2018 zurück tragen möchte. Nun habe ich die KSt 2018 noch nicht beim FA eingereicht und würde a) dort gerne den Verlustrücktrag geltend machen und b) die Korrektur der dadurch niedrigeren KSt- und GewSt-RSt im Abschluss 31.1.2019 berechnen lassen.

Programmtechnisch dachte ich, könnte man das mit der nun verfügbaren Vorabversion von KSt 2019 lösen.

Ich habe in KSt 2019 (mit den übergebenen Abschlusswerten 31.1.2019)  in die "Anlage Verluste" (darin erscheint das neg. ZVE in Zeile 19) im oberen Teil des Formulars (vor Zeile 11) die Erfassung der Vorjahreswerte ausgefüllt und (da "manueller Verlustvortrag" im ersten Anlauf letztendlich in 2018 erfolglos blieb) den "Automatischen Verlustrücktrag" angestoßen, darin im "Antrag auf Verteilung des Verlustrücktrags" -> "Selbst ermittelter Wert" ausgesucht und in der "Art der Berücksichtigung der KSt- Solz-Erstattung" -> "keine Veränderung im JÜ" ausgewählt (da KSt 2018 noch gar nicht eingereicht). Im Feld "Verlustrücktrag auf 2018" habe ich den Wunschwert 20.000 eingetragen und das Feld "Wenn der autom. ermittelte Wert nicht im JÜ berücksichtigt werden soll" leer gelassen.

Gespeichert und zurück in die KSt 2018 mit den dortigen Werten aus Kanzlei-Rewe vom Abschlussstichtag 31.1.2018. Leider hat sich wieder kein Verlustrücktrag ermittelt, die Zeile 58 der Anlage ZVE bleibt leer. Sie lässt sich ja auch nicht manuell beschreiben.

Wo hänge ich? Was habe ich übersehen? Entschuldigung, diesen Fall - VerlustRÜCKtrag (Vortrag wäre einfacher) bei abweichendem Wj - habe ich zum ersten Mal.

Über hilfreiche Ideen wäre ich mehr als dankbar. Vielen Dank.

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letzte Antwort am 08.10.2019 16:11:24 von liess
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