abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Barzahlung ohne Kassenbuch

9
letzte Antwort am 19.07.2018 15:37:48 von
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
susank
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 10
922 Mal angesehen

Hallo,

wir führen kein Kassenbuch, haben aber ab und an Quittungen die Kunden bar begleichen.

Wie kann ich im DUO dem Steuerbüro übermitteln, dass die besagt Quittung bar bezahlt wurde und auf dem speziellen Konto gebucht werden soll?

Vielen Dank!

Susan Kurth

björn
Experte
Offline Online
Nachricht 2 von 10
549 Mal angesehen

Hallo Frau Kurth,

das sollten Sie am besten mit Ihrem Berater besprechen. Damit es einen reibungslosen Ablauf in der Buchhaltung gibt.

Gruß

Björn Niggemann

0 Kudos
susank
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 10
549 Mal angesehen

Wir sind der erste Mandant mit DUO und die wissen nicht wie es geht und wollen, dass wir die Quittung noch mal mit einem Vermerk "bezahlt" hochladen - was für mich sehr unsinnig ist und viel mehr Arbeit macht, abgesehen davon, dass die Buchungssätze dann ja nicht passen... Denn ich habe dann auf den Kunden entweder "0" Umsatz, wenn ich es als Rechnungskorrektur buche, oder den doppelten Umsatz, wenn ich es noch mal als Rechnung einbuche.

0 Kudos
metalposaunist
Unerreicht
Offline Online
Nachricht 4 von 10
549 Mal angesehen

Und wie wäre es mit einem eigenen Belegtyp dazu? Dann kann sich der FiBu Mitarbeiter in der Kanzlei alle Belege dieses Typs ansehen und buchen. 

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
0 Kudos
björn
Experte
Offline Online
Nachricht 5 von 10
549 Mal angesehen

Hallo Frau Kurth,

hierfür gibt es zahlreiche Varianten. Anbei mal 2 Varianten in der Annahme, dass Sie ein Einzelunternehmen oder ähnliches haben:

1. Man könnte die Belege einfach in den Ordner Kasse hochladen und der Berater verbucht diese dann über Privatentnahmen.

2. Man legt einen extra Ordner an z.B. "Barzahlung" in dem dann die Belege hochgeladen werden und anschließend auch wieder über Privatentnahme verbucht werden.

Gruß

0 Kudos
susank
Beginner
Offline Online
Nachricht 6 von 10
549 Mal angesehen

Danke für die Tipps - ja das sind wirklich gute Ideen

Kann man das noch irgendwie ohne hochladen erledigen, da ich den Beleg sonst entweder noch mal drucken müsste, oder eine Kopie aufheben und heraussuchen muss...

Alternativ kann ich ja auch eine händische Liste mit den Quittungsnummern anlegen, die bar bezahlt wurden - aber ich hatte gehofft es gibt irgendwie noch eine simplere Lösung...

0 Kudos
björn
Experte
Offline Online
Nachricht 7 von 10
549 Mal angesehen

Ist der Beleg schon im Unternehmen Online?

0 Kudos
metalposaunist
Unerreicht
Offline Online
Nachricht 8 von 10
549 Mal angesehen
Kann man das noch irgendwie ohne hochladen erledigen, da ich den Beleg sonst entweder noch mal drucken müsste, oder eine Kopie aufheben und heraussuchen muss...

Vielleicht nicht die schickste Lösung aber: haben Sie iPhones im Einsatz? Dann könnte man alle Quittungen mit Unterschrift, etc. per iPhone abfotografieren und dann per iPhone auch ins UO mit passendem Belegtyp hochladen.

Ich weiß ja nicht, über welche Anzahl wir aktuell reden.

Das nennt sich SmartLogin und ist kostenlos bei der DATEV erhältlich. Das müsste dann auch Ihr StB für Sie bestellen und auch administrieren. Ich hoffe, das klappt, wenn er aktuell hier schon an seine Grenzen stößt .

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
0 Kudos
susank
Beginner
Offline Online
Nachricht 9 von 10
549 Mal angesehen

Ja der Beleg wird nach dem erstellen sofort ins DUO hochgeladen.

0 Kudos
Offline Online
Nachricht 10 von 10
549 Mal angesehen

Schon traurig, dass der Berater keine Ideen hat. Im Prinzip liegt doch der Beleg in DUO schon vor, es fehlt doch nur noch die dazu passende Info über die Barzahlung Ihrer Ausgangsrechnung (Quittung). Enthält die Ausgangsrechnung schon von Anfang an die Zahlungsquittung (vermerkt auf der Ausgangsrechnung über eine sofortige Barzahlung)  ist schon alles vollständig, erstellen Sie (später) eine Zahlungsquittung muss diese zusätzlich hochgeladen werden, im Steuerbüro müssen Ausgangsrechnung und Zahlungsquittung zusammen vorliegen. Nur der Hinweis auf der Rechnung "bezahlt" ist ungenügend (der Hinweis auf einer Quittung macht gar keinen Sinn), denn das Zahlungsdatum ist ja auch / besonders von Relevanz denn da Sie kein Kassenbuch führen, dürften Sie im Umkehrschluss 4/3-Rechner sein (da kommt es eben NUR auf den Zahlungszeitpunkt = Angaben auf der Quittung an). Ich würde solche Vorgänge tatsächlich in einem eigens hierfür erstellten Ordner (Barvorgänge) "sammeln", damit der Zusammenhang sofort zu erkennen ist.

0 Kudos
9
letzte Antwort am 19.07.2018 15:37:48 von
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage