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LODAS: Mehr Sicherheit für Ihre Brutto/Netto-Abrechnung - Die DATEV-Lohn-ID

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letzte Antwort am 04.09.2018 15:45:46 von cro
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DATEV-Mitarbeiter
Monique_Müller
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 1 von 17
3512 Mal angesehen

Liebe Community,


einige von Ihnen haben vielleicht schon festgestellt, dass auf der Brutto/Netto-Abrechnung oberhalb der Brutto-Bezüge erstmals eine Buchstaben-/Zahlenfolge angedruckt wird. Da dies bereits zu einigen Rückfragen geführt hat, möchten wir Ihnen auf diesem Weg weitere Informationen zur neuen DATEV-Lohn-ID geben.


Warum wurde die DATEV-Lohn-ID eingeführt?
Bei der DATEV-Lohn-ID handelt es sich um ein neues Sicherheitsmerkmal auf Ihrer DATEV-Gehaltsabrechnung. Diese soll Institutionen (z.B. Banken) dabei unterstützen gefälschte Abrechnungen schnell zu erkennen. Mit Hilfe der DATEV-Lohn-ID kann geprüft werden, ob eine Brutto/Netto-Abrechnung tatsächlich mit LODAS abgerechnet und erstellt wurde. Seit dem 17.07.2018 wird die Lohn-ID zunächst auf den Abrechnungen, welche mit LODAS abgerechnet wurden, gedruckt.

Weitere Informationen finden Sie im Dokument 1002740 - Die DATEV-Lohn-ID sowie im Internet unter https://www.datev.de/lohn-id.

Freundliche Grüße

Monique Schauer

Personalwirtschaft

DATEV eG

Beste Grüße Monique Müller
Personalwirtschaft | DATEV eG
björn
Experte
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Nachricht 2 von 17
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Hallo Frau Schauer,

wie kann ich denn aktuell die ID prüfen?

Bei Veri-trust geht das momentan nicht, da die sich noch in der Testphase befinden und von DATEV gibt es ja voraussichtlich erst ab Herbst eine Möglichkeit.

Mich interessiert hier zum einen selber was bei der Prüfung passiert und dann möchte ich mich auf eventuelle Rückfragen vorbereiten, da wir bestimmt die eine oder andere Rückfrage erhalten werden.

Vielen Dank.

Gruß

Björn Niggemann

mkinzler
Meister
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Nachricht 3 von 17
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-Warum keine Information vorher?

-Und das ohne die notwendige Prüfungsmöglichkeit? (Siehe Beitrag von Herrn Niggemann)

theo
Meister
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Nachricht 4 von 17
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LEXinform/Info-Datenbank online

4 Prüfung der DATEV-Lohn-ID

Die DATEV-Lohn-ID wurde in Zusammenarbeit mit unserem Partner VeriTrust GmbH entwickelt. VeriTrust (www.veri-trust.de) entwickelte dabei Prüfsoftware und Prüflösungen für institutionelle Anwender nach Vorgaben der DATEV. VeriTrust vertreibt das Prüfprodukt und leistet Service für die Prüflösung.

Auch für unsere Mitglieder wird voraussichtlich ab Herbst 2018 eine Online-Prüflösung angeboten werden.

Für Privatpersonen ist keine Prüfmöglichkeit vorgesehen.

Somit wäre ein Vorteil für Bspw. Banken u. andere Kreditgeber nicht gegeben, da diese i.d.R. kein Datev-Mitglied sind.

in dubio pro theo
theo
Meister
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Nachricht 5 von 17
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Im Nachtrag gibt dieses Dokument weiteren Aufschluss Geprüfte Sicherheit in der Lohnabrechnung​.

"Über die DATEV-Lohn-ID können DATEV-Mitglieder und institutionelle Kunden feststellen, ob eine vorgelegte Gehaltsabrechnung mit einem originalen DATEV-Produkt erzeugt wurde."

"Lösungen und Dienstleistungen rund um die Echtheitsprüfung von DATEV-Gehaltsabrechnungen erhalten Sie vom externen DATEV-Partner VeriTrust GmbH."

Letzeres ohne Angabe einer Website/URL. Fraglich wäre m.E. in diesem Zusammenhang, was ein "institutioneller Kunde" ist.

in dubio pro theo
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happe
Einsteiger
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Nachricht 6 von 17
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totales Unverständnis für die halbherzige Einführung durch DATEV. Nur LODAS. Für Lohn und Gehalt kennt man noch keinen Realisierungszeitpunkt.

BER-Projekt der DATEV. Beschäftigen wir die Kanzleien und den Service mal mit Anfragen im Sommerloch.

KEIN VERSTÄNDNIS für diese InformaIonspolitik.

sabine
Einsteiger
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Nachricht 7 von 17
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Also Herr Kollege Happe, ein Beschäftigung im Sommerloch ist das ganz sicher nicht! Das war notwendig, da Lohnabrechnungen von AN bearbeitet wurden um so z.B. an Kredite zu kommen. Es also auch ganz im Interesse unser Mandanten, dass hier eine Prüfmöglichkeit eingefügt wurde.

Das ist meine Meinung Ich wünsche allen sonnige Ferientag ohne Sommerloch

happe
Einsteiger
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Nachricht 8 von 17
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Guten Tag Frau Storberg,

es geht

  1. um die mangelnde Informaiton durch DATEV
  2. man hätte dies auch besser aufbringen können
  3. was bringt die Angabe ohne Prüfmöglichkeit, soll wohl erst im Herbst 2018 kommen
  4. aktuell gibt es wohl noch keine Möglichkeit der Prüfung, also kann jeder dies aufdrucken; wo bitte ist da die Absicherung
  5. DATEV LOHN-ID nur bei LODAS, was ist mit Lohn und Gehalt?

Na ja, ist dies richtig durchdacht?

Dies ist dann meine Meinung, insbesondere wegen der fehlenden Information der DATEV. Wir dürfen zurzeit bereits die ganzen Nachfragen beantworten, ohne vorher eine Informaton bekommen zu haben.

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cro
Experte
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Nachricht 9 von 17
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"Das war notwendig, da Lohnabrechnungen von AN bearbeitet wurden um so z.B. an Kredite zu kommen. Es also auch ganz im Interesse unser Mandanten, dass hier eine Prüfmöglichkeit eingefügt wurde."

Hallo,

sehe ich genauso. Gut, dass schon einmal der Bereich Lodas abgedeckt ist. Die weiteren Bereiche werden sicherlich schnellstmöglich folgen.

Gruß

C. Rohwäder

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happe
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 10 von 17
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Sinnvoll, ja.

Aber es geht um die mangelnde Information.

Zurzeit ist es wohl nur ein Aufdruck ohne Prüfmöglichkeit.

Dies sollte DATEV besser können.

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sabine
Einsteiger
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Nachricht 11 von 17
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Hallo Herr Kollege Happe,

ich gebe Ihnen Recht, es geht immer noch ein Stück besser. Aber sind wir doch mal ehrlich wir bekommen jeden Tag so viele Informatione, Hinweise und Urteile ich für meinen Teil denke, dass ich eine solche Info vermutlich genervt überlesen hätte  .

Wenn wir im Ausschuss darüber reden, was in die Hinweise aufgenommen werden soll, dann wollen wir da immer so wenig wie nur möglich aufneh um einen Überblick in kurzer Zeit zu ermöglichen.Wenn ich dann an meine Hinweise und Fehlerprotokolle denke, die Krankenkasse 8 gibt es nicht mehr, die Krankenkasse 23 ersetzt, noch etwas zur BG, bei dem AN kommt eine NachbeRechnung usw. usw. dann bin ich genervt ohne Ende   .

Also wie man es macht, es ist vermutlich immer nicht allen Recht.

Wäre es für Sie vielleicht eine Lösung, wenn die Datev in LEXInfo ein Schreiben mit einer kurzen Erklärung bereitstellen würde, mit einer kurzen Erklärung, welches Sie den Auswertungen an  Ihre Mandanten beifügen könnten?

happe
Einsteiger
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Nachricht 12 von 17
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Entschuldigung Frau Storberg, aber was Sie genervt überlesen würden kann nicht das Maß für eine Information über eine solche Änderung, die zu Fragen der Empfänger der Gehaltsabrechnungen führt sein.

Es kann meiner Aufassung nach nicht sein, dass DATEV so etwas einführt ohne hierzu aktiv zu informieren. Diese Einführung führt zwangsweise zu Rückfragen in den Kanzleien und sicher auch beim Servcie der DATEV. Es führt bestimmt nicht zur besseren Erreichbarkeit.

Wenn DATEV kleine Druckveränderungen oder beim Versand ein geändertes Zwischenblatt einführt gibt es große Informationsaktionen. Teils mit Musteranschreiben für Mandanten- und Arbeitnehmer.

Hier führt man dieses Sicherheitsmerkmal, dies aus miener Sicht auch noch an einer unglücklichen Stelle ein, ohne Information. Wie gesagt die Rückfragen in der Kanzlei sind schon da und sicherlich auch beim Service der DATEV.

Aktuell ist das Sicherheitsmerkmal auch nur bei LODAS, nicht bei Lohn und Gehalt und eben auch noch ohne wirkliche Prüfmöglichkeit. Wo bitte ist dann aktuell der Nutzen eines solchen Zahlen- und Buchstabenaufdrucks.

Ein Sicherheitsmerkmal ohne Funktion (zurzeit?!?).

grandfunck
Fachmann
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Nachricht 13 von 17
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Moin, moin,

Wunder gibt es immer wieder, bei DATEV auch häufig genug...

Für Informationen gilt dies auch, aber warum für derartige Änderungen keine vorherige? Das ist nicht nachvollziehbar. Wer hier in der Community nicht mitmacht wird sich über die Rückfragen aus Mandantenkreisen wundern, es schaut sich doch kaum jemand die Abrechnungen komplett an, wenn dann doch nur hinsichtlich der richtigen Abrechnung.

Das Mindeste wäre doch, wenn die DATEV mit jeder neuen Lohnabrechnung (für ein bis drei Monate) gleich eine Info (zwangsweise) mit andrucken würde. Vielleicht auch nur einen kurzen Hinweis: Es gibt Neuerungen vgl. Infoblatt! Dies ist dann mindestens einmal pro Mandant (Arbeitgeber) auszugeben, besser noch einmal pro Arbeitnehmer (allein schon für AN-Online).

Die Einführung nur für Lodas mag einerseits nachvollziehbar sein, andererseits ergibt sich folgende Gefahr: Bank sagt "Ist ja keine Original-Datev-Lohnabrechnung, fehlt ja die ID-Nr., erkennen wir so nicht an!"  Viel Spaß den Lohn und Gehalt Anwendern bei der Reaktion auf solche Fälle, besser viel Geduld und überschüssige Zeit. Der betrügerisch veranlagte AN könnte der Bank dann ja vielleicht auch sagen: Mein AG rechnet mit Lohn und Gehalt ab, daher gibt's keine ID.

Dann noch eine Verständnisfrage: Was haben denn AN gegenüber Banken etc. manipuliert? Das Bruttogehalt oder die ganze Abrechnung höher gerechnet? Na ja, können sie doch auch nach ID noch machen, die Nr. bleibt dann halt unverändert. Oder soll es später über die ID die gesamte Abrechnung aller Daten über VeriTrust geben? Das dürfte doch erhebliche Datenschutzprobleme geben. Ich habe mich jedenfalls nicht damit einverstanden erklärt, das so etwas gemacht wird oder ergibt sich diese Möglichkeit schon aus dem Kleingedruckten in den DATEV-Verträgen?

Zusammenfassung: Vielleicht oder wohl eine interessante, sinnvolle Entwicklung, allerdings mit den - auch von anderen hier - angesprochenen Problemen, nicht ausgereift und daher m. E. n. derzeit mit guten Chancen zum Scheitern, zumindest aber zu Verunsicherung beitragend.

Grüße in die Runde

WF

willimüller
Fachmann
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Nachricht 14 von 17
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Hallo Frau Storberg,

vielen Dank für Ihr Engagement bei der Datev. Um welchen Ausschuss handelt es sich? Grundsätzlich muss ich meinen Vorrednern Recht geben: Die Brutto-Netto-Abrechnung ist das, was als Ergebnis der vom Steuerberater erstellen Lohnabrechnung beim Mandanten und dessen Mitarbeitern wahrgenommen wird. Wenn da so etwas komisches aufgedruckt wird:

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ist nicht nur in Zeiten der DSGVO mit Rückfragen zu rechnen. Außerdem ist es peinlich, wenn ich eine Lohnabrechnung erstelle und nicht erklären kann, was die Hieroglyphen auf ihr bedeuten. Die Datev Infos hierzu sind irgendwo versteckt Neues Sicherheitsmerkmal auf der Lohnabrechnung .und m.E. nicht erschöpfend. Und wenn die Informationsflut der Datev nervt, wäre ein Verzicht auf nutzlose Infos sinnvoll. Das ist hier aber nicht der Fall. Das sieht eher nach heißer Nadel gestrickt aus, denn das die Umsetzung ohne Erklärung und ohne zeitlichem Horizont nur für ein Lohnprogramm erfolgt, zeigt dass hier offensichtlich einer Lobby "institutionelle Kunden - wie zum Beispiel Banken und Versicherungen" ein Gefallen getan wurde.

Schöne Grüße

Willi Müller

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jennifervista
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 15 von 17
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Huhu,

seit heute Vormittag gibt es nach dem Senden eines Lohnes in die RZ einen Hinweis:

#RZK82531 Meldung aus dem DATEV-Rechenzentrum:

#INIP001H Wichtiger Service-Hinweis für das Programm

Lodas

Ab Juli wird auf der Brutto-Netto-Abrechnung

standardmäßig die DATEV-LOHN-ID angedruckt. Es handelt sich um ein

Sicherheitsmerkmal, das nicht unterdrückt werden kann.

Weitere

Informationen erhalten Sie in unserer Informationsdatenbank unter der Nummer

1002740 und auf unser Internetseite www.datev.de/lohn-id.

Besser spät als nie! Wenigstens für die, die auf sowas achten

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st-quichotte
Beginner
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Nachricht 16 von 17
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Sicherheit und Vertrauen,

Dank Rückfragen von Mandanten sah ich mich gezwungen mich etwas intensiver mit der Lohn-ID auseinanderzusetzen.

Ausschnitt aus der Seite von veri-trust:

Fälschen ist einfach, Fälschungen erkennen nicht

Mit einem Online-Gehaltsrechner und einem Grafikprogramm lassen sich Lohn-
und Gehaltsabrechnungen leicht manipulieren. Manuell sind diese
Fälschungen nur schwer nachzuweisen. Kommunikationsaufwand mit Behörden
und Datenschutzverordnungen erschweren die benötigten Auskünfte. Bei zu
offensiver Kontrolle droht zudem ein Reputationsverlust. Viele
Manipulationen bleiben so häufig unentdeckt.

VeriTrust
bietet die zuverlässige Möglichkeit, eine DATEV-Gehaltsabrechnung auf
Integrität und Authentizität zu prüfen – einfach, schnell und
automatisch.

Wie kommuniziert man mit Datenschutzverordnungen ???

Als Partner sind nur die Datev (offensichtlich Kunde) und eine Fa. Zweitag GmbH (offensichtlich IT-Partner) erwähnt. Ich vermisse weitere Partner wie Banken, Versicherung, Behörden oder auch Wohnungsunternehmen und sonstige Finanzdienstleister, die ein Interesse an der Echtheit der Lohnabrechnungen haben könnten. 

Bisher hat es immer gereicht eine Lohnabrechnung mit einem Stempel und Unterschrift von mir als Berufsträger zu versehen um eine erhöhte Glaubwürdigkeit zu erreichen.

Inzwischen ist der 4. September 2018, wir haben eine Lohn-ID auf jeder Abrechnung - aber die Möglichkeit zur Prüfung vermisse ich immer noch.

Damit kann ich gegenüber meinen Mandanten nicht gerade als qualifizierter Berater auftreten.

Die Datev tritt selbst als Zertifizierungsdiensteanbieter auf, ist da nicht ausreichend Know-How im eigenen Hause für eine Lösung vorhanden ??

Ich habe von daher große Probleme der veri-trust GmbH Vertrauen entgegen zu bringen -

PS  Die Ergebnisse einer Suche im Internet nach Veritrust sind schon Interessant, u.a.

https://www.veritrust.ch/home/?L=1

https://veritrust.net/

Ich frage mich - Ist die Namensgleichheit Zufall oder Absicht, bestehen Verbindungen oder nicht ??

cro
Experte
Offline Online
Nachricht 17 von 17
1329 Mal angesehen

Hallo,

da wurde schon ordentlich Dampf abgelassen. Re: Lodas: Lohn-Id

Gruß

C. Rohwäder

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letzte Antwort am 04.09.2018 15:45:46 von cro
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