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Im Drittland steuerpflichtige Umsätze

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letzte Antwort am 23.01.2020 15:37:37 von k_scherraus
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marcusk
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Hallo,

ab dem 1.1.2019 werden alle Versandhändler in der Schweiz steuerpflichtig, die einen Jahresumsatz mit Lieferland Schweiz von 100.000 Franken (85 TEUR) mit Kleinwarensendungen von unter 65 Franken (56 EUR) haben.

Normalerweise werden die Umsätze mit Privatpersonen und Lieferland Schweiz auf dem Konto "8120 Steuerfreie Umsätze § 4 Nr. 1a UStG" gebucht.

Wenn man nun im Drittland (Schweiz) steuerpflichtig wird, wie können dann die Umsätze mit einem Automatikkonto abgebildet werden?

Das Konto "8320 Im anderen EU-Land stpfl. Lieferungen" bezieht sich lediglich auf EU-Länder mit deren Steuersätzen.

Vielen Dank im Voraus.

Beste Grüße

Marcus

bodensee
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Aus dt. Sicht ändert sich nix.

Das ist eine nationale Regelung der Schweiz. d.h. ihr Mandant benötigt in der Schweiz einen Treuhänder der für Ihn die Steueranmeldungen in der Schweiz macht ( Fiskalvertreter).

In D - wenn alles Voraussetzungen für die Ausfuhrlieferung vorliegen- verlbeibt es bei der Steuerfreiheit- Ausfuhr in Drittland.

In der Schweiz muss in aller Regel vierteljärhlich angemeldet werden und in Bern ( eidgen. Steurverwaltung) eine STeuernummer beantragt werden und je nach Höhe der Umsätze eine Kaution hinterlegt werden. Die Zahlung der schw. Ust ist dann in D wiederum Aufwand (z.Bsp. sonst.Verbrauchssteuer 7650 Skr 04).

Treuhänder die das für dt. Unternehmen abwickeln gibt es viele, da diese Regelung für alle nicht Versandhändler seit dem 1.1.2018 gilt.

Obacht dt. STeuerberater dürfen dies dem Grunde nach nicht anmelden, da dies nicht über die HV abgesichert ist und zudem der Fiskalvertreter seinen Sitz in der Schweiz haben muss.

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
marcusk
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Das mit dem Fiskalvertreter ist klar.

Um eine saubere Buchhaltung zu haben, müssen die Umsätze mit Lieferland Schweiz auf ein separates Umsatzkonto gebucht werden. Die Steuer sollte analog zur deutschen MwSt direkt auf eigenes Umsatzsteuerkonto gebucht werden, sodass am Jahresende eine Umsatzsteuerverprobung anhand der Umsatz- und Steuerkonten vorgenommen werden kann. Für die österreichischen Umsätze haben wir dieses bereits so umgesetzt.

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e_baeumle
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Sehr geehrter Herr Klüche,

meiner Meinung nach gibt es keine Lösung über ein Automatikkonto. Ich zerlege die Umsätze in zwei Buchungen z.B. 1800/4120 und 1800/1371. Auf dem Verrechnungskonto 1371 wird dann sowohl schweizerische Mehrwertsteuer als auch der "Voranmeldungsbetrag" verbucht. Je nach Gewinnermittlungsart handelt es sich auch bei der schweizerischen Mehrwertsteuer um einen durchlaufenden Posten. Die Gewinnermittlungsart ging aus Ihrer Fragestellung nicht eindeutig hervor. Leider ist dieses Vorgehen recht aufwändig.

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bodensee
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Um eine saubere Buchhaltung zu haben, müssen die Umsätze mit Lieferland Schweiz auf ein separates Umsatzkonto gebucht werden.

Warum sollte das so sein, Schweiz ist Drittland und damit steuerfreie Ausfuhrlieferung.

kein seperates Konto wenn gewünscht aus betriebsinternen gründen kann man über 4121 ( falls frei SKR 04) nachdenken.

@frau Bäumle :Je nach Gewinnermittlungsart handelt es sich auch bei der schweizerischen Mehrwertsteuer um einen durchlaufenden Posten.

Nein die Gewinnermittlungsart spielt keine Rolle.

Wenn der dt. Lieferant die ausl. Ust 7.7% mit in seine REchnung aufnimmt- muss er sonst hätte 2 Rechnungen (?) ist der Bruttobetrag steuerfreie Ausfuhrlieferung. Die nach Bern abgeführte Steuer ist Aufwand je nach Gewinnermittlungsart abzugrenzen. D.h. sie haben steigende Einnahmen und Ausgaben beim Bilanzierer gleicht sich der Effekt evtl. aus. Aber auch hier nicht unbedingt. Der Dt. Lieferant kann in der Schweiz auch schweizer Vorsteuern abziehen und nicht zu vergessen bei kleinen Mandanten gibt es ind er Schweiz die MÖglichkeit der Vorsteuerpauschalierung und damit kein Durchlauf.

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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k_scherraus
Beginner
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Hallo Community,

 

mein Fall: Registrierung in der Schweiz. Lieferung mit Montage. SRK04.

Ich werde den Erlös auf #4338 buchen (nicht steuerbare Umsätze Drittland) und die 7,7% umbuchen auf #3855. Wenn die Zahlung an das Schweizer Finanzamt gebucht wird, landet dieser Betrag ebenso auf #3855.

 

Viele Grüße

K. Scherraus

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letzte Antwort am 23.01.2020 15:37:37 von k_scherraus
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