Hallo eine Frage allgemeiner und softwaretechnischer Natur.
Wir nutzen seit Jahresanfang ein DE-Mail-Account und gehen dazu über Rechtsbehelfe darüber zu führen.
Einige Städte haben entsprechende DE-Mail-Accounts. Nicht immer (siehe Köln) steht diese Adresse in der Rechtsbehelfsbelehrung. Mit ein bisschen Suchen gelangt man dann auf der Homepage der Stadt Köln an diese Adresse.
Frage:
Ist es beabsichtigt in der Institutionsverwaltung diese DE-Mail-Adressen zu hinterlegen? Würde natürlich helfen.
und
Wie sind die Erfahrungen der Community mit DE-Mail im Austausch mit den Behörden?
Danke für ein Feedback und schönes Wochenende
Martin Heim