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KKE: Zuführung und Verbrauch Rücklage

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letzte Antwort am 16.07.2018 09:03:19 von heitschmidt
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willimüller
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Hallo Newsgroup,

im SKR 03 habe ich eine Einlage auf das gesamthänderisch gebundene Rücklagenkonto #9802 mit Gesellschafterzuordnung gebucht (Gegenkonto Bank) , die am 31.12. mit dem Verlust verrechnet werden sollte. Dafür habe ich das Konto #2841 (Entnahme gesamth. geb. Rücklagen (KKE)) genutzt. In der Kapitalkontenentwicklung sind die Buchungen aber nicht zu sehen:

286720_pastedImage_0.png

Der Gesellschafter ist bei den Buchungen jeweils richtig ausgewählt worden (auf den Konten auch gesellschafterbezogen ersichtlich).

Hat jemand einen Tipp, wie ich die Zuführung und Entnahme aus der Rücklage im steuerlichen Bereich ausgewiesen bekommen kann?

Vielen Dank und schöne Grüße

Willi Müller

heitschmidt
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Werter Herr Müller,

haben Sie schon einmal in DAS Dokument geschaut?

Beste Grüße

H. Heitschmidt

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willimüller
Fachmann
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Hallo Herr Heitschmidt,

Danke für den Tipp, aber leider habe ich dort es dort keinen Hinweis gefunden, wie ich eine Bareinlage auf das Rücklagenkonto buche, Wenn ich Bank an #0989 buche, wird in der Zeile Rücklage die Einlage nicht unter Einlagen/Erhöhungen ausgewiesen, sondern unter Ergebnisanteil Geschäftsjahr.

Gibt es noch eine Idee?

Schöne Grüße

Willi Müller

Nachtrag: Ich habe etwas gefunden  Leider erst ab 2017 nutzbar, ich muss leider in 2016 buchen ...

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heitschmidt
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Werter Herr Müller,

das Folgende habe ich nicht getestet, sondern das ist nur so eine Idee, die ich probieren würde, wenn ich vor diesem Probleme stehen würde (wirklich nur "Krücke" um zu sehen, ob ich damit leben könnte). Die Krux für Sie dürfte wohl sein, dass bisher nur Ergebnisverwendung in der KKE abgebildet werden konnte. Wenn Sie die Zahlung auf dem Umweg über die G+V in die Rücklage buchen? Zwei Buchungssätze in die und aus der G+V raus über dasselbe Erfolgskonto geführt? Einmal Bank das andere Mal Rücklage als Gegenkonto? Falls Sie das testen wäre es nett, wenn Sie berichten würden.

Beste Grüße

H. Heitschmidt

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willimüller
Fachmann
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Hallo Herr Heitschmidt,

Danke für den Tipp... klappt bei mir aber leider nicht.

Das Problem besteht auch nur bei der Steuerbilanz, da ich in der Handelsbilanz das gesamthänderisch gebundene Rücklagenkonto nicht gesellschafterbezogen führe. Für die §15a Entwicklung wäre das in der Steuerbilanz schön gewesen .. mal sehen wie ich die E-Bilanz von Hand gebastelt bekomme.

Schöne Grüße

Willi Müller

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heitschmidt
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Werter Herr Müller,

mir ist noch eine andere Idee gekommen: Bei Dotierung des Rücklagenkontos aus der Gewinnverteilung werden spezielle Konten bebucht, die nach dem Jahresüberschuss in der G+V ausgewiesen werden. Das sind Spezialkonten für diesen Fall. Wenn Sie diese Konten als Zwischen- und Gegenkonto für die Bankbuchung und für des EK-Konto verwenden?

Beste Grüße

H. Heitschmidt

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letzte Antwort am 16.07.2018 09:03:19 von heitschmidt
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