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Modernisiertes Kassenbuch online - Festgeschriebene Kassenbuchungen stornieren?

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letzte Antwort am 08.11.2023 14:44:23 von Franziska_Pfadenhauer
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swenzel
Einsteiger
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Guten Morgen,

gibt es beim modernisierten Kassenbuch online eine Funktion, dass bereits festgeschriebene Kassenbuchungen wieder storniert werden können?

Konkretes Beispiel:

ich habe gerade das modernisierte Kassenbuch online getestet und dazu einfach einen Beleg für Autowäsche hochgeladen. Der Rechnungsbetrag wurde vom Beleg automatisch ausgelesen, aber vom Programm als Einnahme erfasst. Nach dem Festschreiben & Bereitstellen sehe ich keine Möglichkeit die fehlerhafte Buchung einfach zu stornieren, sondern muss den Betrag zweimal als Ausgabe buchen.

Mit freundlichen Grüßen

Sebastian Wenzel

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Die Funktion "festschrieben" dient doch eben dem Festschreiben, also der unabänderlichen, manipulationssicheren und endgültigen Festhaltung an den getätigten Eingaben. Es würde keinen Sinn machen, dies wieder zu stornieren. Oder meinen Sie etwas anderes, wie eine automatisierte Gegenbuchung oder eine Einnahmenerfassung mit umgekehrten Vorzeichen?

mapex
Fachmann
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ich denke, der kollege meint einfach, dass man einen menschlichen fehler macht. festschreibt und dann merkt, dass man sich vertippt hat. sollte nicht sein, wird aber passieren, weil menschlich. um das jetzt wieder auf der richtigen seite zu haben muss man zwei mal einen Gegenbewegung eingeben, weil man anders nicht kenntlich machen kann, dass man hier eine korrektur durchführt. die soll und darf natürlich sichtbar sein, weil es nichts zu verschleiern gibt, aber die Umsetzung ist wohl unklar.

Alt ist man erst, wenn man vom Nießen Hexenschuss bekommt!
KOB
swenzel
Einsteiger
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Guten Morgen Herr Dostal,

natürlich sollte eine bereits festgeschriebene Buchung nur GoB-konform storniert werden, so dass die unsprüngliche, falsche Buchung erhalten bleibt.

Praktisch wäre hierfür eine Generalumkehr wie im Kanzlei-Rechnungswesen. Eine doppelte Buchung auf der richtigen Seite ist zwar technisch möglich, halte ich aber für keine saubere Lösung.

mapex
Fachmann
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ich denke, das halten viele für nicht so optimal, aber im Moment ist es wohl das einzige mittel im Kassenbuch online so einen fehler zu korrgieren. Denn warum soll man ein Kassenbuch stornieren? es ist ein Kassenbuch und kein buchhaltungsvorerfassungsprogramm mit Kontierung etc.

und da das wohl so ist, entstehen hier dann fragen, wie man das am besten macht. ich wüsste jetzt momentan auch nichts anderes, als es KENNTLICH zwar, aber dann halt mit zwei mal gegenseitigen Bewegungen zu erfassen.

Alt ist man erst, wenn man vom Nießen Hexenschuss bekommt!
KOB
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Okay, Klarheit! Ja, es wäre dann (zumindest optisch) schön, wenn die (versehentliche) Einnahme mit einer negativ-Buchung auf derselben Seite erfolgen würde. Andererseits werden kaufmännische Storni eben auf der "anderen Seite" vorgenommen (Amerikanisches Journal - T-Konten) daher dürfte auch die Eintragung als Ausgabe (mit erläuterndem Text und ggf. Eigenbeleg) hier kein Ding sein. 

DATEV-Mitarbeiter
Stefanie_Herold
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

festgeschriebene Kassenbewegungen können derzeit nur manuell korrigiert werden.

Falls Sie eine Anleitung für Ihre Mandanten benötigen, finden Sie diese im Info-Dokument 1001405.

Die Erstellung von Generalumkehrbuchungen ist für eine spätere Ausbaustufe geplant.

Viele Grüße

Stefanie Herold

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JimJackJohnny
Einsteiger
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wann kommt die Ausbaustufe?

 

 

 

DATEV-Mitarbeiter
Franziska_Pfadenhauer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @JimJackJohnny,

 

es gibt hierzu nichts Neues. Die Idee ist bereits in DATEV Ideas vorhanden. Eine Umsetzung ist derzeit nicht terminiert. 

Freundliche Grüße
Franziska Pfadenhauer | DATEV eG
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letzte Antwort am 08.11.2023 14:44:23 von Franziska_Pfadenhauer
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