abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Elektronische Übermittlung der Körperschaftsteuer

4
letzte Antwort am 09.07.2018 15:58:06 von wielgoß
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
sstolze
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 5
493 Mal angesehen

Hallo zusammen,

folgendes Problem: meine Kollegin im Steuerbüro wollte die Körperschaftsteuer 2017 elektronisch übermitteln. Nun kommt aber folgende Fehlermeldung:

285809_pastedImage_0.png

Es handelt sich dabei um einen Aktionärin (eine AG), die ihren Sitz in der Schweiz und somit auch eine schweizer UID hat. Diese sind anders aufgebaut als die deutschen: CHE-xxx.xxx.xxx Ich habe jetzt eine ganze Weil recherchiert, aber nichts brauchbares gefunden.

Hat jemand eine Idee, wie der Fehler behoben werden kann? Muss man Aktionäre mit ausländischer ID an anderer Stelle gesondert eintragen oder . . . .?

Vielen Dank schon mal.

MfG Sandra Stolze

wielgoß
Experte
Offline Online
Nachricht 2 von 5
123 Mal angesehen

Hallo Frau Stolze,

lassen Sie die Angaben zur Steuernummer frei (sofern es keine inländische Steuernummer gibt).

Viele Grüße

Christian Wielgoß

0 Kudos
sstolze
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 5
123 Mal angesehen

Hallo Herr Wielgroß,

ist die Angabe der Steuernummer bei der elektr. Übermittlung denn nicht zwingend erforderlich? Ich war der Meinung, dass ich gelesen habe, dass das Weglassen nur noch bei den Ausdrucken möglich sei.

Mit freundlichen Grüßen

Sandra Stolze

0 Kudos
Offline Online
Nachricht 4 von 5
123 Mal angesehen

haben Sie es denn mal ausprobiert, ob das Programm genauso meckert, wenn Sie die Steuernummer einfach weglassen?

0 Kudos
wielgoß
Experte
Offline Online
Nachricht 5 von 5
123 Mal angesehen

Hallo Frau Stolze,

nein - hierbei handelt es sich um keine verpflichtende Angabe (auch nicht beim Elster-Verfahren).

Viele Grüße

Christian Wielgoß

0 Kudos
4
letzte Antwort am 09.07.2018 15:58:06 von wielgoß
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage