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BAV Entgeltumwandlung bei voller Unterbrechung

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letzte Antwort am 13.06.2019 11:45:35 von yvonneyildiz
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sandraoldach-viry
Beginner
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Nachricht 1 von 7
4624 Mal angesehen

Liebe Community,

ich habe folgendes Problem:

Eine Arbeitnehmerin hat eine BAV, die aus Entgeltumwandlung finanziert wird und gleichzeitig eine arbeitgeberfinanzierte BAV. Nun ist die Arbeitnehmerin krank. Im letzten Monat reichte das anteilige Gehalt vor Bezug Krankengeld gerade noch aus, um die Entgeltumwandlung abzurechnen.

Aber was passiert im folgenden Monat bei voller Unterbrechung?

Den AG-Beitrag kann ich abrechnen, die Häckchen sind gesetzt.

Welche Möglichkeiten hat die Arbeitnehmerin in Bezug auf die Beiträge aus Entgeltumwandlung?

Ich hätte 3 Möglichkeiten im Kopf: 1. selbst zahlen 2. ruhend stellen 3. sobald sie wieder arbeitet, alles im Nachhinein abrechnen

Wäre meine 3. Idee überhaupt möglich/erlaubt und wenn ja, wie kann ich das bei LODAS umsetzen?

Vielen Dank schon mal für Ihre Antworten.

Grüße

Sandra Oldach-Viry

DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 7
3947 Mal angesehen

Hallo Frau Oldach-Viry,

es ist richtig, wird die Bezugslohnart aus dem Vertrag zur betrieblichen Altersvorsorge nicht abgerechnet, kann keine Gehaltsumwandlung abgerechnet werden.


Bitte klären Sie mit dem Versicherungsinstitut, wie mit der betrieblichen Altersversorgung umzugehen ist, wenn der Arbeitnehmer für längere Zeit krank ist.

Freundliche Grüße

Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
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yvonneyildiz
Aufsteiger
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Nachricht 3 von 7
3947 Mal angesehen

Hallo Frau Frohmeyer,

wir haben aktuell auch diesen Fall, 1x wegen Krankheit und 2x wegen Elternzeit (Vater).

Mich würde interessieren, ob der Beitrag zu Punkt 3, wie meine Vorrednerin gefragt hatte, sich umsetzen läßt?

Das man im nachhinein die Beiträge rückwirkend nachberechnen kann?

Normalerweise geben wir bei Elternzeit der Versicherung Bescheid und der AN zahlt bei Unterbrechnung selbst oder lässt den Vertrag ruhen, aber 3 Personen sind nur ca. einen vollen Monat unterbrochen und es wurde leider versäumt der Vers. mittzuteilen.

Eine Nachberechnung wäre für uns jetzt auch einfacher und hilfreicher.

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rukorni
Fortgeschrittener
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Nachricht 4 von 7
3947 Mal angesehen

Hallo, es lässt sich nachträglich abrechnen, aber nicht mit einer Nachberechnung, da sich in dem unterbrochenen Monat ja nichts ändert, sondern mit Änderungen in der Registerkarte "Gehaltsumwandlung" (AN, BAV) im nächsten für den AN abzurechnenden Monat.

Der ursprüngliche Gehaltsverzicht wird beendet, und für den jetzt abzurechnenden Monat eine neue Position mit dem abzuziehenden Betrag incl. Vormonat(e) angelegt und mit dem gleichen Monat wieder beendet. Für den nächsten Monat wird dann wieder der ursprüngliche Gehaltsverzicht eingerichtet.

Ich hoffe es hilft.

VG

yvonneyildiz
Aufsteiger
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Nachricht 5 von 7
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Hallo Frau Korn,

Danke für ihre schnelle Antwort.

Also den doppelten Beitrag für den jetztigen Monat (Juni19) für einen Monat erfassen

und dann ab Juli, den normalen ursprünglichen Betrag wieder eintragen?

Habe ich das so richtig verstanden?

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rukorni
Fortgeschrittener
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Nachricht 6 von 7
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Ja, genau.

yvonneyildiz
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 7 von 7
3947 Mal angesehen

Super!

Vielen lieben Dank!

Damit erspare ich mir unheimlich Zeit

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6
letzte Antwort am 13.06.2019 11:45:35 von yvonneyildiz
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