abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Eigene VaSt Daten für Berater abrufen?

35
letzte Antwort am 02.08.2017 16:31:12 von Stolz_Alexander
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
Gelöschter Nutzer
Offline Online
Nachricht 1 von 36
3330 Mal angesehen

Hallo Newsgroup,

wie kann ich meine eigenen VaSt Daten für mich als Berater abrufen und in das ESt Programm übernehmen?

Die mit der Vollmachtsdatenbank zu übermittelnde Vollmacht passt ja nicht so ganz....

Vielen Dank für Tipps

Gerd_Görtz
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 2 von 36
886 Mal angesehen

Hallo,

Zumindest wer verheiratet ist , dem sollte die entsprechende Vollmacht vorliegen.

Somit hatte ich für 2014 kein Problem, entsprechende Daten abzurufen, wobei auch mich betreffende Daten praktischerweise gleich mitgeliefert wurden.

Ich meine mich zu erinnern, dass ich mich ebenfalls in die VaSt Datenbank eingetragen habe.

mfg Gerd Görtz

0 Kudos
Gelöschter Nutzer
Offline Online
Nachricht 3 von 36
886 Mal angesehen

Hallo Herr Görtz,

vielen Dank für die Rückmeldung. Ja, die Vollmacht für meine Frau wurde eingetragen; nur meine eigene nicht. Ich habe es einfach nochmal probiert, da das beim FA eine zentrale Stelle bearbeitet, die nicht auffindbar war 😉

0 Kudos
theo
Meister
Offline Online
Nachricht 4 von 36
886 Mal angesehen

Mit einem Freischaltcode.
Die vorausgefüllte Steuererklärung - Steuerberater

in dubio pro theo
0 Kudos
Gelöschter Nutzer
Offline Online
Nachricht 5 von 36
886 Mal angesehen

Hallo Theo,

danke für den Tipp. Leider habe ich aber mal in einem unbedachten Moment entschieden, statt der kostenlosen Datenlieferung der Finanzverwaltung lieber unsere Genossenschaft finanziell zu unterstützen und bezahle jetzt brav den VaSt Datenabruf ... und möchte jetzt nicht nur für meine eigenen Daten doch wieder auf das Freischaltcodeverfahren umsteigen müssen 😉

Vielleicht hat die Datev eine Anleitung....?

Schöne Grüße

0 Kudos
theo
Meister
Offline Online
Nachricht 6 von 36
886 Mal angesehen

Die beiden schließen sich m.W. nicht aus. Falls Sie einen Elster-Account haben, sind das nur ein paar Klicks (u. nat. Erfassung IdNr./Geb. ).

Falls sich jemand entscheidet generell auf das kostenlose Verfahren umzusteigen: Es ist nicht zu spät - der Schülerpraktikant hat unseren kompletten Bestand in Rekordzeit durchgeelstert (Kündigungen bei der Datev hätte er bestimmt auch noch hingekriegt)

in dubio pro theo
0 Kudos
tjuenger
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 7 von 36
886 Mal angesehen

Die Bepreisung der Vollmachtsdatenbank ist übrigens nicht Sache der DATEV, sondern der Steuerberaterkammern, also eine finanzielle Unterstützung der Berufskammer....

0 Kudos
theo
Meister
Offline Online
Nachricht 8 von 36
886 Mal angesehen

u. da bleibt nix in Nürnberg hängen? Wenn ich mir so den letzten Geschäftsbericht ansehe, würde ich das Mal bezweifeln.

Für die Kammern wohl eher eine Möglichkeit, Leuten zu vermitteln, dass man Sie evtl. noch brauchen könnte.

in dubio pro theo
0 Kudos
tjuenger
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 9 von 36
886 Mal angesehen

Meines Wissens zumindest von den 0,60 EUR pro Vollmacht und Jahr nicht, aber da gibt es auch genug andere Einnahmequellen.....

theo
Meister
Offline Online
Nachricht 10 von 36
886 Mal angesehen

Die armen VDB-Nutzer - müssen auch noch unsere kostenlosen Abrufe querfinanzieren

Anderseits, selbst schuld, hat ja keiner gesagt, dass sie den Traffic über ihr nicht immer so performantes RZ routen müssen. Machen andere Hersteller ja auch nicht.

in dubio pro theo
0 Kudos
theo
Meister
Offline Online
Nachricht 11 von 36
886 Mal angesehen

Da ich gerade ein paar Codes erfasst habe, kann ich mir die Frage, ob sie mittlerweile Erfolg hatten, nicht verkneifen? Die Datev-Netiquette was die Reaktionszeit anbetrifft, scheint ja - wie im alten Forum - immer noch Makulatur zu sein.

Mit Elster-Account hätts derweil klappen können - wobei wir einen neuen Negativ-Rekordhalter (2 Wochen bis zur Zustellung) dabei haben. Macht den Schnitt von ca. 4 Tagen bundesweit allerdings nicht kaputt

Was ich aber eigentlich allen erzählen wollte: Verlässliche Quellen berichten, dass das Berechtigungsmanagement zwar sehr strikt gehandhabt wird (Steuergeheimnis u. so), dass danach aber alles egal ist - es wird weder aufgezeichnet wer Daten abruft noch wie oft er das tut. Es brauch also auch bei seinen Schwarzerklärungen keiner auf die Datenübernahme zu verzichten.Rufen Sie also ab soviel Sie möchten!

in dubio pro theo
0 Kudos
Gelöschter Nutzer
Offline Online
Nachricht 12 von 36
886 Mal angesehen

Ich warte noch ... übermittelt habe ich die Bevollmächtigung für mich selbst (ohne Untervollmacht) jetzt noch einmal und habe auch ein Schreiben erhalten, dass jemand (nämlich ich) angeblich bevollmächtigt ist, meine Daten abzurufen ..  jetzt muss ich nur noch 40 Tage warten und erfahre dann vielleicht, welche Daten die Finanzverwaltung von mir sammelt - wenn nicht wieder jemand im Finanzamt (wie beim ersten Versuch), die Vollmacht  mit dem Vermerk - nicht eingetragen - versagt.

Ob es die Datev schafft, bis dahin Stellung zu nehmen, wie ein Berater seine eigenen Daten über die Vollmachtsdatenbank abrufen kann ??? Vielleicht bin ich tatsächlich der einzige Steuerberater, der die Datenbank nutzt und seine eigene Steuererklärung nicht von einem Berufskollegen erstellen lässt 😉

0 Kudos
DATEV-Mitarbeiter
Corinna_Wähner
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 13 von 36
886 Mal angesehen

Sehr geehrter StB Köln,

um die Freischaltung des Datenabrufs der vorausgefüllten Steuererklärung zu bekommen, gibt es 2 Wege. Entweder das Freischaltcodeverfahren über das Elster-Portal der Finanzverwaltung oder über die Vollmachtsdatenbank der Kammer. Das gilt auch dann, wenn Sie als Steuerberater auf Ihre eigenen Daten zugreifen möchten.

Wenn Sie in der Vollmachtsdatenbank den Status "Nicht eingetragen von Finanzverwaltung" erhalten, bedeutet dies, dass Ihr Antrag auf Freischaltung bei der Finanzverwaltung nicht bearbeitet wurde, weil die übermittelten Daten nicht mit den Daten der Finanzverwaltung bzw. der Meldebehörde übereinstimmen. Welche Daten dies genau sind, können Sie in der Informationsdatenbank nachlesen.

Vollmachtsdatenbank: Übermittlungsstatus "Nicht eingetragen" bzw. "Storniert von Finanzverwaltung"

Da wir keinen Zugriff auf die Systeme der Finanzverwaltung haben, können wir den genauen Grund für diese Statusmeldung nicht nachvollziehen. Da bleibt nur der Weg zur Finanzverwaltung. Halten Sie für Nachfragen bei der Finanzverwaltung am besten die Referenznummer bereit. Diese finden Sie in der Vollmachtsdatenbank direkt auf der erfassten Vollmacht (ganz unten).

Mit freundlichen Grüßen

Corinna Wähner

DATEV eG

Service und Produktmanagement Vollmachtsdatenbank

0 Kudos
Gelöschter Nutzer
Offline Online
Nachricht 14 von 36
886 Mal angesehen

Hallo Frau Wähner,

danke für die Rückmeldung. Die Nichteintragung erfolgte damals (hatte die Freischaltung 2014 beantragt) weil ich mich selbst bevollmächtigt hatte, was als nicht zulässig betrachtet wurde (ist ja eigentlich richtig).

Hier ist meines Erachtens von der Datev eine Ergänzung der Anleitung zur VASt erforderlich: Wie beantrage ich als Berater im Rahmen der VASt die Einsicht in  meine Daten.

Zwei Möglichkeiten gibt es:

1) Augen zu und durch: Ich bevollmächtige mich selbst und die Finanzverwaltung drückt ein Auge zu, indem sie die Vollmacht als Antrag zur Einsicht in die eigenen Daten interpretiert.

2) Es gibt ein gesonderten Antrag (nicht Vollmacht) für Berater, mit dem die Einsicht in die VASt Daten für den Berater beantragt wird.

Und dann noch grundsätzlich: Ich muss jetzt eine Jahresgebühr von ca. € 200 für die VASt Datennutzung bezahlen. Angeblich erhält das Geld nicht die DATEV sondern die StB Kammer. Die (und die schicke neue Geschäftstelle im Kölner Bankenviertel) subventioniere ich aber auch schon mit einen ganz ordentlichen Beitrag pro Jahr.

Schöne Grüße

0 Kudos
DATEV-Mitarbeiter
Stefan_Ebert
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 15 von 36
886 Mal angesehen

Hallo nach Köln,

die (erste) Ablehnung durch die Finanzverwaltung hängt nicht damit zusammen, dass Sie sich selbst bevollmächtigt haben. An die Finanzverwaltung wird vom Vollmachtgeber nur die Steuer-ID, das Geburtsdatum und diedazu freigeschalteten Smart-Cards übermittelt. Was genau die "Nichteintragung" verursacht hat kann daher, wie von Fr. Wähner beschrieben, nur die Finanzverwaltung klären.

Eine gesonderte Vollmacht ist daher nicht erforderlich.

Zum Grundsätzlichen. Die VDB wird von der DATEV auf eigenes Risiko, im eigenen Namen und auf eigene Rechnung im Auftrag der Kammern betrieben. Die Rechnung geht also von der DATEV aus an Sie und sie zahlen für die Nutzung der VDB an die DATEV (nicht an die Kammer).

Grüße aus Nürnberg

Stefan Ebert

DATEV eG

Herzliche Grüße Stefan Ebert
Service IT&Organisation, DATEV eG
0 Kudos
Gelöschter Nutzer
Offline Online
Nachricht 16 von 36
886 Mal angesehen

Hallo Herr Ebert,

bei der Umstellung auf die VDB 2.0 kam meine eigene Vollmacht mit einer Fehlermeldung hoch, da ich mich natürlich nicht selbst bevollmächtigt habe; mein Frau mich aber bevollmächtigt hat. Insofern ist der Hinweis, dass die Vollmachten nicht übereinstimmend sind, richtig, aber leider nicht hilfreich.

Wie ist das korrekte Vorgehen in einem solchen Fall?

Nachdem die Finanzverwaltung so pingelig ist, möchte ich das gerne richtig machen. Ich gehe davon aus, dass die Datev als Steuerberatergenossenschaft nicht übersehen hat, dass ihre Genossen auch ihre Daten abrufen wollen..:-)

Viele Grüße aus Köln

0 Kudos
DATEV-Mitarbeiter
Stefan_Ebert
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 17 von 36
886 Mal angesehen

Hallo,

ehrlich gesagt verstehe ich das Problem (und die angesprochene Meldung) noch nicht so ganz. Deshalb versuche ich mal über eine allgemeine Erklärung zu antworten in der Hoffnung, dass dies auch auf Ihren Fall passt.

In der VDB registrieren Sie ihre Kanzlei, nicht sich selbst. D.h. Sie können sehr wohl Ihre Kanzlei bevollmächtigen (in Ihren Worten sich selbst). Diese Vollmacht übermitteln Sie an die Finanzverwaltung und dann können Sie über die bestehenden Wege Daten von der Finanzverwaltung abrufen. Wichtig ist dabei nur, dass Sie in der Kanzlei den Zugriff für die Mitarbeiter auf Ihre Daten gesperrt haben .

Das ist nichts anderes als wenn eine Privatperson über elsteronline die Berechtigung für den Datenabruf bei der Finanzverwaltung (für sich selbst) beantragt. Hier ist, im Gegensatz zur VDB, der Abruf für Dritte eher die Ausnahme.

Ich hoffe das löst Ihre Frage und damit ihr Problem. Ansonsten kann ich Sie nur bitten sich mal bei der Hotline zu melden damit wir die Kollegen/innen sich das noch genauer ansehen können.

Grüße aus dem bereits jetzt schon warmen Nürnberg

Stefan Ebert

Herzliche Grüße Stefan Ebert
Service IT&Organisation, DATEV eG
0 Kudos
katersam
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 18 von 36
886 Mal angesehen

Sehr geehrter Herr Ebert,

rein verfahrensrechtlich muss ich dem Kollegen STBKoeln zustimmen. In Einzelkanzlei ist der Steuerberater nicht von der natürlichen Person zu trennen. Dem entsprechend kann er sich auch nicht selbst bevollmächtigen. Die FinVerw. hat dementsprechend fachlich wohl richtig entschieden. Inhaltlich pragmatisch ist dieses Verhalten nicht nachzuvollziehen.

Hier sollte es tatsächlich kurzfristig zu einer Lösung kommen.

0 Kudos
DATEV-Mitarbeiter
Stefan_Ebert
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 19 von 36
886 Mal angesehen

Hallo,

warum sollte es verfahrensrechtlich nicht zulässig sein "sich selbst zu bevollmächtigen"? Im Grunde macht jeder Steuerbürger über elsteronline genau das.

Wir haben zudem keinerlei Hinweise oder ähnliches von der Finanzverwaltung erhalten das dies nicht zulässig sei. Ansonsten hätten, wie sie richtig beschreiben, alle StB, WP und RAs genau dieses Problem. In der Pilotphase zur VDB Einführung in 2013 warne die ersten erfassten und übermittelten Vollmachten genau solche da die Berater nicht als erstes einen Mandanten in den Pilotbetrieb einfließen lassen wollten sondern sie haben zunächt mal mit Ihren eigenen Werten "probiert".

Ich denke in der Zwischenzeit dass der Fall viel einfacher liegt. Die beiden Vollmachten (StB und Ehefrau) sind nicht identisch, d.h. z.B. einmal mit Haken Untervollmacht und einmal ohne. Dann lehnt die FW die Vollmachten völlig zurecht ab.

Grüße aus Nürnberg

Stefan Ebert

Herzliche Grüße Stefan Ebert
Service IT&Organisation, DATEV eG
katersam
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 20 von 36
886 Mal angesehen

§80 AO: ein Beteiligter kann sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen, ist lesbar als Beteiligter ungleich Bevollmächtigter.

Wenn ich eine Gbr. oder gar eine GmbH bevollmächtige, ist das etwas als wenn ich mich als Einzelsteuerberater bevollmächtigte.

Lassen Sie uns das aber mal von der pragmatischen Seite beleuchten:

Ziel ist es, einen reibungslosen Datenabruf für alle in Einzelkanzlei tätigen Steuerberater zu gewährleisten.

Welche Vorausaussetzungen müssen für die Finanzverwaltung und für die Datenbank bei der DATEV seitens der Kollegen erfüllt sein, damit es läuft?

Dies wäre meines Erachtens ein Dokument wert. Gibt es so etwas?

0 Kudos
DATEV-Mitarbeiter
Stefan_Ebert
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 21 von 36
886 Mal angesehen

Hallo,

die einzigen zwei  Voraussetzungen für die FW und damit die VDB sind:

1) Ein SmartCard mti Berufsträgerattribut um sich zu Authentifizieren und

2) nach §80a AO das amtliche Vollmachtsformular:

"Die Finanzbehörden des Bundes und der Länder haben in enger Zusammenarbeit

mit den Steuerberaterkammern und der Bundessteuerberaterkammer ein Verfahren entwickelt, mit dem Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungs-gesellschaften den Landesfinanzbehörden auf der Grundlage eines amtlich bestimmten Vollmachtformulars die Daten der ihnen von ihren Mandanten erteilten Vollmachten nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz übermitteln können."

Mehr wird nicht benötigt und ist im Dokument " Grundlegende Informationen " beschrieben.

Gruß

Stefan Ebert

Herzliche Grüße Stefan Ebert
Service IT&Organisation, DATEV eG
0 Kudos
katersam
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 22 von 36
886 Mal angesehen

Guten Morgen Herr Ebert,

es könnte hilfreich sein, wenn der Kollege steuerberaterköln​ kurz die weiter Entwicklung seines Falles wiedergeben könnte. Vielleicht findet sich ja bei ihm bereits ein Hinweis auf eine Lösung.

Ich sehe die pragmatische Lösung wie Sie auch darin, sich selbst als Mandanten zu behandeln. Allerdings deckt sich diese Lösung weder mit der AO noch mit dem von Ihnen zitierten Dokument. Hier wird ausschließlich von Mandanten gesprochen. Und wenn ein Sachbearbeiter in der FinVerw. sehr "formfixiert" ist, könnte er den Steuerberatern das Leben erschweren.

Was kann ich also einem solchen Sachbearbeiter sagen?

Herzliche Grüße nach Nürnberg

0 Kudos
DATEV-Mitarbeiter
Stefan_Ebert
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 23 von 36
886 Mal angesehen

Hallo,

bis jetzt hatten wir noch keinen Fall, beim dem die FW (oder ein Sachbearbeiter) hier ein Problem hatte. Auch auf allen Veranstaltungen zur VDB 2.0 bei denen ein Finanzverwaltungsvertreter dabei war hat sich dies nicht als Problem dargestellt.

Wahrscheinlich muss es erst einen Fall geben damit das wirklich "thematisiert" wird. Von daher müssten ein solcher Fall dann bei uns landen damit wir das mit der Finanzverwaltung zusammen mit den Kammern klären.

Gruß Stefan Ebert

Herzliche Grüße Stefan Ebert
Service IT&Organisation, DATEV eG
0 Kudos
katersam
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 24 von 36
886 Mal angesehen

Tut mir leid, wenn ich hier etwas falsch verstanden habe, aber hatte nicht der Kollege steuerberaterköln​ genau das Problem?

Grüße nach Nürnberg

0 Kudos
Gelöschter Nutzer
Offline Online
Nachricht 25 von 36
886 Mal angesehen

Hallo Kater Sam,

das Problem beim Abruf des Steuerkontos aus der Vollmachtsdatenbank. Bemängelt wurde, dass nicht zwei Vollmachten mit identischem Inhalt übermittelt wurden.

Natürlich könnte ich mich selbst bevollmächtigen, aber richtig ist das nicht.

Wenn das weder die Finanzverwaltung noch die Datev und schon gar nicht den Auftraggeber der VDB, die Steuerberaterkammer interessiert. werde ich eben den Blödsinn mitmachen und mich selbst bevollmächtigen.

Schöne Grüße aus Köln und Danke an Kater Sam, der die Bauchschmerzen dabei offensichtlich nachvollziehen kann.

0 Kudos
katersam
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 26 von 36
886 Mal angesehen

Vielleicht gibt es ja noch den einen oder anderen weiteren Kollegen, der vor der gleichen Frage steht wie hier aufgeworfen:

Muss ich mich als STB selbst "bevollmächtigen" oder geht es auch anders?

Diese Frage wäre mit einer kleinen Backanleitung in dem bereits oben genannten Dokument einfach zu klären:

"Der Einzel-STB "bevollmächtigt" bitte sich selbst und gibt die gleichlautende Vollmacht wie bei seiner Ehefrau ein. Bei einer Gesellschaft wird statt der natürlichen Person einfach die Gesellschaft bevollmächtigt und alles wird gut. Bitte nur aufpassen, dass die kanzleiinternen Rechte zutreffend gesetzt sind, damit die Mitarbeiter nicht auf die Daten des Chef´s sehen können.

Dieses Vorgehen ist mit der Finanzverwaltung abgesprochen."

Manchmal habe ich den Eindruck, dass unsere Genossenschaft sehr in sich ruht.

Wer mag, kann das auch als Euphemismus für die Flexibilität einer Eisenbahnschwelle nehmen.

Herzliche Grüße nach Nürnberg

0 Kudos
guidozehnder
Beginner
Offline Online
Nachricht 27 von 36
886 Mal angesehen

Hallo an die VDB-Nutzer bzw. DATEV,

ich möchte als Kanzleiinhaber meine persönlichen Daten zur VASt via VDB abrufen und gleichzeitig sicherstellen, dass Mitarbeiter hierauf keinen Zugriff haben.

Reicht hierfür die Sperre der eigenen Mandantennummer in der Nutzungskontrolle bzw. heute Rechteverwaltung aus???

Oder sind die abgerufenen Daten irgendwo für die Mitarbeiter einsehbar???

Gleiche Frage hätte ich betreffend dem Steuerkonto online. Sind auch diese Daten über die Nutzungskontrolle bzw. Rechteverwaltung vor der Einsichtnahme durch Mitarbeiter gesichert???

Schönen Dank für Rückmeldung an diesem heißen Tag

0 Kudos
Gelöschter Nutzer
Offline Online
Nachricht 28 von 36
886 Mal angesehen

@Datev: Und als Ergänzung: Ist es dabei egal, ob den Mitarbeitern Untervollmachten in der VDB für die "Chefdaten" erteilt worden sind? Das dürfte ja dann eigentlich keine Rolle spielen, wenn die Daten durch die NUKO geschützt sind.

0 Kudos
DATEV-Mitarbeiter
Stefan_Ebert
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 29 von 36
886 Mal angesehen

Hallo Herr Zehnder,

das der Datenabruf nicht über die VDB selbst sondern über die Kanzleisoftware (bei Ihnen die ESt bzw. Steuerkonto online) erfolgt, ist die (hoffentlich ) bereits in der Nuko/Rechteverwaltung eingerichtete Sperre ausreichend. Hierdurch sind Ihre persönlichen Daten für die Mitarbeiter nicht sichtbar.

Zum anderen ist natürlich zu empfehlen, dass bei Ihrer eigenen Vollmacht keine Untervollmachtsvergabe angehakt ist. Damit ist von Seiten der VDB schon mal ausgeschlossen, das ein "Versehentlicher" Datenabruf durch die MA überhaupt stattfinden kann.Sozusagen ein doppelter Boden.

Gruß aus Nürnberg

Stefan Ebert

Herzliche Grüße Stefan Ebert
Service IT&Organisation, DATEV eG
0 Kudos
Gelöschter Nutzer
Offline Online
Nachricht 30 von 36
886 Mal angesehen

Hallo Herr Ebert,

ist es richtig, dass ich die Untervollmachten nicht einzelnen Smartcards erteilen kann, sondern immer alle Smartcards der Kanzlei freigeschaltet sind?

Viele Grüße

0 Kudos
35
letzte Antwort am 02.08.2017 16:31:12 von Stolz_Alexander
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage