abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

SmartCard für Berufsträger für Vollmachtsdatenbank

4
letzte Antwort am 28.06.2018 09:34:10 von andreashofmeister
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
lydiavoß
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 5
1627 Mal angesehen

Hallo, ich habe eine Frage zur benötigten SmardCard für Berufsträger zur Nutzung der Vollmachtsdatenbank.

Muss diese extra - zusätzlich zu den "normalen" SmardCards - bei der DATEV bestellt werden und dann (nur) beim Abruf von Daten von der Finanzverwaltung gesteckt werden?

Vielen Dank!

L.Voß

Gelöschter Nutzer
Offline Online
Nachricht 2 von 5
664 Mal angesehen

Hallo Frau Voß,

die Berufsträgerkarte brauchen Sie nicht zum Abruf der Daten (geht zwar auch damit), sondern vor allem zur Vergabe von Untervollmachten, damit die Mitarbeiter Ihrer Kanzlei anschließend mit ihren eigenen Smartcards die VaSt und Steuerkontendaten abrufen können.

Mit einer normalen Smartcard können keine Untervollmachten vergeben werden.

Schöne Grüße aus Köln

0 Kudos
bfit
Meister
Offline Online
Nachricht 3 von 5
664 Mal angesehen

Hallo Frau Voß,

Sie können eine der vorhandenen Smartcards zu einer Berufsträgerkarte machen lassen. Wie der Weg dazu ist (in Zusammenarbeit mit DATEV und Steuerberaterkamme), kann ich Ihnen im Moment nicht mehr sagen. Dazu ist es bei mir schon zu lange her.

Viele Grüße,

B. Fitschen

0 Kudos
bodensee
Experte
Offline Online
Nachricht 4 von 5
664 Mal angesehen

Hallo Frau Voß

ich denke Dokument 1070628 sollte weiterhelfen, hier gibt es auf jeden Fall a) von der Kammer hilfe ( Kammerausweis) und via Sicherheitssoftware der Datev können sie ihre Smartcard - quasi erweitern.

Frau Fitschen gebe ich gerne REcht, auswendig hätte ich das auch nicht mehr gewußt, zu lange her.

Wenn Sie denn die Berufsträgerkarte freigeschaltet haben können Sie Untervollmachten vergeben. Wichtig ist hierbei aber dass in den Vollmachten die Sie von ihren Mandanten erhalten haben das Kreuz bei Untervollmachten gesetzt ist, sonst so ging es mir, überall neue Vollmachten, da die urpsürngliche Vollmacht nicht geändert werden kann.

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
0 Kudos
andreashofmeister
Allwissender
Offline Online
Nachricht 5 von 5
664 Mal angesehen

Vor dem ganzen Procedere müssten Sie allerdings noch die VDB "bestellen". Aber dieser Formalismus ergibt sich wohl von selbst...

0 Kudos
4
letzte Antwort am 28.06.2018 09:34:10 von andreashofmeister
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage