Hallo, ich habe eine Frage zur benötigten SmardCard für Berufsträger zur Nutzung der Vollmachtsdatenbank.
Muss diese extra - zusätzlich zu den "normalen" SmardCards - bei der DATEV bestellt werden und dann (nur) beim Abruf von Daten von der Finanzverwaltung gesteckt werden?
Vielen Dank!
L.Voß
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Frau Voß,
die Berufsträgerkarte brauchen Sie nicht zum Abruf der Daten (geht zwar auch damit), sondern vor allem zur Vergabe von Untervollmachten, damit die Mitarbeiter Ihrer Kanzlei anschließend mit ihren eigenen Smartcards die VaSt und Steuerkontendaten abrufen können.
Mit einer normalen Smartcard können keine Untervollmachten vergeben werden.
Schöne Grüße aus Köln
Hallo Frau Voß,
Sie können eine der vorhandenen Smartcards zu einer Berufsträgerkarte machen lassen. Wie der Weg dazu ist (in Zusammenarbeit mit DATEV und Steuerberaterkamme), kann ich Ihnen im Moment nicht mehr sagen. Dazu ist es bei mir schon zu lange her.
Viele Grüße,
B. Fitschen
Hallo Frau Voß
ich denke Dokument 1070628 sollte weiterhelfen, hier gibt es auf jeden Fall a) von der Kammer hilfe ( Kammerausweis) und via Sicherheitssoftware der Datev können sie ihre Smartcard - quasi erweitern.
Frau Fitschen gebe ich gerne REcht, auswendig hätte ich das auch nicht mehr gewußt, zu lange her.
Wenn Sie denn die Berufsträgerkarte freigeschaltet haben können Sie Untervollmachten vergeben. Wichtig ist hierbei aber dass in den Vollmachten die Sie von ihren Mandanten erhalten haben das Kreuz bei Untervollmachten gesetzt ist, sonst so ging es mir, überall neue Vollmachten, da die urpsürngliche Vollmacht nicht geändert werden kann.
Vor dem ganzen Procedere müssten Sie allerdings noch die VDB "bestellen". Aber dieser Formalismus ergibt sich wohl von selbst...