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Sammlung Verbesserungsvorschläge Steuer-Programme

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letzte Antwort am 16.08.2022 16:16:11 von fruchtzwerg
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bergerflorian
Aufsteiger
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Nachricht 1 von 116
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Der Beitrag "Verbesserungsvorschläge Kanzlei-Rewe" ist sehr sinnvoll, wie ich meine, sowas sollte es auch für die Steuerprogramme geben.

Ich fang man an und denke (hoffe?) dass ich nicht der einzige bin, der folgendes sinnvoll fände:

Jetzt-Zustand: Nach Jahresübernahme werden alle Zahlen zunächst in schwarz dargestellt, nach Änderung derselben oder nach "Wert als geändert kennzeichnen" in grün. Sehr gut, aber...

Wunsch: Warnhinweis unter "Fehler und Hinweise", wenn noch "schwarze Zahlen" vorhanden sind. Prüfung nur für die Zahlenwerte, nicht für Text.

Jetzt Zustand: An einigen Punkten kann ein "Text ohne Zahl" hinterlegt werden, z.B.: "keine haushaltsnahen Dienstleistungen in 2017". Dieser Text wird, wenn kein Wert in das entsprechende Feld mit eingegeben wird, dann auch nicht gedruckt/übermittelt. Sehr gut.

An anderer Stelle jedoch, z.B. Werbungskosten Anlage N, kann ich ohne die Eingabe eines Zahlenwert nicht hinterlegen "keine StB-Re. in 2017 geflossen". Und die "0" geht auch nicht.

Workaround einiger Kollegen: Eintrag von "1" EUR. Unschön,

Wunsch: Text geht immer, Übernahme in DÜ/Druck aber nur wenn Text und Wert eingegeben wurde. Hinweis (Hinweis, nicht Fehler) unter "Fehler und Hinweise". Alternativ die "0" als Eingabewert akzeptieren.

Jetzt-Zustand: Behinderten-Pauschbetrag für Mandant wird in ESt neu angelegt. Alle Punkte wurden ausgefüllt, nur der GdB (in Prozent) nicht, dies wurde vergessen (Feld leer). Gottlob noch selbst bemerkt, aber schön wäre...

Wunsch: Warnhinweis unter "Fehler und Hinweise".

Gewünscht sind bei diesen Punkten keine Fehlermeldungen, die Druck/DÜ verhindern, sondern nur Hinweise, ggf. über Einstellungen optional ausschaltbar, so dass jede Kanzlei dies so anpassen kann, wie sie es wünscht.

sue
Aufsteiger
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Nachricht 2 von 116
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Ich schließe mich in allen Punkten an, derzeitig gibt es aber keinen "Hilfreich"-Button zur Auswahl???

Jetzt Zustand: An einigen Punkten kann ein "Text ohne Zahl" hinterlegt werden, z.B.: "keine haushaltsnahen Dienstleistungen in 2017". Dieser Text wird, wenn kein Wert in das entsprechende Feld mit eingegeben wird, dann auch nicht gedruckt/übermittelt. Sehr gut.

An anderer Stelle jedoch, z.B. Werbungskosten Anlage N, kann ich ohne die Eingabe eines Zahlenwert nicht hinterlegen "keine StB-Re. in 2017 geflossen". Und die "0" geht auch nicht.

Workaround einiger Kollegen: Eintrag von "1" EUR. Unschön,

Wunsch: Text geht immer, Übernahme in DÜ/Druck aber nur wenn Text und Wert eingegeben wurde. Hinweis (Hinweis, nicht Fehler) unter "Fehler und Hinweise". Alternativ die "0" als Eingabewert akzeptieren.

Hier hilft die Notizfunktion mit Rechtsklick auf dem gewünschten Feld. Nach Speicherung ist das Feld "neongelb" markiert.

Mein weiterführender Wunsch für die Notizfunktion ist die Möglichkeit auch hier einen funktionsfähigen=startenden Beleglink zu Bspw. Verträgen o.ä. in der DMS setzen zu können.

Gelöschter Nutzer
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Nachricht 3 von 116
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Leute, die Steuerprogramme sind derart out of order, dass jegliche Implementierungen von neuen innovativen Verbesserungen einer Neupgrogrammierung gleichkommt.

Die Steuerprogramme haben für mich derzeit noch nicht einmal einen Shareware-Status. Der einzige Vorteil, den DATEV gegenüber anderen Anbietern hat, ist die Anbindung an das Rechnungswesen. Aber selbst die Programme untereinander können nicht miteinander kommunizieren. So wird in der ESt./GuE nicht die GewSt.-Werte für den gleichen Mandanten übernommen. Ich lach mich schlapp.

So ehrenwert Ihr Bestreben ist, so sinnlos ist es, sich mit diesen Programmen auch nur eine Minute auseinanderzusetzen.

Ich bin daher hier komplett raus.

Ich bin nur froh, dass ich Privat mit einem richtigen Programm arbeiten kann. Damit machen Steuererklärungen so richtig spass. Aber nicht mit DATEV.

Gruß A. Martens

mkolberg
Meister
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Nachricht 4 von 116
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Prriorität Nr. 1 wäre für mich, daß mit der Jahreswechselversion von Rewe auch die Programme KST Vorab und GewSt Vorab ausgeliefert werden, so daß man bei Abweichlern bereits mit Abschluß der Januar- Buchhaltung die Steuerberechnungen durch die DATEV- Programme erstellen kann und sich dieser Berechnungsstand unter dem korrekten Ordnungsbegriff speichern läßt.

Der heutige Zustand, das bei diversen bereits dicht gemachten Abschlüssen für kleine Einzelhändler noch immer kein GewSt- Bestand anlegt und gespeichert werden kann, ist eine Zumutung und kostet pro Mandant aufgrund der unmöglichen Dokumentation einfach nur Zeit und Nerven.

Daß sich die Gesetzt bis zum Jahresende ändern können, ist uns bekannt, genauso, wie zum Dezember noch eine Hebesatz- Änderung kommen kann, die sich auf den Januar- Abschluß auswirkt. Damit muß man leben. Wir haben uns aber für abweichende Wirtschaftsjahre entscheiden, um die Abschlußarbeiten gleichmäßig über das Jahr zu verteilen. Leider wird das seit Jahren von DATEV torpediert.

mkolberg
Meister
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Nachricht 5 von 116
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Versionierung...

  • Erklärung wird erstellt und übermittelt
  • Es kommt ein abweichender Bescheid
  • Zur Bescheidprüfung werden die Daten des Bescheides im Programm erfaßt
  • oder Für die Vorträge ins Folgejahr werden diese (korrekten) Daten erfaßt
  • Ein Speichern dieser Arbeitsunterlage schreddert die Original- Daten

  • Alternativrechnungen (getrennte VA) lassen sich nicht speichern

  • jede geänderte Erklärung entsorgt die Original- Erklärung
bfit
Meister
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Nachricht 6 von 116
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Moin,

Wunsch: Warnhinweis unter "Fehler und Hinweise", wenn noch "schwarze Zahlen" vorhanden sind. Prüfung nur für die Zahlenwerte, nicht für Text.

Hierzu gibt es unter Protokolle / Daten im Einkommensteuerprogramm schon die Liste "Unveränderte VJ-Werte", die zwar auch den unveränderten Text wiedergibt, aber in der man die "schwarzen Zahlen" relativ schnell überprüfen kann, da diese alle in einer Spalte untereinander stehen. Diese Liste prüfe ich immer bevor ich eine Einkommensteuer-Erklärung endausfertige. Vielleicht hilft Sie einen ja auch zunächst einmal weiter.

Für mich steht die Versionierung - insbesondere beim ESt-Programm - ganz oben auf meiner Wunschliste der Änderungen. Ab 2017 muss bei der Auflösung von IAB-Werten ohne erfolgte Investition immer eine neue Anlage EÜR des Jahres übermittelt werden, in dem der IAB gebildet wurde. Danach kann ich nicht mehr prüfen, wann die ursprüngliche Erklärung rausgegangen ist, weil die Übermittlung der Anlage EÜR den Eintrag in der Liste "Elektronische Übermittlung" überschreibt.

Viele Grüße

rahagena
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Mehrjahres-Vergleich bei Ehegatten auch bei Wechsel der Veranlagungsform.


Buchhaltung ist wie Tetris - wer stoppt, verliert!
willimüller
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Hallo Herr Berger,

mal sehen, ob bei der Datev sich jemand inspirieren lässt .. in Nürnberg scheint aktuell niemand Visionen zu haben - hier steht überhaupt gar nichts zum Thema Steuern:

281298_pastedImage_0.png

Übrigens gab es eine seitenlange Wunschliste in der Newsgroup schon früher:

Wunschliste für das neue Jahr 2006

Da ja weder die Lohnprogramme noch die Steuerprogramme die PRO Version erreicht haben, lässt sich ja zumindest die Historienverwaltung für die Steuerprogramme beim Lohn abschauen. Frau Fitschen hat das ja auch noch mit einem neuen Argument hochgeholt - grundsätzlich muss es möglich sein, Änderungen gegenüber der übermittelten Version nachzuvollziehen.

Schöne Grüße

Willi Müller

Gelöschter Nutzer
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In der neuen Versionen der ESt-Programme sollen auch Belege zugeordnet werden können. Da die Entwickler ja noch zugange sind, sammle ich mal Meinungen:

1) Ist eventuell eine Unterscheidung zwischen Dauerbelegen (werden bei der Anlage eines neuen Bestands mit übernommen und jahresbezogenen Belegen (kein Übernahme) sinnvoll?

2) Sollen die Belege im Programm nur als Notiz bei dem Erfassungsfeld und in der Zuordnung sichtbar sein oder soll auch im Menü(baum) ein Sprung zu den Belegdokumenten möglich sein?

3) Sollen die Dokumente erweiterbar sein (Anfügen/löschen einzelner Seiten /Bearbeiten/Hervorhebungen)

4) Soll eine "Belegsammlung" im Ausgabedialog angeboten werden (mit Selektion der Belege und frei wählbarer Sortierung (mit Hinweis auf zugehörige Formularstelle)

5) Ist es sinnvoll, wie bei dem Sprung zu einer individuellen Anlage mit F5, bei den Belegen auch einen Hotkey einzurichten?

...

Schöne Grüße aus Köln

christiankunz
Aufsteiger
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Weitere Wünsche:

  • Neben der Word- auch eine Excel-Version der Auswertungen (oder die Word-Version so formatieren, daß deren Excel-Kopie ohne endlose Nacharbeiten verwendet werden kann);
  • Protokoll „alle Werte“ auch für die seltener gebrauchten Steuerprogramme (ErbSt, Bewertung).
0815
Fachmann
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6) Eine Möglichkeit, Belege zu markieren, die ans FA gesandt werden müssen (aus meiner Sicht trotz Belegvorhaltepflicht sinnvoll – gegenteilige Meinungen einfach dazuscheiben).

dprobst
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Hallo Herr Berger,

die Farbe schwarz für Vorjahreswerte zu verwenden ist tatsächlich nervig, weil sie zu leicht übersehen wird. Leider kann man die Farbe der Vorjahreswerte nicht ändern (im Gegensatz zu den Daten des laufenden Jahres).

Wir überprüfen die Vorjahreswerte über das Protokoll "unveränderte VJ-Werte". Dort werden zwar vom Geburtsdatum bis zu den außergewöhnlichen Belastungen ALLE Texte und Zahlen aufgeführt, die sich im laufenden Jahr nicht verändert haben, trotzdem hilft es schon ein gutes Stück weiter.

Das Protokoll finden Sie links im Navigationsbaum unter Protokolle > Daten > Unveränderte VJ-Werte (Ausnahme: Umsatzsteuer).

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bergerflorian
Aufsteiger
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Danke an Frau Fitschen und Herrn Probst für den Hinweis mit dem Protokoll VJ-Werte. Ist zwar nicht das Gelbe vom Ei, aber besser als nichts.

Die Farbe schwarz stört mich überhaupt nicht. Nur ein Hinweis unter "Fehler und Hinweise", dass noch Vorjahres-Werte (=Werte, die weder geändert noch als geändert gekennzeichnet wurden) vorhanden sind, verbunden mit einer Verlinkung darauf, wäre wünschenswert.

Mit freundlichen Grüßen

F. Berger

willimüller
Fachmann
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Hallo Herr Berger,

das wünsche ich mir auch schon lange...

@Datev (nur vorsichtshalber) : Nur wenn eine Unterscheidung von Werten und Text stattfindet, macht das Sinn (sonst taucht der Hinweis in jeder Liste auf, da sich z.B. Name und Anschrift selten ändern....). Herr Berger hat deshalb Werte unterstrichen 🙂

Schöne Grüße

Willi Müller

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0815
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Notizen sollten nicht automatisch gelöscht werden, wenn in das Feld, zu dem die Notiz angelegt wurde, ein Bilanzwert übergeben wird.

Ggf. hat man sich ja gerade deswegen eine Notiz angelegt, weil der Wert aus der Bilanz manuell korrigiert o.ä. werden muss.

heitschmidt
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Vorjahresvergleich oder sogar Zeitreihe für Vermietungsobjekte. Ich bin immer froh, wenn ich vergleichen kann, ob es gegenüber dem Vorjahr Ausreißer gab. Jetzt nur mit Papierbeleg nebeneinanderlegen möglich...

mkolberg
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Lassen Sie mich bitte meinen Wunsch bereits heute anmelden, daß GewSt 2019 Vorab bereits im I. Quartal 2019 verteilt wird.

Mir geht es lediglich darum, daß die Programmverbindungen der Steuerprogramme mit RewePro funktionieren und daß den vorläufigen Fall berechnen und abspeichern kann, ohne daß ins bereits abgeschlossenen Jahr 2018 Daten   geschoben werden müssen.

Hier haben wir die Situation, daß Urlaubsbedingt erst Ende September die ersten Abweichler 2018 fertig gestellt werden können. (Admin bzw. Sachbearbeiter sind in den Sommerferien) Leider ist der Instman nicht fehlerfrei, so daß dieser nicht vom Kollegen gestartet werden darf. (Ungeschützte Autologins, wenn er überhaupt an den Clients startet)

Vorabversion Steuerprogramme

mkolberg
Meister
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Programmverbindungen / Manuell erfaßte Werte im VJ:

Bei GewSt kann man manuell eingeben: Im Folgejahr erfolgte Zahlungen, usw. .

Wenn ich jetzt im Folgejahr die Bilanz Daten automatisch übergebe und die Berechnung zurückschiebe, dann verfälschen mit die alle im VJ manuell erfaßten Werte, für die es nichts Aktuelles gibt meine Berechnungen, so daß ich immer die Formulare durchblättern muß, ob sich nicht doch noch irgendwo schwarze Zahlen .befinden.

Ich bitte darum, daß im Rahmen dieser Datenübergabe ein sinnvoller Dialog kommt, der anzeigt, was außerhalb der Programmverbindung an Daten verbleibt, so daß ich wählen kann, ob diese Daten als Vorjahresschrott weg müssen oder einen Sondersachverhalt darstellen, der im aktuellen Jahr weiter besteht.

Wir haben derartige Standard- Fälle, daß zu 95% aller Fälle die Automatik ohne manuelle Änderung (Ausnahme Anpassung VZ Folgejahr) durchgeklickt wird.

DATEV-Mitarbeiter
Ute_Höpfner
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

bei einem Feld hinterlegte Notizen werden durch die Übernahme von Bilanzwerten nicht gelöscht. Nur der im Feld vorhandene Wert wird durch die Übernahme aus der Bilanz überschrieben.

Mit freundlichem Gruß

Ute Höpfner

DATEV eG

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Gelöschter Nutzer
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Hallo,

bei einem Feld hinterlegte Notizen werden durch die Übernahme von Bilanzwerten nicht gelöscht. Nur der im Feld vorhandene Wert wird durch die Übernahme aus der Bilanz überschrieben.

Mit freundlichem Gruß

Ute Höpfner

DATEV eG

Und das kann eine echte Katastrophe sein, wenn man individuelle Anlagen zu den Feldern hinterlegt hat. Gerade hier wäre ein Auswahldialog notwendig, da ich im vornherein nicht mehr weiß, zu welchen Feldern ich Anlagen erstellt habe. Zumindest erwarte ich von DATEV, dass bei einem Doppelklick auf das blaue Hinweiskästen (Gott sei Dank, dass wird wenigstens noch angezeigt), der verknüpfte Wert übernommen wird. Ferner das ich auch einen Hinweisdialog /-Protokoll erhalte. Gerade mit den Hinweisen ist ja DATEV nun echt nicht geizig. Aber an der richtigen Stelle wäre das echt hilfreich.

Gruß A. Martens

martin65
Meister
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Und das kann eine echte Katastrophe sein, wenn man individuelle Anlagen zu den Feldern hinterlegt hat. Gerade hier wäre ein Auswahldialog notwendig, da ich im vornherein nicht mehr weiß, zu welchen Feldern ich Anlagen erstellt habe. Zumindest erwarte ich von DATEV, dass bei einem Doppelklick auf das blaue Hinweiskästen (Gott sei Dank, dass wird wenigstens noch angezeigt), der verknüpfte Wert übernommen wird. Ferner das ich auch einen Hinweisdialog /-Protokoll erhalte. Gerade mit den Hinweisen ist ja DATEV nun echt nicht geizig. Aber an der richtigen Stelle wäre das echt hilfreich.

Gruß A. Martens

Warum schauen Sie den nicht vorher die Felder an, zu denen Sie Anlagen erstellt haben?

Natürlich ist die Verwunderung groß, wenn Sie sich dann vom Ergebnis überraschen lassen. Das sind dann fahrlässig herbeigeführte Katastrophen durch den Anwender.

Unkritisch sollte man keine Daten überschreiben lassen.

Die Individuelle Anlage bleibt Ihnen natürlich erhalten und darin sind die Werte speziell markiert, die zur Übergabe bereit stehen.

Wenn ICH mich zur automatischen Übernahme von Daten entschlossen habe, möchte ich nicht jeden einzelnen Wert nochmal überprüfen müssen. Die Werte habe ich bereits im abgebenden Programm geprüft, spätestens im Kontennachweis zur Datenübergabe.  Außerdem kann ich hier bereits bestimmen, welche Werte nicht übergeben werden sollen.

Wenn ich viele individuelle Werte in meinen Steuererklärungen habe müsste ich mich fragen "warum?". Wenn ich nämlich die korrekten Konten in der Fibu anspreche, muss ich keine individuellen Anlagen mit Verknüpfungen zu den Werten erstellen. Ich muss das Rad nicht nochmals durch Umsortierung neu erfinden.

Vielleicht verstehe ich auch Ihr Problem nicht. Könnten Sie mir ein Beispiel geben?

Ergo: man kann eine Katastrophe verhindern, in dem man a) korrekt bucht b) sich die Anlagen vorher anschaut c) die Felder bereits im abgebenden Programm abhakt, die man nicht braucht oder d) die Daten alle händisch erfasst.

Liebe Grüße

Martin Heim

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Gelöschter Nutzer
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Im Regelfall haben Sie vollkommen recht, aber es gibt eben Fälle da funktioniert die heimelige DATEV-Welt eben nicht so.

Beispiel:

  • Mandant bucht selber und will die Konten genau so haben, wie er sie verwendet. Dem ist es Wurscht, was DATEV für eine Schnittstellenplan hat.
  • Komplexe Sachverhalte wie z. B. Ergänzungsbilanzen werden nicht in DATEV, sondern in Excel abgebildet. Hier muss man mit individuellen Anlagen arbeiten.

Außerdem ist es immer leicht zu sagen, Pech gehabt! Es ist nämlich keine Lösung einfach zu sagen, dann verzichte halt darauf und mache alles manuell. Wir sprechen hier von einer Steuerberatersoftware die einem unterstützen soll. Und da das Steuerrecht immer komplizierter ist, DATEV sich in der Steinzeit (Stichwort: Bearbeitung Schnittstellenfunktionplan) befindet, muss man auf individuelle Anlagen ausweichen.

Aber ich sehe schon, wir kommen hier nicht weiter. Schuld hat halt ein jeder selber, der etwas Komfort/Workflow/Stabilität erwartet. Hauptsache die Gegenstandswerte werden immer sauber übertragen.

Gruß A. Martens

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martin65
Meister
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Im Regelfall haben Sie vollkommen recht, aber es gibt eben Fälle da funktioniert die heimelige DATEV-Welt eben nicht so.

Beispiel:

  • Mandant bucht selber und will die Konten genau so haben, wie er sie verwendet. Dem ist es Wurscht, was DATEV für eine Schnittstellenplan hat.
  • Komplexe Sachverhalte wie z. B. Ergänzungsbilanzen werden nicht in DATEV, sondern in Excel abgebildet. Hier muss man mit individuellen Anlagen arbeiten.

Außerdem ist es immer leicht zu sagen, Pech gehabt! Es ist nämlich keine Lösung einfach zu sagen, dann verzichte halt darauf und mache alles manuell. Wir sprechen hier von einer Steuerberatersoftware die einem unterstützen soll. Und da das Steuerrecht immer komplizierter ist, DATEV sich in der Steinzeit (Stichwort: Bearbeitung Schnittstellenfunktionplan) befindet, muss man auf individuelle Anlagen ausweichen.

Aber ich sehe schon, wir kommen hier nicht weiter. Schuld hat halt ein jeder selber, der etwas Komfort/Workflow/Stabilität erwartet. Hauptsache die Gegenstandswerte werden immer sauber übertragen.

Gruß A. Martens

Selbstbuchende Mandanten sollten sich auch an einen Schnittstellenfunktionsplan halten. Alternativ müssen Sie einen individuellen Kontenrahmen schaffen und den Mandanten nicht in einen Standard-Kontenrahmen pressen.

Ergänzungsbilanzen können auch in DATEV erstellt werden. Hier schaffen Sie selbst den Medienbruch.

Sie/Ihre Mandanten können nicht die Steuerberatersoftware nutzen und dann, wenn Sie individuelle Lösungen basteln, die DATEV dafür verantwortlich machen, dass die Daten nicht kompatibel sind. Und gerade weil das Steuerrecht immer komplizierter ist muss es Standardlösungen geben, auf die sich der Berater verlassen kann. Wenn Berater "eigene Wege" gehen, müssen diese auch bis zum Schluss beschritten werden. Sie können dann nicht auf den DATEV-Zug mittendrin aufspringen.

In der Tat ist jeder selber Schuld, der eigene Lösungen vertritt.

Außerdem weiß ich nicht, warum Sie immer auf der automatischen Übertragung von Gegenstandswerten herumhacken. Würde es sie nicht geben, wären Sie sicher einer derjenigen, die das Fehlen bemängelt. Steuerberater leben schließlich von Gebühren. Allerdings weiß ich natürlich nicht, ob und in wieweit Sie diese Funktion nutzen. Da Sie individuelle Lösungen anwenden, sollten Sie darauf achten, dass die Werte dann korrekt ermittelt werden.

Freundliche Grüße

Martin Heim

Gelöschter Nutzer
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Natürlich halten wir unsere Mandanten an, den Kontenplan sachgerecht zu verwenden. Die haben aber teilweise andere Prioritäten als DATEV. Die brauchen aussagefähige Auswertungen und ich rede nicht von einem Frisörbetrieb.

Wenn DATEV seine Hausaufgaben in der Vergangenheit gemacht hätte, würde es nicht die Probleme geben. Warum gibt es denn kein Hinweis-Dialogkontrolle? Das ist die Frage und nichts anderes. Mit den Stammdaten hat es DATEV doch auch richtiger Weise hinbekommen. Und genau das muss man auch für die Werteübergabe haben.

Merke: Fehler sind da zu vermeiden, wo sie entstehen können und eine Software hat den Anwender zu unterstützen. Ansonsten hätten nämlich die ganzen Hinweismeldung nämlich auch keinen Sinn, oder können Sie die Formulare nicht lesen?

Ich erwarte, das DATEV mir sagt;

"Achtung Übernahme Bilanzwerte"

Wert in Formular XYZ / ZE XXX wird überschrieben. Für dieses Feld existierte eine individuelle Anlage.

Wert Bilanz 1.000 € / Wert Anlage 2.000 €

Und wenn DATEV das nicht hinbekommt, dann erwarte ich zumindest, dass es ein Button gibt (blaues nicht gefülltes Quadrat), welches bei einen Klick/Doppelklick die Werte automatisch einsteuert und ggf. die Bilanzwerte (gelbes Quadrat) wieder herstellt.

Das ist echter WorkFlow!!

Gruß A. Martens

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dprobst
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Ich gebe Herrn Heim Recht.

Das Problem liegt vermutlich darin, dass wir Menschen unterschiedliche Auffassungen von Logik haben. (Person 1 findet es logisch, dass aus Sachverhalt A Konsequenz B folgt. Person 2 sagt: Was soll daran logisch sein?) und außerdem bei unserer menschlichen  Logik bestimmte Sachverhalte als bekannt voraussetzen.

Bei Maschinen ist das (noch) anders sie sind doof und folgen alle den gleichen Regeln, weil sie alle gleich programmiert sind. Das beginnt beim Betriebssystem und geht bis hin zur Anwendungsprogrammierung der Datev-Software.

Warum soll ich diese "Doofheit" also nicht zu meinem Vorteil nutzen und standardisierte Workflows einführen? Der Mandant will eine kostengünstige Lösung vom Steuerberater? Bitte gern, dann aber nach meinen Spielregeln. Er will eine individuelle BWA? Bei Datev kein Problem, Einrichtung kostet aber.

Wenn ich meine menschliche Logik bei jedem Arbeitsgang auf die Maschine übertrage, also eine individuelle Lösung für jeden einzelnen Arbeitsgang einrichte, kann ich nicht mehr von einem Workflow sprechen. Vielmehr lege ich mir selbst Steine in den Weg.

Bei jedem Neumandanten müssen Sie erst einmal nachschauen, ob der Vorgänger die Standardlösungen der Datev benutzt hat oder individuelle Lösungen eingebaut hat. Dann fangen Sie an, Ihre individuellen Lösungen zu implementieren.

Wenn Sie ein Mandat abgeben, steht der Nachfolger vor der gleichen Situation.

Wenn ein "Problem" auftritt, stürme ich nicht drauf los und fange an die Software zu verbiegen, sondern schaue zuerst nach, ob ich  das Problem mit den vorhandenen Möglichkeiten de Software lösen kann.

Die Datev ist sicher nicht die eierlegende Wollmilchsau, die alles perfekt gelöst hat. Das wissen wir alle. Ich kenne aber auch Steuerberatersoftware, die bei Eingabefehlern wie z. B. einem Afa-Satz von 1000,00% keine Fehlermeldung ausgibt und statt dessen die Afa im ersten Jahr bis auf den Erinnerungswert bucht - und zwar nicht nur bei GWG.

Meiner Meinung nach lebt nicht die Datev in der Steinzeit, sondern derjenige, der Sonderbilanzen und Ergänzungsbilanzen als komplex bezeichnet und dann mit Excel arbeitet. Hier hat die Datev eine viel sicherere und komfortablere Lösung gefunden.

Selbstbuchenden Mandanten, denen der Schnittstellenplan der Datev "wurscht" ist, empfehle ich mal SAP oder Haufe Lexware anzuwenden. Sie werden sehen, der wird sehr schnell demütig.

martin65
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Natürlich halten wir unsere Mandanten an, den Kontenplan sachgerecht zu verwenden. Die haben aber teilweise andere Prioritäten als DATEV. Die brauchen aussagefähige Auswertungen und ich rede nicht von einem Frisörbetrieb.

Und wenn DATEV das nicht hinbekommt, dann erwarte ich zumindest, dass es ein Button gibt (blaues nicht gefülltes Quadrat), welches bei einen Klick/Doppelklick die Werte automatisch einsteuert und ggf. die Bilanzwerte (gelbes Quadrat) wieder herstellt.

Das ist echter WorkFlow!!

Gruß A. Martens

Egal Friseur- oder Industriebetrieb. Wer eigene Lösungen bevorzugt, muss natürlich mehr bezahlen. Das wird der professionell geführte Industriebetrieb sicher verstehen. Alternativ müssen SIE in den sauren Apfel beißen und eine individuelle DATEV-basierte Lösung erstellen.

Es gibt die Verknüpfungen zu den individuellen Anlagen. Sie können diese aus den nicht zugeordneten Werten den Formularfeldern wieder zuordnen. Und da Sie ohnehin Ihre individuellen Anlagen kontrollieren müssen, haben Sie sowieso den Bezug zwischen den Excel- und Bilanz- und Formulardaten. Da es sich nicht um Friseurbetriebe handelt sollten Sie sowieso jeden Wert akribisch prüfen. Sorry. Natürlich auch beim Friseur.

Ich glaube hier im Forum haben alle verstanden, dass Sie ein gespaltenes Verhältnis zur DATEV haben. Ich freue mich aber darüber, dass Sie die Schimpfwörter inzwischen weglassen.

Gruß

Martin Heim

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Gelöschter Nutzer
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dass Sie die Schimpfwörter inzwischen weglassen.

Ich unterscheide schon zwischen Fehler und WorkFlow-Verbesserungen.

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dprobst
Fortgeschrittener
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Ich möchte gern auf die Original-Frage zurückkommen.

Wir nutzen teilweise die Übergabe von Fibu-Daten in die ESt-Erklärung - z. B. bei VuV. Dabei werden allerdings nicht Kontensalden, sondern Einzelbuchungssätze nach Einkommensteuer-Belegbuchung übergeben. In der Folge stellt sich immer wieder heraus, dass bei der Übergabe vereinzelt Inkonsistenzen auftreten. Deshalb besteht erheblicher manueller Abstimmungsbedarf.

Im Gegensatz dazu funktioniert die Übergabe in die EÜR, GewSt, KSt, USt einwandfrei.

Vielleicht könnte man die Verlässlichkeit der übergebenen Daten erhöhen, wenn man statt Einzelbuchungen besser Kontensalden weitergibt?

0815
Fachmann
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Hallo utehöpfner,

ich wiederspreche Ihnen :

Soeben noch einmal getestet. Vorher:

288168_pastedImage_0.png

Nachher:

288169_pastedImage_1.png

Gelbe Markierung weg = Notiz weg. (Dass der Wert überschrieben wird, ist völlig richtig und in Ordnung.)

  • Kanzlei-Rechnungswesen V.6.12
  • Gesonderte - und einheitliche - Feststellung 2017 V.21.1

Viele Grüße.

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Gelöschter Nutzer
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Meiner Meinung nach lebt nicht die Datev in der Steinzeit, sondern derjenige, der Sonderbilanzen und Ergänzungsbilanzen als komplex bezeichnet und dann mit Excel arbeitet. Hier hat die Datev eine viel sicherere und komfortablere Lösung gefunden.

Die dann in AP-compact noch von Hand als PDF eingepflegt werden müssen?

Ihre Grundaussage stimme ich doch zu und auch wir nutzen nahezu ausschließlich Standardkonten. Dann funktioniert auch alles.

Aber die Welt ist eben erheblich komplizierter, als es sich die DATEV/Gesetzgeber vorstellt. Da müssen Konten

  1. der USt.
  2. der GewSt
  3. der KöSt
  4. der EBilanz
  5. der Handelsbilanz
  6. der ....

zugeordnet werden. Das bekommt man heute einfach nicht mehr so einfach hin.

Außerdem ist eine Software per se nicht "doof", sondern besitzt eben doch eine Intelligenz. Gerade Ihr Beispiel mit dem AV ist doch beste Beweis für die bei DATEV vorhandene Kompetenz. Gerade im AV ist DATEV geradezu der Meister aller Klassen. Es gibt kein besseres Programm; übrigens auch AP-Compact.

Ich wünsche nichts unmögliches. Vielmehr wünsche ich mir, dass

  • Konten separat in den einzelnen Teilbereichen auch separat zugeordnet werden können.
    Möchte ich in der GewSt. ein Konto zuordnen, darf keine Auswirkung auf die USt, u./o. KöSt. haben, es sei denn ich möchte es.
  • einfach die übergebenen Werte mit den vorhandenen Werten abgeglichen werden.
    Das macht doch DATEV ja jetzt schon. Es soll halt dann einfach ein Hinweis/Warnung ausgeworfen werden.
  • einfach überschriebene Werte durch ein einfachen Klick/Menüpunkt in den ursprünglichen Zustand zurück versetzt wird. Alle Verknüpfungswerte kennt doch die DATEV-Software. Warum muss ich mich dann mühsamst durch die Anlagen quälen?

Aber wir haben wohl ganz unterschiedliche Ansatzpunkte, was eine intelligente Software bieten muss. Ich habe da wohl einen höheren Anspruch, als andere. Was mich ehrlich gesagt schon etwas wundert.

Gruß A. Martens

---

Das Bessere ist der Feind des Guten.

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letzte Antwort am 16.08.2022 16:16:11 von fruchtzwerg
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