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UG & Co. KG: Rechtsform in GewSt nicht möglich?

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letzte Antwort am 22.06.2018 13:58:14 von Ute_Höpfner
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willimüller
Fachmann
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Halllo Datev,

warum ist in den Stammdaten die Rechtsform UG & Co. KG möglich, in der GewSt nicht?

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Wenn die Finanzverwaltung das in der GewSt nicht anbietet, wäre grundsätzlich die Angabe "GmbH & Co. KG" richtiger als "sonstige Personengesellschaft" - eine Abstimmungsdifferenz darf jedenfalls nicht hochkommen.

Schöne Grüße

Willi Müller

DATEV-Mitarbeiter
Ute_Höpfner
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
124 Mal angesehen

Hallo Herr Müller,

die Auswahl der Rechtsformen in der Gewerbesteuer entspricht dem Katalog der Rechtsformen, die ELSTER zulässt.

ELSTER kennt die Rechtsform der UG & Co. KG aktuell nicht, daher ordnen wir im Abgleichdialog die UG & Co.KG der sonstigen Personengesellschaft zu.

Wir prüfen, ob eine direkte Zuordnung der UG & Co. KG auf die GmbH & Co. KG auch aus Sicht der Finanzverwaltung die richtigere wäre und werden  - je nach Ergebnis - mit der nächsten Programmversion ggf. eine Anpassung vornehmen.

Mit freundlichem Gruß

Ute Höpfner

DATEV eG

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letzte Antwort am 22.06.2018 13:58:14 von Ute_Höpfner
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