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Krankheitszeiten bei LODAS kontrollieren

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letzte Antwort am 13.05.2019 16:03:19 von Thomas_Kahl
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cfuchs
Beginner
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Nachricht 1 von 24
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Hallo zusammen,

hat jemand einen Tipp wie man die Krankheitszeiten bei LODAS am besten
kontrollieren kann, sodass man nicht den Anfang des Krankengeldbezuges verpasst?

Danke im Voraus.

VG

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nataliekretschmer
Einsteiger
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Nachricht 2 von 24
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Hallo Frau Fuchs,

ich wüsste leider nichts was man da wirklich in LODAS machen kann für.

Wenn Sie sowas öfter haben machen Sie sich vielleicht eine Excel Liste oder eine Notiz zum dem Mandanten.

Ich denke fast nicht das das Programm da einen Funktion hat die das erkennt dann...

Ich lasse mich aber gerne eines bessern belehren sollte es da doch etwas geben

LG

stefans
Fortgeschrittener
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Nachricht 3 von 24
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Hallo Frau Fuchs,

wenn Sie in LODAS eine Fehlzeit für "Entgeltfortzahlung mit AU-Bescheinigung" erfassen, welche länger als 6 Wochen ist, erhalten Sie eine Hinweismeldung, dass der eingegebene Zeitraum länger als 6 Wochen ist.

Eine zusätzliche Überwachung, ist daher ggf. überflüssig.

Eine Folgeerkrankung sollte für diese Überwachung richtigerweise nicht als neue Fehlzeit erfasst werden.

Beste Grüße

Stefan

nataliekretschmer
Einsteiger
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Nachricht 4 von 24
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Hallo Herr Seelenbinder,

das klappt aber nur solange die Krankmeldungen auch immer durchgehend sind.

Aber stimmt das ist sinnvoller als eine extra Überwachung nebenbei der Excel etc.

LG

mhaas
Erfahrener
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Nachricht 5 von 24
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Das kann man doch mit den neuen Aufgaben regeln.

Tragen Sie dort den Ablauf der Krankmeldung ein und lassen Sie sich bei jedem öffnen des Lohns daran erinnern, sich die Zeiträume noch mal genauer anzusehen.

Lang may yer lum reek
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brooke
Aufsteiger
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Nachricht 6 von 24
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Guten Morgen,

ich mache das auch mit den neuen Aufgaben, geht super.

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nataliekretschmer
Einsteiger
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Welche neuen Aufgaben meinen Sie da genau? Hab ich da was verpasst?

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brooke
Aufsteiger
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Nachricht 8 von 24
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Das Viereck mit dem Stift unter dem Button Ansicht.

brooke
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Nachricht 9 von 24
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Man kann auch wenn man die Augaben anlegt und auf Serie geht, jährlich, monatlich etc. wiederkehrend anlegen. Nur als Hinweis.

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shizofritz
Aufsteiger
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Nachricht 10 von 24
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Ergänzend zu der Möglichkeit Aufgaben zu hinterlegen, gibt es auch die Option über "Mitarbeiter" --> "Anforderung Vorerkrankungszeiten" sich anrechenbare Zeiten von den Krankenkassen elektronisch zurückmelden zu lassen.

Bereits durchgeführte Anforderungen, kann man sich dann jederzeit über "Personaldaten" --> "Beschäftigung" --> "Fehlzeiten" --> "Übersicht Rückmeldungen EEL/AAG" nochmal ansehen. Dazu findet man dann auch Angaben welcher Mitarbeiter der Krankenkasse die Meldungen an welchem Tag zurückgemeldet hat.

Mit freundlichen Grüßen

Manuel Lubbe

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cfuchs
Beginner
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Danke, werde ich mal so weitergeben und ausprobieren.

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yvonneyildiz
Aufsteiger
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Nachricht 12 von 24
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Hat jemand für mich einen Tipp, wie ich eine Flut an AU´s einer MA richtig erfassen kann, die in Mutterschutz geht, ein Beschäftigungsverbot besteht und vorher noch aus der LFZ herausfällt?

Das ist ein wenig schwierig und komplex.

Das Beschäftigungsverbot und die Mutterschutzfrist, sind richtig erfasst.

Nur hat die MA nicht alle AU´s bei der Krankenkasse abgegeben bwz. die Kasse hat diese nicht und somit habe ich eine Menge Fehlzeiten, die nicht alle zusammengehören und teilweise sie noch zwischendrin gearbeitet hat. Jetzt bin ich mir einfach unsicher, wie ich die Zeiträume richtig in Lodas erfasse.

letzter AT 05.03.18

Erstbe. AU 06.03.-11.03. Beleg fehlt KK

Erstbe. AU 12.03.-22.03. Beleg fehlt KK

folge     AU            -09.04.Beleg fehlt KK

folge     AU            -20.04.beleg da

dann kam die MA für zwei Wochen arbeiten vom 23.04.-06.05.

Erstbe. AU 07.05.-11.05. Beleg bei KK

folge     AU           -20.05. Beleg fehlt KK

dann wieder zwei Wochen arbeiten vom 21.05.-03.06.

Erstbe. AU 04.06.-15.06.Beleg bei KK

folge     AU           -22.06. "

folge     AU           -03.07. "

folge     AU           -13.07. "

Beschäftigungsverbot vom 13.07. bis zur Mutterschutzfrist 21.09.

Die Krankenkasse sagt, das die Zeiträume vom

09.04 - 20.04. 12 Tage und

07.05 - 20.05. 14 Tage und

04.06 - 13.07.

zusammengehören. Wie erfasst man so etwas jetzt richtig, da der KK auch Belege fehlen. Ich mich aber nur an das halten kann, was mir die KK bescheinigt.

Ich entschuldige mich schon einmal dafür, falls ich es in einem falschen Bereich gepostet haben soll.

LG Yvonne Yildiz

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Thomas_Kahl
Meister
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Nachricht 13 von 24
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Im Grunde recht einfach. Die Zeiten wo ein AUB vorliegt und / oder die KK etwas bescheinigt, erfassen Sie so, wie gewohnt. Liegt Ihnen eine AUB vor, der KK aber nicht, gehen Sie von anrechenbaren Zeiten aus. Die restlichen Zeiten als Krank ohne LFZ (gibt es als Unterbrechungsgrund) oder als Unbezahlte Fehlzeit. Damit bekommt die ANin weder Geld vom AG noch von der KK. Ich denke, sie wird sich ganz schnell drehen und die fehlenden Unterlagen nachreichen.

MfG
T.Kahl
brooke
Aufsteiger
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Nachricht 14 von 24
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Hallo,

genau so wie Herr Kahl würde ich es auch machen. Die AN`in ist verpflichtet,  die AU spätestens am 3. Tag beim Arbeitgeber und bei der Krankenkasse innerhalb von 7 Tagen abzugeben.

Gruß

mhaas
Erfahrener
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Nachricht 15 von 24
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Wobei wir die Diskussion hier schon hatten, ob es nicht deutlich sinnvoller wäre, dass die Ärzte verpflichtet werden, die Datensätze der Krankschreibungen direkt an die Kassen zu melden.

Aber ansonsten Zustimmung zur Vorgehensweise von Herrn Kahl.

Lang may yer lum reek
Thomas_Kahl
Meister
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Nachricht 16 von 24
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Grundsätzlich wäre, glaube ich, jeder dafür. Aber das wird wohl noch hunderte Jahre dauern....

MfG
T.Kahl
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mhaas
Erfahrener
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Nachricht 17 von 24
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Wobei das ausnahmsweise mal nicht an der DATEV liegt 😉

Lang may yer lum reek
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yvonneyildiz
Aufsteiger
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Nachricht 18 von 24
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Vielen Dank euch allen!

Ich habe jetzt die Zeiten genommen die mir die Kasse übermittelt hat und bei der letzten AU Erstbescheinigung die Tage abgezogen die dazu gehörten, somit war unsere MA schon führer aus der LFZ.

Da sie ein Beschäftigungsverbot hat, Sie in Mutterschutz geht, wurden die Nachberechnungen für den jetztigen Monat angestoßen und somit ist sie unter der Mutterschaftsgeldgrenze von Euro 390,-. Und damit muss ich jetzt unter abweichende Verdienstangaben die richtigen bzw. die normalen Buttogehälter angeben. Zudem weist die Krankenkasse auch einen negativ Betrag aus .... also, ein nicht alltäglicher und spannender Fall

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k_pusch
Einsteiger
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Nachricht 19 von 24
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...das würden die Ärzte gerne tun und die Krankenkassen fänden das auch super. Ich denke und hoffe, dass das nicht mehr ganz so lange dauert. Vor einiger Zeit habe ich mich mit einem Bekannten unterhalten (bei einer KV tätig), der das bestätigte.

Die Frag ist nur WANN?
Das würde uns allen wirklich mal eine Menge Arbeit ersparen ...

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nataliekretschmer
Einsteiger
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Nachricht 20 von 24
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Könnte natürlich sein das die DSGVO der ganzen Sachen Steine in den Weg legt...

Aber warten wir mal ab! Schön wäre es für alle Seiten auf jeden Fall!

Hoffen wir mal das beste

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mhaas
Erfahrener
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Nachricht 21 von 24
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Warum sollte sie? Die Ärzte müssen die erbrachten Leistungen doch sowieso mit den KKen abrechnen. Also ist doch eh schon alles bekannt.

Lang may yer lum reek
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nataliekretschmer
Einsteiger
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Nachricht 22 von 24
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Das die Ärzte so abrechnen weiß ich, aber ich schließe gerade was die DSGVO angeht nichts mehr aus

Aber wäre schön wenn ich damit unrecht habe und es ohne Probleme gehen würde in naher Zukunft!

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borghoff
Beginner
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Nachricht 23 von 24
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Könnte mir jemand sagen, wie lange so eine Rückmeldung der Krankenkassen bezüglich der Vorerkrankungen so ungefähr dauert?

Viele Grüße,

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Thomas_Kahl
Meister
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Nachricht 24 von 24
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Das ist relativ. Ich habe eine Fall, wo ich häufiger abfragen muss. Da ist von drei Tagen bis 2 Monaten schon alles dabei gewesen (in zwei Fällen gab es gar keine Rückmeldung). "Normal" ist aber 7-10 Tage.

MfG
T.Kahl
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23
letzte Antwort am 13.05.2019 16:03:19 von Thomas_Kahl
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