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Altersentlastungsbetrag im ESt-Programm

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letzte Antwort am 21.06.2018 10:17:07 von bodensee
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guenther
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Hallo in die Runde,

gibt es evtl. eine Berechnung des Altersentlastungsbetrages im Programm?

Ich vermute, leider nicht.

mfg Thomas Günther
bfit
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Guten Morgen,

da es in der Berechnungsliste lang keinen Link für den Altersentlastungsbetrag gibt, würde ich auch davon ausgehen, dass es keine weitere Berechnung im Programm gibt (ist der DATEV wohl zu simpel ). Es wäre dennoch wünschenswert, denn bei dem Mandanten, bei dem ich soeben in 2017 nachgeschaut habe, weicht prompt der von DATEV abgezogene Betrag um 380,00 € vom Höchstbetrag laut § 24a EStG ab.

Viele Grüße

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bodensee
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Hatte ich auch schon, lag aber letztlich an einem Eingabefehler unsererseits der mir bei der finalen Kontrolle auch der Berechnung nicht aufgefallen war.

Zuerst im Gesetz nachgesehehen, nachgerechnet im Programm geändert und siehe da hat gestimmt.

In meinem Fall lag es einfach daran dass der STpfl. 2 Versorungsbezüge mit unterschiedlichem Beginn hatte und dies war falsch eingepflegt.

Schönen Tag noch.

@Herr Günther

eine ausführliche Berechnungsliste gibt es meines Wissens nicht, sollte aber auch so nachrechenbar sein, oder ?

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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bfit
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Bei mir ist die Berechnung auch richtig, da ich nicht den aktuellen Prozentsatz und Höchstbetrag anwenden muss, sondern den von 2012, dem Jahr in dem der Mandant 65 geworden ist.

Aber diesen Gedankenfehler mache offensichtlich nicht nur ich, denn es gibt hierzu extra ein Lexinform-Dokument (Nr. 1034964) .

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guenther
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@Herr Eberhardt

Natürlich kann ich das selber berechnen, wobei ich aber die Tabelle des § 24a nicht auswendig kenne.

Ich müsste also jedes mal (zumindest bei Mandanten, die ab 2005 65 geworden sind) mein Gesetz aufschlagen und nachrechnen.

Das Programm soll ja alles etwas vereinfachen.

@DATEV

Bitte in die Entwicklung mit aufnehmen. Danke

mfg Thomas Günther
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bodensee
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Nachschlagen geht natürlich aber ich habe jetzt unterstellt das sie zumindest auch mit 2 Bidlschirmen am Arbeitsplatz arbeiten und dann heißt nachschlagen ja nur noch § 24a ESTG in Google eingeben und Gesetze im Internet aufrufen und schon haben Sie die Tabelle.

Alternativ- zur Abwechslung mal eine vernüfntige Idee bietet das BMF die Veranlagungshandbücher inzwischne kostenlos online an - leider ohne Umsatzsteuer- .

Bundesfinanzministerium - Amtliche Handücher

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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letzte Antwort am 21.06.2018 10:17:07 von bodensee
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