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Direktversicherung Mischfall - Lohn und Gehalt

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letzte Antwort am 10.07.2018 10:22:24 von t_r_
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tobiasf
Einsteiger
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Sehr geehrte Datev-Community,

ich habe momentan die Ehre für unsere Mitarbeiter neue Direktversicherung als baV in Lohn und Gehalt anzulegen. Bei Mitarbeitern, bei denen der Gehaltsverzicht und der AG-Anteil gleich hoch sind gibt's kein Problem. Bei Mitarbeitern bei denen der Gehaltsverzicht höher ist als der AG-Zuschuss meckert Datev, dass ich "einen ungültigen Betrag eingegeben habe, da der Betrag für den Gehaltsverzicht nicht größer sein darf als der Gesamtbeitrag". Folgende Daten habe ich unter dem Reiter Direktversicherung eingegeben:

Gehaltsverzicht: Lohnart 3040 und Betrag 120,00€ Gültig ab 06/2018

Steuerfreier Betrag gem. §3 Nr. 63 EstG: Lohnart 4700 und Betrag 56,00€ Gültig ab 06/2018

Über die Hilfe-Funktion gibt es eine Anleitung von Datev für das Anlegen eines Mischfalls, indem man 2 Verträge anlegen soll und in einem den AG-Zuschuss und in dem zweiten den Gehaltsverzicht anlegen soll. Wenn ich dies mache taucht auf der Lohabrechnung im Brutto-Netto-Formular dann aber nur der AG-Zuschuss auf, der Gehaltsverzicht kommt nicht vor.

Wie kann ich dieses Problem lösen?

Vielen Dank für Ihre Hilfen!!

Mit freundlichen Grüßen

Tobias Fischhold

t_r_
Allwissender
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Hallo Herr Fischhold,

auf die Hinweise der Datev hätte ich jetzt auch zuerst verwiesen. In Lohn und Gehalt müssen Sie den AG-Zuschuss (LA 4700) immer in einer eigenen Vertragsnummer erfassen und den Gehaltsverzicht (LA'n 3040 und 4720) in einer weiteren Vertragsnummer. Haben Sie es schon einmal mit dem Anlegen über den Assistenten versucht?

Ihr Beispiel wäre über zwei Verträge, wie folgt einzurichten:

Gehaltsverzicht: Lohnart 3040 und Betrag 120,00€ Gültig ab 06/2018

Steuerfreier Betrag gem. §3 Nr. 63 EstG: Lohnart 4700 und Betrag 56,00€ Gültig ab 06/2018

1. Vertrag

AG- Zuschuss 56,00 EUR mit LA 4700

2. Vertrag

Gehaltsverzicht 120,00 EUR mit LA 3040

BAV GH 120,00 EUR mit LA 4720

Viele Grüße

T. Reich

tobiasf
Einsteiger
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Nachricht 3 von 6
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Hallo Herr Reich,

Vielen Dank für Ihre Hilfe!

die Anlage über den Assistenten war meine erste Überlegung, aber lt. Assistenten ist dies aufgrund des Betriebsrentenstärkungsgesetzes für Direktversicherungen mit meiner (eigentlich der aktuellen) Programmversion nicht möglich.

Beim zweiten Vertrag habe ich die LA 4720 nicht erfasst gehabt, sondern nur den Gehaltsverzicht mit LA 3040. Wenn ich beide Lohnarten erfasse, taucht der Gehaltsverzicht auch auf der Lohanbrechnung auf.

Was mich nur etwas irritiert bzw. vor allem die Mitarbeiter irritieren wird ist, dass auf der Lohnabrechnung dann drei Positionen auftauchen: Gehaltsverzicht 3040 mit -120€, Gehaltsverzicht 4720 mit +120€, AG-Zuschuss mit +56€.

Da das SV-Brutto aber stimmt und das Gesamt-Brutto sich durch die baV-Lohnarten auch nicht ändert, sollte das passen. Könnte man meiner Meinung nach auch schöner/übersichtlicher darstellen, aber  zumindest stimmen die Zahlen.

Viele Grüße

Tobias Fischhold

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t_r_
Allwissender
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Hallo Herr Fischhold,

so wie Sie das berschreiben, hört sich die Abrechnung richtig an.

Schön ist vielleicht anders, aber die 4720 heißt ja nicht Gehaltsverzicht, sondern bAV aus Gehaltsverzicht (sinngemäß).

Viele Grüße

t. Reich

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ulrikeb
Einsteiger
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Hallo Herr Reich,

ich muss folgende Angaben erfassen:

- VL 20,00 EUR

- Gehaltsverzicht gesamt 111,67 (91,67 umgewandelt + 20,00 VL)

- 18,33 AG-Zuschuss (20% des umgewandelten Betrages)

Wie gebe ich den AG Zuschuss ein? Muss ich einen dritten Vertrag anlegen oder zur AG-Leistung VL addieren?

Für eine kurzfristige Info bin ich dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

U. Bernzen

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t_r_
Allwissender
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Hallo Frau Bernzen,

das würde ich als "Geschmacksfrage" betrachten. Der AG-Zuschuss VWL ist - wie auch der AG-Zuschuss für Gehaltsumwandlung in bAV - ein Arbeitgeberzuschuss.

Wenn Sie die beiden AG-Zuschüsse getrennt auf der Gehaltsabrechnung ausgewiesen haben möchten, sollten Sie zwei Verträge für die Arbeitgeberzuschüsse einrichten. Dann müssten Sie aber auch eine weitere Lohnart für den bAV-Arbeitgeberzuschuss einrichten und diese z. Bsp. AG-Zuschuss aus VWL bezeichnen.

Wenn Ihnen das nicht wichtig ist, reichen aus programmseitiger Sicht zwei Verträge.

Viele Grüße

T. Reich

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letzte Antwort am 10.07.2018 10:22:24 von t_r_
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