Hallo Community,
wir haben einen Werkstudenten, der im April begonnen hat und nach Std. bezahlt wird. Im Mai hat er mehr als 20 Std./Woche außerhalb der Semesterferien gearbeitet. Ist er für diesen Monat dann voll versicherungspflichtig und dann ab Juni wieder als Werkstudent einzustufen? Ist das so einfach möglich?
Viele Grüße
Ulrike Scheck
Hallo Frau Scheck,
ich kann Ihnen nur empfehlen mit der zuständigen Krankenkasse des Mitarbeiters Kontakt aufzunehmen und diese die Beurteilung durchführen zu lassen.
Meines Erachtens müssen Sie Ihn aber für den einen Monat voll versicherungspflichtig abrechnen.
Viele Grüße
Sabine Maiß
Moin,
ich würde hierzu auch mal im Dokument Studenten - Lexikon Lohn und Personal den Abschnitt 5 b zu Rate ziehen.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Hallo,
bitte immer den Dreimonatszeitraum mit betrachten: 20 Stunden x 13 Wochen / 3 Monate = 86,67 Std. im Monat. Eine Überschreitung von mtl. 6,67 Std. ist definitiv unschädlich.
Und als vorlesungsfreie Zeit gelten auch Samstage u. Sonntage während des Semesters, wenn das nicht auf die Spitze getrieben wird. Diese Argumentation war "DRV-tauglich" in einer Prüfung.
Gruß
C. Rohwäder