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VWL AG Anteil soll mit in Direktversicherung fließen LODAS

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letzte Antwort am 15.03.2019 13:07:06 von schelma
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klk_meissen
Einsteiger
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Hallo zusammen,

ein Mitarbeiter hat eine bAV über 260,00 Euro abgeschlossen. Davon werden 28,70 € über den AG bezuschusst. Zur Entgeltumwandlung werden 191,30 € über das laufende Gehalt und VWL über 40€ umgewandelt. DER AG will den VWL Anteil separat ausgewiesen haben. Geht das Überhaupt? Egal wie ich rechne, entweder habe ich einen VWL Netto Abzug oder es steht nicht separat auf der Abrechnung. Ich sehe auch bei der Direktversicherung nicht, wo ich extra 40,00 € Gehaltsumwandlung eingeben kann.

DANKE.

DATEV-Mitarbeiter
Vanessa_Mertel
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

Sie haben in LODAS nur die Möglichkeiten, die Sie bereits genannt haben.

Legen Sie die 40,00€ als VWL-Vertrag unter Personaldaten / Entlohnung / Vermögenswirksame Leistungen an, wird dieser Wert im Netto abgezogen.

Die 40,00€ können auch unter Personaldaten / Entlohnung / Betriebliche Altersvorsorge / Vertragsdaten in der Registerkarte Arbeitgeberanteil erfasst werden. Dies hat zur Folge, dass der Betrag zu den 28,70€ addiert wird, da beide Beiträge mit der gleichen Automatiklohnart abgerechnet werden.

Beste Grüße

Vanessa Mertel

Personalwirtschaft

DATEV eG

Viele Grüße, Vanessa Mertel
Personalwirtschaft | DATEV eG
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schelma
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Sehr geehrte Frau Mertel,

wenn ich die 40,00€ als VWL-Vertrag unter Personaldaten / Entlohnung / Vermögenswirksame Leistungen unter AG-Zuschuss anlege und alles andere leer lasse, wird dieser Wert NICHT im Netto abgezogen, sondern als VL AG-Anteil separat ausgewiesen - allerdings pflichtig.

Wenn dann unter Personaldaten / Entlohnung / Betriebliche Altersvorsorge / Vertragsdaten in der Registerkarte Arbeitnehmeranteil der Betrag um die 40,00 erhöht wird, erfolgt ja dann die Umwandlung, so dass der VL-Anteil automatisch steuer- und sv-frei wird. Lodas errechnet dann sogar den 15%igen Zuschuss AG automatisch.

Sehen Sie das auch so?

Danke!

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DATEV-Mitarbeiter
Katharina_Dietl
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

bitte klären Sie noch einmal rechtlich, wie die St/Sv-Behandlung erfolgen soll. Wir können Ihnen lediglich die Schlüsselungsmöglichkeiten im Programm aufzeigen.

Sie können den VWL-Anteil in Höhe von 40,00 € mit einer Stammlohnart 200 unter Personaldaten | Entlohnung | Festbezüge hinterlegen. Wenn Sie für diese neu angelegte Lohnart keinen Folgenettoabzug erfassen, wird der Betrag auch nicht mehr abgezogen.

Die Gehaltsumwandlung sowie den Arbeitgeberzuschuss können Sie, wie gewohnt, in der betrieblichen Altersvorsorge erfassen.

Die Berechnung des 15%igen Zuschusses erfolgt nur, wenn Sie sich unter Mandantendaten | AG-Pflichtzuschuss bAV Ihre gewünschte Variante anlegen und diese anschließend in den Personalstammdaten des Mitarbeiters zuordnen.

Beste Grüße aus Nürnberg

Katharina Dietl

Personalwirtschaft

DATEV eG

Beste Grüße Katharina Dietl
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schelma
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Sehr geehrte Frau Dietl,

vielen Dank für Ihre Antwort.

Mein Steuerberater hat mir grünes Licht gegeben. Ich weise nun VL als "VL AG-Beitrag in bAV" aus und lasse es in die Gehaltsumwandlung fließen.

Mit der Anlage des AG-Pflichtzuschuss bAV funktioniert ebenfalls: unser Arbeitnehmer bekommt 40,00 VL für die bAV, wandelt 121,74 um und das System (Lodas) errechnet mir automatisch den "bAV AG-Zuschuss lfd- steuerfrei" von 18,26, so dass ein Beitrag  von 140,00 in die DV fließt.

ABER...

1. der  "bAV AG-Zuschuss lfd- steuerfrei" ist nur auf der Gehaltsabrechnung ersichtlich.

2. Auf dem Personaldatenstammblatt wird unter der Rubrik "Betriebliche Altersvorsorge" nur der Umwandlungsbetrag i.H.v. 121,74 ausgewiesen, vom AG-Zuschuss fehlt jede Spur...

3. Auch im Programm selbst (Lodas) gebe ich unter dem Reiter "Gehaltsumwandlung" den Festbetrag von 121,74 ein - unter dem Reiter "Arbeitgeberanteil" passiert nichts...

Ich möchte damit sagen, dass man nur aus der Gehaltsabrechnung den  "bAV AG-Zuschuss lfd- steuerfrei" ersehen kann und das kann doch nicht richtig sein...

Mache ich etwas falsch oder wird noch an der Umsetzung bei DATEV / Lodas gearbeitet?

Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Antwort.

Herzlichst

Christina Heepmann

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DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Frau Heepmann,

es ist richtig, dass der AG-Pflichtzuschuss für die betriebliche Altersvorsorge nicht im Register Arbeitgeberanteil ausgewiesen wird. Es handelt sich hierbei nicht um einen klassischen Arbeitgeberanteil.

Der AG-Pflichtzuschuss wird auf der Abrechnung ausgewiesen. Die Gesamtsumme für die betriebliche Altersvorsorge, also Gehaltsumwandlung und AG-Pflichtzuschuss, finden Sie auf der Auswertung 87 - Betriebliche Altersovorsorge. Das Überweisungsprotkoll für die Netto-Abzüge weist auch die Gesamtsumme aus.

Mit freundlichen Grüßen

Kristin Frohmeyer

Personalwirtschaft

DATEV eG

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
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schelma
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Sehr geehrte Frau Frohmeyer,

vielen Dank für Ihre Antwort.

Ja, auf der Übersicht 87, allerdings als Gesamtbetrag, ohne Aufschlüsselung und nur im Dezember in de Auswertung.

Auf dem Überweisungsprotokoll für die Netto-Abzüge ist nicht die Gesamtsumme ersichtlich, sondern ebenfalls nur  der AN-Anteil.

Könnten Sie nicht das Personaldatenstammblatt anpassen? In der Art, dass sowohl der Gesamtbeitrag zur bAV ersichtlich ist sowie AG- und AN-Anteil. Dann hätte man auf einem Blick den Nachweis, dass der AG seiner gesetzlichen Verpflichtung des 15% Zuschusses ab 2019 für Neuverträge nachgekommen ist.

Mit freundlichen Grüßen

Christina Heepmann

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DATEV-Mitarbeiter
Vanessa_Mertel
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Frau Heepmann,

auf dem Überweisungsprotokoll für die Netto-Abzüge muss die Gesamtsumme (Gehaltsumwandlung + AG-Pflichtzuschuss) ausgewiesen sein, da diese Summe entsprechend an die jeweilige Institution gezahlt wird.

Das Personalstammdatenblatt kann in diesem Fall nicht angepasst werden, da der AG-Pflichtzuschuss nicht in den Personalstammdaten erfasst wird.

Liebe Grüße

Vanessa Mertel

Personalwirtschaft

DATEV eG

Viele Grüße, Vanessa Mertel
Personalwirtschaft | DATEV eG
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schelma
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Hallo Frau Mertel,

da die Versicherungen einziehen, gibt es kein Überweisungsprotokoll.

Liebe Grüße

Christina Heepmann

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letzte Antwort am 15.03.2019 13:07:06 von schelma
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