abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

BGHW nachträglich neue Gefahrenklasse LODAS

5
letzte Antwort am 18.06.2018 09:18:39 von Katharina_Dietl
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
smaiss
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 6
652 Mal angesehen

Hallo zusammen,

noch eine unleidige Frage zu Berufsgenossenschaften...

Die BGHW hat im Mai bei einem Mandanten nachträglich die GTS für 2018 geändert. Der Stammdatenabruf für 2018 ist bereits im Dezember 2017 erfolgt und entsprechend steht da nun die falsche GTS drinnen. Eine manuelle Änderung der GTS ist nicht möglich.

Ich habe bereits einen erneuten Stammdatenabruf durgeführt, da passierte nichts.

Muss ich jetzt die Mitgliedschaft mit der falschen GTS beenden und dann einen neuen Stammdatenabruf machen oder wie bekomme ich die richtigen Daten rein?

Viele Grüße

Sabine Maiß

t_r_
Allwissender
Offline Online
Nachricht 2 von 6
326 Mal angesehen

Hallo Frau Maiß,

Ihnen kann besser geholfen werden, wenn Sie das Lohnprogramm angeben. Sinnvoll ist die Ergänzung in der Überschrift. Sie können das auch noch nachträglich vornehmen, in dem Sie auf der rechten Seite über "Bearbeiten" die Überschrift ändern.

Viele Grüße

T. Reich

0 Kudos
DATEV-Mitarbeiter
Monique_Müller
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 3 von 6
326 Mal angesehen

Hallo Frau Maiß,

über das Rückmeldeverfahren sollten Ihnen die neuen Gefahrtarifstellen proaktiv zurückgemeldet werden. Dies bedeutet, dass Ihre bisherige Mitgliedschaft weiterhin Ihre Gültigkeit behält und die neuen Gefahrtarifstellen eingestellt werden.
Zu beachten ist hier, dass Sie rückwirkend die neue Hauptgefahrtarifstelle zuordnen und ggf. abweichende Gefahrtarife in der Personalstammdaten abändern müssen.

Im Dokument 1001147 - LODAS: Gefahrtarifstellen für Abrechnung berücksichtigen unter Punkt 3 finden Sie weitere Informationen.

Freundliche Grüße

Monique Schauer

Personalwirtschaft

DATEV eG

Beste Grüße Monique Müller
Personalwirtschaft | DATEV eG
smaiss
Beginner
Offline Online
Nachricht 4 von 6
326 Mal angesehen

Danke für den Tipp.

0 Kudos
smaiss
Beginner
Offline Online
Nachricht 5 von 6
326 Mal angesehen

Sehr geehrte Frau Schauer,

die Voraussetzung dafür fehlt mir leider. Die Änderung habe ich in Papierform erhalten, aber nicht elektronisch zurückgemeldet bekommen.

Wie geht es dann für mich weiter?

Viele Grüße

S. Maiß

0 Kudos
DATEV-Mitarbeiter
Katharina_Dietl
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 6 von 6
326 Mal angesehen

Guten Tag Frau Maiß,

manuell ist eine Änderung der Gefahrtarifstellen im Programm nicht mehr möglich. Es besteht demnach keine Möglichkeit, die neuen Werte aus der Papierbescheinigung einzupflegen.

Bitte halten Sie diesbezüglich Rücksprache mit Ihrer Berufsgenossenschaft, dass Ihnen die gültigen Gefahrtarifstellen über das elektronische Rückmeldeverfahren zur Verfügung gestellt werden.

Beste Grüße aus Nürnberg

Katharina Dietl

Personalwirtschaft

DATEV eG

Beste Grüße Katharina Dietl
Personalwirtschaft | DATEV eG
0 Kudos
5
letzte Antwort am 18.06.2018 09:18:39 von Katharina_Dietl
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage