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LODAS: Tantieme für im Vorjahr ausgetretene Mitarbeiter

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letzte Antwort am 14.06.2018 13:29:07 von k-ksen
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k-ksen
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moin,

folgender Fall: Im Mai 2018 wird eine Tantieme in Höhe von ca. 120.000 € für einen lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschlossen. Der Arbeitnehmer ist zum 31.10.2017 ausgetreten. Die Tantieme soll im Mai 2018 ausgezahlt werden.

Lohnsteuer: Es gilt das Zuflussprinzip. Da er einer Hauptbeschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber nachgeht, soll hier mit einer Anmeldung als Nebenarbeitgeber auf Steuerklasse 6 abgerechnet werden.

Frage: Muss hier "neuerdings" auch bei Steuerklasse 6 zwingend das Jahres-Lohnsteuer-Brutto unter Personaldaten/Steuer/Einmalbezüge zur genaueren Berechnung der Lohnsteuer angegeben werden? Früher war das nur bei Steuerklasse I-V der Fall oder? Gilt das Folgende hier im beschriebenen Fall auch?

"Hinweis: Bis Dezember 2014 wurde bei Anwendung der Steuerklasse
VI der bereits zugeflossene Arbeitslohn des bisherigen Arbeitgebers in die
Berechnung des voraussichtlichen Jahresarbeitslohns nicht mit einbezogen.
Da wegen des progressiven Steuertarifs die Lohnsteuer bei dieser Vorgehensweise
oft zu niedrig war, ist aufgrund der geänderten Fassung des R39b. 6AB.3 LStÄR ab
01.01.2015 auch bei Steuerklasse VI der bereits bezogene Arbeitslohn mit zu
berücksichtigen." aus Dokument 5303235

Sozialversicherung: Bei laufendem Arbeitslohn gilt das Entstehungsprinzip, bei Einmalzahlungen aber das Zuflussprinzip. Gemäß §23a SGB 4 Absatz 2 sind Einmalbezüge bei ausgetretenen Mitarbeitern im letzten Abrechnungsmonat des laufenden Kalenderjahres abzurechnen. Da der Arbeitnehmer im Jahr 2018 nicht beschäftigt war, bleibt es beim Zufluss in 05 2018, korrekt? Märzklausel greift ja logischerweise auch nicht. Als Ergebnis: SV-Tage = null, demzufolge keine Berechnung der SV-Beiträge.

Frage: Ist das soweit korrekt dargestellt?

Wenn man unter "Zeiträume" dann das entsprechende Häckchen anklickt, kann man die Einmalbezüge ja einfach im Monat 05 2018 abrechnen, siehe Dokument 5303235 Punkt 4.3.

Danke

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Kristin_Frohmeyer
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Hallo,

das von Ihnen beschriebene Vorgehen ist korrekt.

Für die Steuerberechnung müssen Sie keinen Restverdienst angeben. In Bezug auf die Sozialversicherung bleibt die Tantieme beitragsfrei, da im laufenden Kalenderjahr keine Sozialversicherungstage vorliegen.

 

Freundliche Grüße

Kristin Frohmeyer

Personalwirtschaft

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Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
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k-ksen
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Hallo und danke für die Antwort

Aber warum genau muss für die Steuerberechnung kein Restverdienst angegeben werden?

Den folgenden Hinweis der Datev hatte ich eigentlich genau so interpretiert.

"Hinweis: Bis Dezember 2014 wurde bei Anwendung der Steuerklasse

VI der bereits zugeflossene Arbeitslohn des bisherigen Arbeitgebers in die

Berechnung des voraussichtlichen Jahresarbeitslohns nicht mit einbezogen.

Da wegen des progressiven Steuertarifs die Lohnsteuer bei dieser Vorgehensweise

oft zu niedrig war, ist aufgrund der geänderten Fassung des R39b. 6AB.3 LStÄR ab

01.01.2015 auch bei Steuerklasse VI der bereits bezogene Arbeitslohn mit zu

berücksichtigen." aus Dokument 5303235

Wäre es optional trotzdem sinnvoll/möglich den Restverdienst anzugeben? Wir bearbeiten auch die Einkommensteuererklärungen der Arbeitnehmer und aufgrund der Höhe der Tantieme kommt es ohne die Berücksichtigung des Restverdienstes zu Steuernachzahlungen von mehreren Tausend Euro.

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DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

die aufgeführten Beispiele im Dokument 5303235 basieren immer auf einer Zahlung nach Austritt im Austrittsjahr. Der Hinweis bezieht sich auf die Berücksichtigung des zugeflossenen Arbeitslohns des bisherigen Arbeitgebers für die Berechnung des voraussichtlichen Jahresarbeitslohns. Da der Arbeitnehmer bereits im Vorjahr (2017) ausgeschieden ist, kann bei Zufluss in 2018 keine Hochrechnung des Verdienstes beim „alten“ Arbeitgeber aus 2017 erfolgen.

Sie können den Restverdienst, wenn der Arbeitnehmer diesen bekannt gibt, angeben. Dafür wählen Sie Personaldaten | Steuer | Einmalbezüge/sonst. Angaben und erfassen im Bereich Einmalbezüge | kumulierter Restverdienst im Eingabefeld Monat/Jahr den auf den Abrechnungsmonat folgenden Monat und das zugehörige Abrechnungsjahr und im Feld Betrag den Betrag des Restverdienstes.

Freundliche Grüße

Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
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k-ksen
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Vielen Dank für die Klarstellung! Damit ist der Sachverhalt auch umfassend beantwortet.

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letzte Antwort am 14.06.2018 13:29:07 von k-ksen
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