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korrigierter Beitragsnachweis in LODAS

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letzte Antwort am 13.06.2018 19:12:36 von Monique_Müller
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bcp
Beginner
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Nachricht 1 von 5
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Hallo, ich habe eine Frage zu LODAS.

Bei einem Mandanten musste ich eine Wiederabrechnung vor der Abbuchung durch die Krankenkassen durchführen. Unser Mandant informierte mich nun, dass die Barmer den Beitrag aus der 1. sowie aus der 2. und somit korrigierten Abrechnung zusammen abgebucht habe.

Bei einem Telefonat wiesen mich 2 verschiedene Mitarbeiter der Barmer darauf hin, dass bei der Datenübertragung nicht ersichtlich gewesen
sei, dass es sich bei der 2. Meldung um eine Berichtigung gehandelt habe. Dies sei bei anderen Beitragsnachweisen, die sie durch Datev erhalten würden, immer der Fall. Demzufolge hätte ich vergessen, irgendwo ein Kennzeichen zu setzen.

Dies ist weder mir noch meinen Kolleginnen in dieser Form bekannt. Bisher wurde davon ausgegangen, dass der zuletzt für einen bestimmen Zeitraum
gesendete Beitragsnachweis den Vorhergehenden ersetzen würde.

Was ist richtig?

ulli_preuss
Erfahrener
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Nachricht 2 von 5
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Hallo,

in LODAS gibt es keine Einstellung (ähnlich wie bei einer LSt-Anmeldung), welche auf einen berichtigten Beitragsnachweis hinweist. Meines Wissens hat sich auch an dem Ablauf "neuer BN ersetzt alten BN" nichts geändert. Zumal ja seit einigen Jahren Beitragskorrekturen immer im aktuellen Beitragsnachweis gemeldet werden sollen.

Dieses Vorgehen, zwei Beitragsnachweise ins Soll zu stellen und entsprechend einzuziehen, kannte ich bislang nur von der Minijobzentrale, für die ja ohnehin andere Regeln zu gelten scheinen. (Thema Verrechnung von Guthaben, Erstattungen zuviel gezahlter Beträge nach Betriebsprüfungen beinhalten regelmäßig nicht die 2% Pauschalsteuer usw.)

Vielleicht gibt es ja in den Tiefen der Datensatzbeschreibung für diesen Datenübermittlungsbaustein ein Feld, welches auf die erneute Erstellung eines BN für den Zeitraum hinweist, aber als Anwender kommt man damit nicht in Berührung.

Viele Grüße

· Viele Grüße, U. Preuß ·

* Ich liebe die App Upload mobile. Das kann ich vom Rest des DATEV-Angebotes leider nicht mehr sagen. *
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DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

wenn der laufende Abrechnungsmonat wiederholt und sich damit die Basis für die Schätzung des Folgemonats verändert, wird mit der Wiederholungsabrechnung auch ein neuer Schätzbeitragsnachweis erstellt.

Falls Sie vor dem Datenübermittlungstermin diese Wiederholungsabrechnung senden, wird nur der zuletzt erstellte Schätzbeitragsnachweis übermittelt.

Prüfen Sie bitte, wann in Ihrem Fall der DÜ-Termin war und die Wiederholungsabrechnung durchgeführt wurde. Sollte sich herausstellen, dass der Monat vor der Datenübermittlung wiederholt wurde, so wenden Sie sich über einen anderen Servicekanal an uns, damit wir Ihren Sachverhalt genauer prüfen können.

Beste Grüße

Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
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bcp
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Ich muss ergänzen, dass es sich hier nicht um Meldungen im Rahmen des Schätzverfahrens handelt.

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DATEV-Mitarbeiter
Monique_Müller
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

wenn es sich nicht um einen Beitragsnachweis im Schätzverfahren handelt, so sind keine zusätzlichen Eingaben im Programm notwendig.


Für die Krankenkasse sollte lediglich der korrigierte, zuletzt übermittelte, Beitragsnachweis gültig sein.

Freundliche Grüße

Monique Schauer
Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Monique Müller
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 13.06.2018 19:12:36 von Monique_Müller
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