Bekomme mit der April Abrechnung folgende Fehlermeldung:
Der AG-Beitrag zur BAV bzw. zur ZVK/VBLU (Baulohn/Öffentl. Dienst) im laufenden Jahr ist nicht höher als der AG-Beitrag in 2016. Der Förderbetrag nach §100 ESG wird nicht berechnet.
Kann mir hier jemand sein Wissen weitergeben?
Beste Grüße,
Ramona
Hallo Ramona,
das Jahr 2016 wird als maßgebende Vergleichsgröße für die Beurteilung, ob der Förderbetrag nach §100 EStG berechnet wird, zu Grunde gelegt.
Das bedeutet konkret:
Wurde bereits im Jahr 2016 ein Arbeitgeber-Zuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge gezahlt ist der Förderbetrag nach §100 EStG auf den Betrag beschränkt, den der Arbeitgeber darüber hinaus leistet.
Wurde der Arbeitnehmer bereits in 2016 über Lodas abgerechnet, wird der AG-Beitrag automatisch ermittelt. Alternativ können Sie den Jahresbetrag auch unter Personaldaten | Entlohnung | Betriebliche Altersvorsorge | Übergreifende Daten erfassen.
Beste Grüße aus Nürnberg
Katharina Dietl
Personalwirtschaft
DATEV eG