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Lohnsteueranmeldung bei unterschiedlichen Gehaltsfälligkeiten LODAS

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letzte Antwort am 08.06.2018 14:42:22 von muc80939
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muc80939
Beginner
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Hallo,

wir rechnen ein Unternehmen ab, haben dieses allerdings aufgrund der unterschiedlichen Gehaltsfälligkeiten auf vier Mandanten aufgeteilt.

Es gibt einen Mitarbeiter- und Rentnerkreis, die ihre Auszahlung des Monat Mai Ende Mai ausbezahlt bekommen - über einen dieser Mandanten erstellen wir die Lohnsteueranmeldung/Nebenbuchführung-keine Konsolidierung.

Der andere Mitarbeiter- und Rentnerkreis erhält die Auszahlung zum Monatsersten, d.h. Ende Mai wurde hier schon der Juni ausgezahlt. An diesem Vorgehen kann so schnell nichts geändert werden.

Bislang haben wir für alle Mandanten die Lohnsteueranmeldung in dem Folgemonat des Abrechnungsmonats abgegeben und somit die Beträge der Mandanten aus dem selben Abrechnungsmonat zusammengefasst. Dies scheint nicht korrekt zu sein. Wir wollen dies nun richtig stellen, aber wie können wir das praktisch umsetzen? Müssen wir zu dem Mandanten der im Abrechnungsmonat Mai steht und über den wir die Lohnsteueranmeldung erstatten die Lohnsteuer der Anderen Mandanten mit Abrechnungsmonat Juni hinzu summieren obwohl die Abrechnungsmonate dann nicht mehr übereinstimmen?

Wie kann unsere Buchhaltung damit umgehen? Die können die Buchungsbelege aller Mandanten nur mit dem gleichen Abrechnungsmonat verbuchen. Bei einer Umstellung und Abführung der Mai Steuer inklusive eins Teils der Steuer aus der Juniabrechnung der vorschüssigen Mandanten  würden wohl Differenzen entstehen? Ich kenne mich nur im Personalwesen aus und habe nichts weiter mit der Buchhaltung zu tun.

Vielen Dank schon mal für die Hilfe

Regina

kleinerotehexe
Aufsteiger
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Nachricht 2 von 5
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Hallo Regina,

das klingt sehr kompliziert. Für mich ist nicht nachvollziehbar, warum es auf vier Mandanten aufgeteilt wurde.

Ich hätte über Mitarbeitergruppen und Abrechnungsgruppen gearbeitet.

Läuft die Lohnabrechnung schon länger so oder kann noch etwas umgestellt werden?

Die Lohnsteuersummen dürfen m. E. nicht vermischt werden. Ich würde es ja über die Konsolidierung schlüsseln.

In ihrem Fall müssten Sie wohl die drei Mai-Abrechnungen zusammenrechnen und bei dem vierten Mandanten (der zuletzt abgerechnet) wird hinzurechnen.

Wie handhaben Sie die mehrfachen Beitragsnachweise pro Monat? Gibt es unterschiedliche Betriebsnummern?

Viele Grüße

Eva

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heckerlein
Fachmann
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muc80939
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Nachricht 4 von 5
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Hallo Eva,

das wurde mit DATEV Einführung (vor meiner Zeit hier also vor über 17 Jahren) so eingerichtet und lässt sich leider nicht so einfach umstellen.

Bei den Beitragsnachweisen habe ich das Problem nicht, da die Krankenkassen mehrere Beitragsnachweise mit gleicher Betriebsnummer annehmen.

Viele Grüße

Regina

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muc80939
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Hallo Herr Hecker,

dieses Dokument habe ich schon gelesen und es hilft in meinem Fall leider nicht weiter.

DATEV Teamservice hat inzwischen auch geantwortet und mich auf die Möglichkeit der "DÜ Formulare Rechnungswesen" hingewiesen. Ich müsste die Steuern aller Mandanten zusammenrechnen und dann dort eingeben. Wäre mir recht.

Bloß ist das Problem der unterschiedlichen Monate nicht gelöst. Kann ich zwei Monate auf einer Meldung ankreuzen?

In dem Dokument 5303321 steht an einer Stelle

"Die Steuern können dem Anmeldezeitraum zugeordnet werden, der sich aufgrund der Fälligkeit ergibt"

Ich denke, wenn man alle in einem Mandanten abrechnet, aber in Gruppen aufgeteilt,

dann würde man die Auswertung 18 benötigen, damit nachvollziehbar ist aus welchem Monat die Steuer stammt.

Ich glaube, ich habe es jetzt verstanden.

Vielen Dank und ein schönes Wochenende

RS

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letzte Antwort am 08.06.2018 14:42:22 von muc80939
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