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LODAS - Nachzahlung an ausgetretene Mitarbeiter nach Vergleich; Austritt vor 2 Jahren

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letzte Antwort am 12.06.2018 13:16:50 von heikoz
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heikoz
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Sehr geehrte Community,

ein richterlicher Vergleich gestand einem zum 31.12.2015 ausgetretenen Mitarbeiter eine Zahlung von x € im Mai 2017 zu.

Die Zahlung sollte im Mai 2017 erfolgen. Der Betrag war keine echte Abfindung, sondern ist SV-rechtl. als ausstehende Vergütung zu werten.

Wie kann in DATEV-LODAS eine solche Summe abgerechnet werden?

Meine bisherigen Erfsahrungen:

- in 05/2017 kann nicht mehr bis in 12/2015 nachberechnet werden

- in 05/2017 konnte für den ehem. Mitarbeiter nichts abgerechnet werden, da er richtigerweise in diesem Zeitraum nicht beschäftigt war

- eine Neuanmeldung in 05/2017 ist sv-rechtlich nicht korrekt, der Betrag entsammt lt. Vergleich ausstehender Vergütung von 2013-2015

Wie kann ich diesem ehem. Mitarbeiter den Betrag abrechnen? Die Prüfung durch die deutsche Rentenversicherung teilt diesen betrag sogar auf die Jahre 2013, 2014 und 2015 auf. Wie kann ich so etwas in Lodas durchführen?

Ich bin Dankbar für jede Hilfe.

Kanzlei-Organisationsbeauftragte
kleinerotehexe
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Hallo,

verstehe ich es richtig, dass gar keine Abrechnung im Mai 2017 stattgefunden hat? Wurde der Betrag x einfach ausgezahlt?

Eine Nachberechnung war über das Programm nicht mehr möglich.

Hier hätte man m. E. manuell rechnen müssen (über LOVOR oder ähnliches) und die Meldungen und Beitragsnachweise über Elster und SV-Net nachholen müssen.

Wenn ich es richtig verstehe korrigiert die Dt. Rentenversicherung nun die Beitragsnachweise, da eine Betriebsprüfung stattgefunden hat?

Was ist mit der Lohnsteueranmeldung und LSt-Bescheinigung passiert?

Viele Grüße

Eva

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heikoz
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Hallo,

im Mai habe ich den Betrag tatsächlich abgerechnet, allerdings war das nur durch erneute Anmeldung des Mitarbeiters möglich. Das ist melderechtlich falsch aufgrund der oben genannten Zurechnung ausstehender Einkünfte. Steuerlich ist der Betrag mit Stkl.6 versteuert worden.

Leider ist es mit SV-Net nicht mehr möglich, für beliebig viele Betriebsnummern DEÜV Meldungen zu erstellen.

Es ist richtig, dass die Prüfung durch die Rentenversicherung die Beitragsnachweise korrigiert. Zumindest soll das im Rahmen der euBP auch "abholbar" sein. Die LSt Anmeldungen müssen auch entsprechend angepasst werden

Wie kann ich in Zukunft solche Rückrechnungen richtig erfassen oder manuell melden?

Viele Grüße

Kanzlei-Organisationsbeauftragte
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heikoz
Einsteiger
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Die Datev hat nun auf meine Anfrage hin geantwortet.

Im System (Lodas) sei diese Abrechnung nicht möglich. Die Datev erfüllt die Vorgaben der ITSG, d.h. mindestens 14 Monate Rückrechnungstiefe. Bei der Datev ist sogar im laufenden Jahr das ganze Vorjahr aufrollbar, nicht aber Meldungen/Abrechnungen darüber hinaus.

EINE Lösung ist hier, mit Hilfe von Lovor die Beiträge und Steuern zu ermitteln. Die Steuern könnten über Elster gemeldet werden. Das melden der Beiträge kann über das (für mehr als eine Betriebsnummer kostenpflichtige) SV-net durchgeführt werden oder muss in Abstimmung mit der Krankenkasse erfolgen.

Sieht also nach dem klassischen Weg des "händisch" Ausrechnens aus. Meldungen müssen über Hilfsmittel außerhalb der Datev-Lohnprogramme erfolgen. Hierzu kann es notwendig sein, die Krankenkasse, die auf elektronische Übermittelung besteht, zu kontaktieren und um Rat zu bitten.

Wer macht das schon oder noch gelegentlich? Welchen Nachweis erhält der (ehemalige) Arbeitnehmer? Dieser hat doch auch Anspruch auf einen Nachweis gemäß Entgeltbescheinigungsverordnung. Genügt hier die Liste aus dem LOVOR?

Herzliche Grüße

Kanzlei-Organisationsbeauftragte
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letzte Antwort am 12.06.2018 13:16:50 von heikoz
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