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Vorausgefüllte Steuererklärung (VaSt) OHNE Vollmachtsdatenbank

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letzte Antwort am 06.06.2018 10:16:26 von olafbietz
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quax
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 3
679 Mal angesehen

Hallo liebe Community,

ich hänge gerade ein bisschen beim Themenkomplex "Vorausgefüllte Steuererklärung" (VaSt) und bin wie immer für jegliche Hilfe und alle Arten von Input oder Erfahrungen dankbar.

Folgendes:

Ich habe mir vor einigen Wochen einen Mandanten (Ehemann und Ehefrau) als "Versuchskaninchen" rausgepickt um das Projekt VaSt jetzt endlich anzugehen.

Ich habe einen Elster-Spezial-Zugang über Token Stick. Dort habe ich dann alles in die Wege geleitet und vom Finanzamt bzw. von den Mandanten den Freischaltcode bekommen. Zu meiner Schande muss ich gestehen dass ich den Freischaltcode für die Frau zeitlich verbummelt habe und die Berechtigung für den Belegabruf somit verfallen ist. Für den Ehemann (das heißt für seine Id.Nummer) hat aber alles geklappt und ich könnte somit grundsätzlich - finanzamtsseitig - die Daten abrufen.

Mein Problem ist jetzt dass ich die Vollmachtsdatenbank NICHT verwende! Ich hole mir die Berechtigung über Elster-Spezial und versuche dann im DATEV-Einkommensteuerprogramm die Daten über Smartcard abzurufen. Leider bekomme ich hierbei immer eine Fehlermeldung! Ich vermute dass die Smartcard noch irgendwie extra registriert werden muss? Alle anderen Fehler scheiden aus meiner Sicht eigentlich aus ...

Leider wurde ich seitens der DATEV an das Finanzamt verwiesen und seitens des Finanzamts an die DATEV???

Kann mir hier jemand helfen?

Vielen herzlichen Dank schon im Voraus!

Quax

martin65
Meister
Offline Online
Nachricht 2 von 3
226 Mal angesehen

Hallo Herr Kollege Mustermann/Quax, wie auch immer,

Die Einführung von VaSt erfordert einen langen Atem. Wenn alles gut läuft, sind Sie nach einem Monat durch. Ständig müssen Formulare, Unterschriften etc. im Dreieck zwischen Kammer-Berater-DATEV hin und her geschickt werden.

Jedenfalls war das vor ca. 1 1/2 Jahren so.

Lesen Sie bitte die Vorgehensweise zur Einführung der VaSt (leider finde ich diese nicht mehr) und Sie kommen aus dem kopfschütteln nicht mehr heraus.

Zwischenanmerkung:

Vielleicht könnte jemand anregen, dass man sich bei einem der drei Beteiligten trifft, die Unterschriften und Daten austauscht und das ganze wäre an einem Tag erledigt.

Wenn man einmal registriert ist, ist die Sache recht einfach.

Nutzen:

Der Nutzen der Datenbank ist enorm. Wir ersparen uns viele lästige Anfragen beim Finanzamt und bei Mandanten nach "nicht mehr vorhanden" Belegen (Krankenkassenbeiträge, Renten inkl. Rentenanpassungen, alle Lohnsteuerbescheinigungen, Arbeitslosengeld etc.). Des Weiteren können wir im Vorfeld Abweichungen zwischen ISt und SOLL erkennen und abklären. Auch die Abfrage der Kirchensteuerzahlungen ist oft hilfreich.

Die Abfrage ist natürlich rund um die Uhr möglich. Das macht uns unabhängig von Wochen(Arbeits-)tagen. Die Daten sind in einer Minute verfügbar und können auf Knopfdruck in das Einkommensteuerprogramm übernommen werden.

Fazit:

Das Anmeldeverfahren, so wie wir es kennen, ist verbesserungswürdig. Der Nutzen wiegt jedoch alles auf. Steuerberater die auf die VaSt verzichten, verschenken ein großes Potential. Der Workflow wird enorm durch VaSt verbessert.

Liebe Grüße aus dem Rheinland.

M. Heim

olafbietz
Meister
Offline Online
Nachricht 3 von 3
226 Mal angesehen

Vorab: in Ihrem speziellen Problem kann ich auch nicht helfen.

Ich denke, es macht auch wenig Sinn, die Vollmachtsdatenbank zu umgehen. Auch wenn die Registrierung vielleicht nervig ist (ich kann mich nicht mehr erinnern, bin gleich zu Beginn eingestiegen): der Effekt ist enorm. Ich kann mir gar nicht mehr vorstellen, ohne VaSt über Vollmachtsdatenbank oder Steuerkonto online zu arbeiten.

Wenn der Datenabruf mal nicht funktioniert (und das ist selten), dann kommt mir das vor wie ein Flashback in die Steinzeit.

Einmal Augen-zu-und-durch. Es lohnt sich.

Gruß,

O.Bietz

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letzte Antwort am 06.06.2018 10:16:26 von olafbietz
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