Halll zusammen,
muss bei einer Aushilfe, welche bei AG (Gaststätte) im Betrieb wohnt ein Sachbezug für Unterkunft sowie Verpflegung abgerechnet werden?
Falls das abgerechnet würde man alleine schon mit den Sachbezügen auf monatlich € 472 (€ 246 +€ 226) kommen somit wäre diese SV pflichtig.
Kann mir bitte jemand weiterhelfen?
Danke
Guten Morgen Herr Pich,
wenn der Aushilfe eine freie Unterkunft und freie Verpflegung gewährt wird muss diese auch abgerechnet werden.
Bei der freien Verpflegung können Sie jedoch die Tagessätze anwenden, da eine Aushilfe in der Regel nicht wie ein Vollzeitbeschäftigter arbeitet und somit die Monatspauschale zu hoch wäre.
Bei der Unterkunft geht dies nur wenn die Aushilfe nicht den ganzen Monate eine Unterkunft erhält.
Gruß
Moin,
außerdem müsste geklärt werden, ob es sich bei der Unterkunft um eine komplette Wohnung handelt, oder ob ´der AN lediglich ein Zimmer dort bewohnt.
Schöne Grüße
Mirko Haas