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beA - Secunet-Gutachten wird erst nach Überarbeitung veröffentlicht

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letzte Antwort am 22.06.2018 09:17:19 von jan
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Michael-Renz
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Hallo Community,

Jetzt gibts ein BRAK Rundschreiben

Bundesrechtsanwaltskammer ~ Presseerklärung 17/2018

Gutachten wird verständlich gemacht - dauert 14 Tage. Tatsächlich lassen die BRAK-Oberen nix aus. Bin entsetzt.

Wieder mal eine Steilvorlage für allerhand Verschwörungstheorien, und die Bankrotterklärung der Kommuinikationsstrategie.

Bei allem Verständnis - aber langsam frage ich mich, ob so eine Berufsvertretung noch eine Existenzberechtigung hat.

Beste Grüße
RA Michael Renz, Stuttgart
mkinzler
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Glaube keiner Statistik m Gutachten, die Du nicht selbst gefäscht hast!

Thomas_Kahl
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Vielleicht haben Sie ja alle Glück und die BRAK veröffentlicht aus Transparenzgründen beide Versionen parallel ...

MfG
T.Kahl
agmü
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Vielleicht haben Sie ja alle Glück und die BRAK veröffentlicht aus Transparenzgründen beide Versionen parallel …

...und die Mandanten zahlen ohne zu murren den Rechnungsbetrag doppelt.

Glauben Sie wirklich noch an den Weihnachtsmann?

Andreas G. Müller - Rechtsanwalt -
frei nach dem Motto: "Gestern standen wir am Abgrund, heute sind wir einen Schritt weiter."
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Michael-Renz
Experte
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Ich finde es bemerkenswert dass:

  • - nur noch von einem „ergänzten Abschlussbericht“ und nicht mehr von „dem Gutachten“ die Rede ist
  • - mit keinem Wort erwähnt wird, was denn in Richtung ATOS wegen der Gutachtenergebisse unternommen wurde/wird.

Nachdem die „Allgemeinverständlichkeit“ bemängelt wurde, dürfte das kein Hinderungsgrund sein, die „Fachleute“ von ATOS mit dem Ergebnis und ggf. den festgestellten Mängeln zu konfrontieren.

Und auch der angeblich verbesserungswürdige Konkretisierungsgrad ist allenfalls für die „juristische“ Beurteilung ein Thema - für die Frage der Ggf. aufgezeigten Mängel dürfte es für die Nachbesserungsforderung mindestens ausreichen. Welche konkrete Nachbesserungsmassnahme ergriffen wird, liegt in der Regel in der Hand des Auftragnehmers.

Die Wortwahl und das gerade ausdrücklich nicht mitgeteilte (Nachbesserungsverlangen), das aber beim Zwischenbericht eiligst publik gemacht wurde ist m.E. sehr bemerkenswert und lässt mich vermuten, dass es vorrangig um Verzögerung der Veröffentlichung (evtl. wegen des bevorstehenden DAT) ging und befürchten, dass evtl. die Erkenntnis reift, dass eine Nachbesserung nicht möglich ist.

Würde mir wünschen, dass die BRAK endlich Offenheit und die versprochene Transparenz walten lässt. Da würde ja auch schon helfen, wenn die BRAK wenigsten die Schlüsse mitteilt, die sie aus dem ihr ja offensichtlich verständlich und konkret genug mitgeteilten Gutschten / Abschlussbericht zu ziehen gedenkt. Aber auch vor der Bekanntgabe dieser - nach Ansicht der BRAK-Oberen - in die lfd. Geschäftsführung fallender Entscheidung drücken sich die Dame und die Herren.

So sieht ein konstruktiver Umgang mit dem Desaster m.E. jedenfalls nicht aus.

Beste Grüße
RA Michael Renz, Stuttgart
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Michael-Renz
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Morgen endet die „Nacherfüllungsfrist“ für Secunet - bin sehr gespannt, was (und ob überhaupt) wir dann ein Gutachten oder einen Abschlussbericht vorgelegt bekommen.

Würde mich aber nicht wundern, wenn sich das BRAK-Präsidium wieder was einfallen lässt um die Bescheinigung der Unfähigkeit des ausgewählten Partners ATOS und des eigenen Versagens erneut nicht veröffentlichen zu müssen.

Die Formulierungen der Kommunikationsagentur die die Pannen- und Pleitenserie ins rechte Licht rücken muss, weil die BRAK auch dazu nicht in der Lage ist sind sicher lesenswert.

Beste Grüße
RA Michael Renz, Stuttgart
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metalposaunist
Unerreicht
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Ui, da bin ich aber auch gespannt. Bitte uns hier auf dem Laufenden halten.

Aber da steht sowieso drin, alles ist super und es kann endlich losgehen; obwohl technisch "nichts" geändert worden ist. Bis der CCC wieder kommt und sich der Sache annimmt.

Also: holt die Schreibmaschinen raus! Und pssst: NSA und BND können natürlich auf gar keinen Fall mitlesen.

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
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mkinzler
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Michael-Renz
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Hallo Community,

die "Nacherfüllungsfrist" für Secunet zur Vorlage des Gutachtens bzw. "des Abschlussberichts" ist ja bekanntlich abgelaufen. Ich nehme doch stark an, dass Secunet die Frist eingehalten hat und deshalb nunmehr das "Gutachten"/der "Abschlussbericht" der BRAK in einer

  • "allgemeinverständlichen" und
  • "ausreichend konkretisierten"

Fassung vorliegt!!!!!!!!

Allein die BRAK und deren Verantwortliche schweigen sich weiterhin aus. Noch nicht einmal die Mitteilung, dass und ob eine Präsidentenkonferenz einberufen werden soll liegt vor.

Es wird - wie schon immer - gemauert und getrickst und die interessierte Öffentlichkeit sowie die Mitglieder "für dumm verkauft". So sieht also die angekündigte Transparenz aus.

Schade eigentlich und kein gutes Zeichen für einen baldigen beA-Neustart.

Beste Grüße
RA Michael Renz, Stuttgart
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agmü
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Sehr geehrter Herr Kollege,

Haben Sie wirklich damit gerechnet, dass die BRAK ernsthafte Konsequenzen aus den Ereignissen im Dezember 2017 zieht (bzw. ziehen kann und will)?

Die BRAK beauftragt einen Softwareanbieter mit zweifelhaften Fähigkeiten mit der Einrichtung eines "sicheren" E-Mail-Systems; oder anders gewendet:  das bestehende beA wird geflickt und mit vermeintlich geeigneten Patches versehen.

Irgendwann kommt die Ankündigung das das System jetzt "sicher" ist, und der Termin für die offizielle Inbetriebnahme wird angekündigt.  24 Stunden vor dieser offiziellen Inbetriebnahme veröffentlicht ein findiger Programmierer eine neue Sicherheitslücke mit der Folge, dass das System wieder stillgelegt wird, bis auch diese Lücke geschlossen ist.

Irgendwann im Jahr 2050 funktioniert dann die eAkte und die JustizCloud und kein Mensch wird sich mehr um das beA kümmern.

Ich frage mich heute rückblickend, wer eigentlich Interesse an einer sicheren Kommunikation der Rechtsanwälte haben kann.  Das BMJ mit Sicherheit genauso wenig wie das Innenministerium und die Justiz.

Würde tatsächlich ein ernsthaftes Interesse an einer sicheren digitalen Kommunikation bestehen, hätte das Justizministerium als Aufsichtsbehörde über die BRAK bereits 2015einschreiten müssen, als die Inbetriebnahme das erste mal "verschoben" wurde.

Die anderen Ministerien haben ebenfalls kein Interesse daran, dass Anwälte "sicher" kommunizieren, denn dann könnten die Sicherheitsdienste nicht mehr auf die Daten zugreifen, denn die Anwaltschaft betreibt doch eine Abschiebeverhinderungsindustrie.

Ihr trauriges Fazit habe ich für mich bereits 2016 gezogen, als die Kammer auf meine dezidierte Nachfrage nach dem Sicherungsmechanismus des beA zunächst nur mit Marketingphrasen und danach gar nicht mehr geantwortet hat; daher: Welcome to reality.

mfkg.

Andreas G. Müller

Andreas G. Müller - Rechtsanwalt -
frei nach dem Motto: "Gestern standen wir am Abgrund, heute sind wir einen Schritt weiter."
Michael-Renz
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Sehr geehrter Herr Kollege,

lieber Andreas,

nein - das habe ich nicht geglaubt, aber gehofft habe ich schon, dass die BRAK sich der Berufsvertretung der Rechtsanwälte "würdig erweist" und nicht wie eine Versammlung von "Winkeladvokaten" auftritt.

TROTZDEM - ich steh zu meiner/unserer Wette. beA wird als "Version 0,5" m.E. in den nächsten Tagen an den Start gehen und m.E. weit über das Jahr 2050 hinaus immer wieder verbessert werden.

PS: und zudem wird´s mir völlig gleichgültig sein, was 2050 mit beA und EDV alles möglich ist - die Wahrscheinlichkeit, dass ich das (berufsangemessen) aus dem Fegefeuer beobachte ist dazu viel zu hoch, als dass ich mich um diesen Zeithorizont ernsthaft kümmern müsste.

Beste Grüße
RA Michael Renz, Stuttgart
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Michael-Renz
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Hallo Commumity,

ein Blick auf BRAK besonderes elektronisches Anwaltspostfach

zeigt, dass sich was tut. Ob´s ein gutes Zeichen ist, sei mal dahin gestellt, aber dort findet sich plötzlich der Hinweistext:

___________

1. Bundesweites Amtliches Anwaltsverzeichnis  

    Aufgrund von Wartungsarbeiten steht das Bundesweite Amtliche Anwaltsverzeichnis  (BRAV) derzeit nicht zur Verfügung. Voraussichtlich ab dem 21.Juni 2018 um 18:00 kann es wieder genutzt werden
   

2. beA Postfach

   Das beA-Postfach muss vorerst offline bleiben – Sicherheit und Datenschutz haben      Priorität …………..
____________

Wahrscheinlich "schrauben" die wieder am System rum und machen die jetzt "allgemeinverständlich" und "hinreichend konkretisiert" erklärten Fehler raus! Oder?

Beste Grüße
RA Michael Renz, Stuttgart
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agmü
Meister
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wer die Wette gewonnen hat, zeigt sich im September.

das mit dem "würdig erweisen" hat etwas mit der m.E. nicht vorhandenen Fehlerkultur zu tun, die nach dem Los treten des Skandals so heftig eingefordert wurde, dass sie sogar Thema beim Anwaltstag gewesen sein soll; aber lassen wir das, und frei nach einem Klassiker:  Der Worte sind genug gewechselt, ich will Taten sehen.

Andreas G. Müller - Rechtsanwalt -
frei nach dem Motto: "Gestern standen wir am Abgrund, heute sind wir einen Schritt weiter."
Michael-Renz
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Eigentlich zeigt sich der Wettgewinner erst im Dezember - wenn nämlich dann bei funktionierenden beA auch die (DATEV) Softwareanbieter-Schnittstellen laufen.

Aber wenn im September beA tatsächlich laufen sollte, wäre mir das schon deshalb ein Champus wert, weil dann an der nötigen Verbesserung des Systems gearbeitet werden könnte.

Ich habe meine größten Probleme mit dem HSM - Eine Zentralstelle in der der gesamt deutsche Rechtsverkehr einst einmal in unverschlüsselter Form vorliegen wird, kann m.E. keinen Bestand haben - selbst wenn die im Gutachten genannten handwerklichen Fehler und Betriebsorganisationsmängel vollständig behoben wären. Wenn der AGH das „durchlässt“, dann allenfalls in der Kombination mit der Abschaffung des aktiven und passiven Nutzungszwangs. Dann wäre wenigstens die Verantwortlichkeit für die Wahl der Übermittlung wieder dort wo sie hingehört.

Beste Grüße
RA Michael Renz, Stuttgart
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andreashofmeister
Allwissender
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Wir hier doch sportlich postenden (in diesem Fall: Müller/Renz/Hofmeister) sind doch wahrlich gespannt, wie es endet.

Den Champus haben wir uns dann verdient, wenn "alles vorbei" ist. Von daher wissen wir um unsere hehren  Ziele...

Herr Renz wird das hier sicherlich "beA-fachlich kritisch" kommentieren, ich selbst bin gespannt auf die technischen "Fallstricke" (WTS-Anbindung, die ja damals schon eine "Herausforderung" war und ich den Erfahrungsaustausch hier in der Community suchte).

Es waren dann ja durchaus auch "DATEV-Problemchen" (auf einmal kam der Proxy ins Spiel).

Ihnen einen schönen Freitag und vielen Dank für den weiteren Austausch.

VG,

Andreas Hofmeister

jan
Fortgeschrittener
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... Ich habe meine größten Probleme mit dem HSM - Eine Zentralstelle in der der gesamt deutsche Rechtsverkehr einst einmal in unverschlüsselter Form vorliegen wird ...

Wurde für De-Mail nicht ein Gesetz erlassen, welches diesen Zustand als sicher definiert? "Fairerweise" sollte aber auch erwähnt werden, dass De-Mails halt zusätzlich noch per PGP E2E verschlüsselt werden können, was bei beA wohl nicht machbar ist.

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letzte Antwort am 22.06.2018 09:17:19 von jan
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