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Gesellschafter-Geschäfsführer abrechnen

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letzte Antwort am 08.08.2018 16:06:24 von mhaas
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s_boner
Beginner
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Nachricht 1 von 22
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Hallo Zusammen,

wir arbeiten mit LODAS. Folgendes Problem:

Wenn ich nur einen Gesellschafter-Geschäftsführer (beherrschend) abrechnen möchte (sozialvers.frei; nicht UV-pflichtig) kommen folgende Fehlerhinweise:

- Es fehlen die Angaben zur Mitgliedschaft der UV o. die Mitgliedsnr. wurde nicht im korrekten Format erfasst.

- Die Betriebsnummer des Beschäftigungsbetriebs fehlt.

In den Personaldaten wurde bereits die Personengruppe 900 geschlüsselt sowie bei der UV der Haken "Unfallversicherungspflicht" deaktiviert. Ebenso wurde in der Sozialversicherung der Beitragsgruppenschlüssel KV 0/RV 0/AV 0 und PV 0 geschlüsselt.

Das Statuskennzeichen DEÜV lautet "geschäftsführender Gesellschafter (GmbH)"

Man benötigt doch keine Betriebsnummer wenn man keine Meldungen zur Sozialversicherung meldet.

Vielen Dank für eine Rückmeldung.

LG

S.Boner

heckerlein
Fachmann
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Nachricht 2 von 22
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Beitrag vom Nutzer gelöscht

s_boner
Beginner
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Nachricht 3 von 22
3657 Mal angesehen

Hallo Herr Hecker,

vielen Dank für Ihre Antwort!

Liebe Grüße

S.Boner

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kleinerotehexe
Aufsteiger
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Nachricht 4 von 22
3658 Mal angesehen

Hallo,

ich habe Mandanten, bei denen ebenfalls nur der GmbH-Gesellschafter-GF angestellt ist und es wurden keine Daten zur Unfallversicherung hinterlegt.

Ebenso keine Betriebsnummer.

Daher kann ich die Fehlerhinweise nicht nachvollziehen.

Wie wurde die Umlage beim Mandanten und beim Mitarbeiter geschlüsselt?

Viele Grüße

Eva

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s_boner
Beginner
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Nachricht 5 von 22
3658 Mal angesehen

Hallo Eva,

mit welchem Lohnprogramm wird abgerechnet? LODAS oder Lohn und Gehalt?

Beim Mitarbeiter (Personaldaten) wurde die Umlageart "nicht umlagepflichtig" geschlüsselt u. Insolvenzgeldumlage "nicht berechnen" ausgewählt.

Bei den Mandatendaten wurde bei der Umlage der Haken "Umlage-Beiträge berechnen"  deaktiviert und "Insolvenzgeldumlage "nicht berechnen" gewählt.

Viele Grüße

Stefanie

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kleinerotehexe
Aufsteiger
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Nachricht 6 von 22
3658 Mal angesehen

Hallo,

mit Lohn und Gehalt.

Beim Mandant wurde Umlagepflicht U1 und U22 geschlüsselt, da die GmbH ja unter 30 Arbeitnehmer hat. ebenso wurde "berechnen" bei der Insolvenzgeldumlage geschlüsselt.

Beim Mitarbeiter wurde es dann "ab"geschlüsselt:

Umlagepflicht "nein"

Insolvenzgeldumlage "nicht berechnen"

Viele Grüße

Eva

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s_boner
Beginner
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Nachricht 7 von 22
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Hallo,

habe ich alles so ausprobiert und geschlüsselt beim Mandant sowie beim Mitarbeiter. Leider funktioniert es trotzdem nicht. Vielleicht liegt es am Programm!?

Vielen Dank trotzdem für euer Feedback.

LG Stefanie

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brooke
Aufsteiger
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Nachricht 8 von 22
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Hallo,

beherrschende GGF sind nicht umlagepflichtig.

Gruß

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s_boner
Beginner
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Nachricht 9 von 22
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Danke für die Info, aber oben steht ja die Schlüsselung beim Mitarbeiter Umlagepflicht "nein".

LG

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DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Stein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 10 von 22
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Hallo S. Boner,

wie von Herrn Hecker bereits erwähnt, lassen sich die Fehler- und Hinweismeldungen nicht unterdrücken.

Ein Wunsch dazu existiert bereits. Ich habe Sie hier gerne mit genannt.

Sobald es hierzu Neuerungen gibt, werden wir an dieser Stelle wieder informieren.

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Wolfgang Stein
Personalwirtschaft | DATEV eG
s_boner
Beginner
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Nachricht 11 von 22
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Hallo Herr Stein,

vielen Dank für die Informationen.

Mit freundlichen Grüßen

S.Boner

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m_vogel
Einsteiger
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Nachricht 12 von 22
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Guten Tag, Herr Stein!
Bitte nehmen Sie mich und meine Chefin auch als Wunschkandidaten für diese Änderung mit auf, danke!
Mit freundlichen Grüßen

Melanie Vogel

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Korte
Einsteiger
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Nachricht 13 von 22
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Sehr geehrter Herr Stein,

auch uns bitte mit in die Liste der Wunschkandidaten mit aufnehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Tina Korte

Viele Grüße von der Ostsee
Tina Korte
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Nachricht 14 von 22
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Was hat es denn mit dieser "Liste der Wunschkandidaten" auf sich? Ich hatte es so verstanden, dass Herr Stein wieder in diesem Thread aktiv wird, wenn sich neues ergibt.

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m_vogel
Einsteiger
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Nachricht 15 von 22
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Hallo, Herr Dostal!

Herr Stein schrieb:

"Ein Wunsch dazu existiert bereits. Ich habe Sie hier gerne mit genannt."

Aus anderen Themen-Threads ist bekannt, dass DATEV meist nur dann aktiv wird, wenn ein Wunsch von vielen geäußert wird. Nur dann rutscht der Änderungswunsch in der Prioritätenliste nach oben. Das war der Grund, weshalb meine Chefin und ich gerne in der Wunschliste zu diesem Thema als Wunschkandidaten bzw. Wünschende mitgezählt werden möchten. Oder sollten wir das in einer anderen/besseren Form machen?
Für Anregungen sind wir dankbar.

Viele Grüße

Melanie Vogel

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Offline Online
Nachricht 16 von 22
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Danke, das war mit gar nicht bewusst. In den vielen Beiträgen mit Wünschen wird die Aufnahme in eine spezielle Liste eher nicht einzeln geäußert. Vielleicht werden nur daher viele Anwenderwünsche nicht umgesetzt 

Könnte die DATEV bitte aufklären, wie diese Wunschliste genau funktioniert! Danke.

DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Stein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 17 von 22
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Hallo Herr Dostal, hallo Community,

es gibt die Möglichkeit Wünsche bzw. Anregungen aufzugeben, die bei uns gesammelt und geprüft werden.


Wir bei DATEV bewerten Ihren Verbesserungsvorschlag nach einheitlichen Kriterien, um diesen in der Gesamtschau mit allen Anregungen zu priorisieren. Die Kriterien bei der Priorisierung sind:

  1. Wie viele Anwender profitieren von der Umsetzung einer Anregung
  2. Wie gut und einfach fügt sich der Verbesserungsvorschlag in die   bisherigenProgrammabläufe und -architektur ein
  3. Passt der Wunsch zu einem bereits für die nächsten Programmversionen vorgesehenen Thema

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Wolfgang Stein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Nachricht 18 von 22
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Danke für die Nachricht, das habe ich mir schon so gedacht. Könnten Sie bitte aber die "spezielle Liste" erläutern, also den Weg den man zur Aufnahme des Wunsches gehen muss. Danke.

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DATEV-Mitarbeiter
Vanessa_Mertel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 19 von 22
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Hallo Herr Dostal,

es verschiedene Wege einen Wunsch bzw. eine Anregung an uns heranzutragen.

Sie haben die Möglichkeit sich telefonisch oder schriftlich – z.B. über den Servicekontakt - an die DATEV zu wenden und uns Ihre Verbesserungsvorschläge mitzuteilen.

In jedem Fall, wird von unserer Seite geprüft, ob bereits eine treffende Meldung an unsere Kollegen der Entwicklung weitergegeben wurde.

Wenn dies noch nicht passiert ist, wird ein neues Ticket mit dem Wunsch geschrieben und weitergeleitet. (Voraussetzung ist hierbei, dass die Verbesserung sinnvoll und umsetzbar ist.)

Ist bereits ein Wunsch vorhanden, werden unter dieser Meldung weitere Kontakte gesammelt. Sobald wir eine Rückmeldung aus der Entwicklung erhalten ob bzw. wann eine Umsetzung im Programm erfolgt, werden Sie durch uns wieder informiert.

Viele Grüße

Vanessa Mertel

Personalwirtschaft

DATEV eG

Viele Grüße, Vanessa Mertel
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Nachricht 20 von 22
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Und wie werden die vielzähligen Wünsche innerhalb dieses Forums ausgewertet, bzw. ist sichergestellt, dass auch sie auf dieser "Wunschliste" landen? Ich habe das Gefühl bei den vielen Beiträgen kommt die DATEV nicht wirklich hinterher.

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DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Stein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 21 von 22
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Hallo,

innerhalb des Forums „Personalwirtschaft“ erfolgt die Aufnahme und Weitergabe eines Wunsches über eine DATEV-interne Beraternummer.

Der durch den DATEV Mitarbeiter aufgenommene Wunsch wird anschließend auf Wiedervorlage gelegt. In regelmäßigen Abständen prüfen wir, ob eine Stellungnahme vorliegt. Sobald wir eine Rückmeldung erhalten, wird diese in der Community innerhalb des Beitrags – in dem der Wunsch geäußert wurde – an Sie weitergegeben.

Dieses Vorgehen wird für alle Wünsche im Forum „Personalwirtschaft“ einheitlich gehandhabt.

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Wolfgang Stein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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mhaas
Erfahrener
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Nachricht 22 von 22
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"Wenn dies noch nicht passiert ist, wird ein neues Ticket mit dem Wunsch geschrieben und weitergeleitet. (Voraussetzung ist hierbei, dass die Verbesserung sinnvoll und umsetzbar ist.)"

Aha. Und was SINNVOLL ist entscheidet ... ach ja, die DATEV (mit ihrer bekannten Allwissenheit).

Trotzdem danke an die MA für ein bißchen mehr Transparenz in Sachen: wie werde ich meine Wünsche los.

Lang may yer lum reek
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letzte Antwort am 08.08.2018 16:06:24 von mhaas
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