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Teilzeitbeschäftigung während Elternzeit richtig anlegen

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letzte Antwort am 01.06.2018 16:09:10 von Katharina_Dietl
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pscheel
Beginner
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Hallo zusammen,

ich habe folgende Frage: Eine Mitarbeiterin kehrt am 5.7.18 aus Ihrer Elternzeit zurück und arbeitet für 2 Monate (bis 4.9.18) verkürzt für 30 Stunden. Da sie noch Elternzeit übrig hat, nutzt sie während dieser Zeit das Elterngeld Plus.

Ich habe also in Ihren Personaldaten unter Mutterschutz die Elternzeit bis zum 04.09.18 angegeben. Des weiteren habe ich bei Fehlzeiten die Elternzeit bis zum 4.7.18 eingestellt. Nun habe ich ab Juli ihre Entlohnung und die Stundenanzahl geändert. Wie wird jetzt aber im September ihr Lohn korrekt berechnet? Denn bis zum 4.9.18 arbeitet sie ja noch 30 Stunden und ab 5.9.18 wieder 40 Stunden? Wie kann ich das korrekt bei der Entlohnung und Stundenanzahl eintragen?

Ich bin dankbar für jede Hilfe!

Lg

DATEV-Mitarbeiter
Katharina_Dietl
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 2
2809 Mal angesehen

Guten Tag,

arbeiten Sie mit dem Programm Lodas oder Lohn und Gehalt?

Grundsätzlich haben Sie die Schlüsselungen bereits richtig eingestellt.

Für Lodas empfehle ich folgendes Vorgehen:

Im Abrechnungsmonat September können Sie das Gehalt der Arbeitnehmerin manuell über die Bewegungsdaten buchen, da das Programm diese anteilige Berechnung nicht eigenständig durchführen kann.

Sie können beispielsweise auch mit zwei Lohnarten (Stammlohnart 200) arbeiten, umso deutlicher darstellen zu können, welcher Teil des Gehalts auf die Elternzeit entfällt.

Sie können für den Monat September die Stunden pro Kalenderwoche über Personaldaten | Arbeitszeiten | Soll-Arbeitszeit erfassen.

Für das Programm Lohn und Gehalt finden Sie im Dokument Tätigkeit in Elternzeit abrechnen (Beispiele für Lohn und Gehalt) eine Anleitung.

Beste Grüße aus Nürnberg

Katharina Dietl

Personalwirtschaft

DATEV eG

Beste Grüße Katharina Dietl
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 01.06.2018 16:09:10 von Katharina_Dietl
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