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LODAS Gegenstandswerte übergeben

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letzte Antwort am 29.05.2018 16:54:34 von rvh
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stbinvolz71
Beginner
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Nachricht 1 von 3
318 Mal angesehen

Hallo,

folgendes Problem:

Wir nutzen im Rahmen der Rechnungslegung "Teilaufträge" (12 Stück, Januar bis Dezember) in EO-Comfort. Die "Schlussrechnung" des Jahres wird als "Gegenrechnung" ausgegeben.

Bei dem Teilauftrag "Gegenrechnung" / Abrechnung / Aufwände sind die einzelnen Materialen aufgeführt. Z. B. Nr. 201 Einrichtung Lohn oder Nr. 203 Abrechnung Lohn usw.

Wenn der Lohn erstellt wurde, müssen die Angaben dort manuell / händisch eingetragen werden. Das ist sehr umständlich und zeitaufwändig. 😞


Gibt es Möglichkeiten aus LODAS heraus ...

  • die Gegenstandswerte jeweils in die Gegenrechnung zu übertragen, ohne das die erfassten Gegenstandswerte des Vormonats überschrieben werden?

  • Gegenstandswerte über die Auswertungen als Protokoll monatlich und jährlich mit auszugeben, so dass man die jederzeit über die Auswertungen für den jeweiligen Abrechnungsmonat sehen kann?

Wenn ja, wie funktioniert das und welche Einstellungen sind zu treffen?

Ich freue mich über Eure Nachricht. Vielen Dank schon einmal. 🙂

DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Stein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 3
149 Mal angesehen

Hallo,

eine Einstellungsmöglichkeit um die Gegenstandwerte in die Gegenrechnung zu übertragen, ohne dabei die bereits erfassten Gegenstandswerte zu überschreiben, ist nicht möglich. Eine erneute Übergabe ersetzt immer die bereits übergebenen Daten.


Nach der erfolgten Übergabe können Sie sich ein Protokoll für den aktuellen Abrechnungsmonat abrufen. Dieses finden Sie unter Mandant | Programmverbindungen Gegenstandswerte erstellen und übergeben. Nach einer erfolgten Anschaltung an das Rechenzentrum können Sie das Protokoll ausgeben. 

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Wolfgang Stein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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rvh
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 3 von 3
149 Mal angesehen

Hallo Frau Volz,

leider funktioniert im Lohn nicht, wenn Sie über "Gegenrechnung" arbeiten wollen. Das funktionert nur z.B. bei der FIBU, wo es einen Gegenstandswert gibt, der über Multiplikator auf das Jahr benutzt werden kann.

Im Lohn arbeiten wir daher nur noch mit den zwölf Monaten und helfen uns damit, in jedem Monat einen - idR gleichbleibenden - Vorschuss abzurechnen. Die Teilauftragsstrukturen sind identisch angelegt und werden lediglich im TA 12 (Dezember) um Jahresabschlussrelevantes (bei uns die BG-Meldung) ergänzt.

Mit dieser Monatsstruktur klappt dann auch wieder die Gegenstandswertübergabe aus dem LOHN ohne die Gefahr des Überschreibens.

Vom Ablauf her wird jeden Monat der Abschlag fakturiert (normalerweise nur im Januar "dauer-"beleghaft) und daraus der Einzug erzeugt.

Je nach Vereinbarung mit dem Mandanten wird dann quartalweise, halb- oder ganzjährig eine Abrechnung des Auftrags nach IST-Werten unter Anrechnung der faktierten Abschläge vorgenommen.

Ich habe Ihnen von unserer aktuellen auftragsvorlage mal einen ScreenShot eingefügt - hoffentlich lässt sich der einigermaßen lesen.

Gutes Gelingen ...WS_RH_Snap_2018.05.29_16h50m48s_002_Auftragsvorlage - Lohnabrechnungen.png

Herzliche Grüße aus Nordbaden
Rolf
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„Das Problem zu erkennen, ist wichtiger, als die Lösung zu erkennen, denn die genaue Darstellung des Problems führt zur Lösung.“
(Albert Einstein, 1879-1955)
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letzte Antwort am 29.05.2018 16:54:34 von rvh
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