abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Vollrentner / privat versichert im LODAS abrechnen

4
letzte Antwort am 24.05.2018 12:15:13 von tinar
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
tinar
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 5
1075 Mal angesehen

Hallo,

wir beschäftigen eine Mitarbeiterin als Minijobber, d.h. auf 450€-Basis. Die Mitarbeiterin ist bereits Vollrentner und soll jetzt für 2 Monate als Vollzeitkraft auf Basis eines Festgehalts eingesetzt werden.

Ich habe im Register Sozialversicherung / Allgemeine SV-Daten / Allgemeines den Beitragsgruppenschlüssel 0-3-0-0 hinterlegt und beim Punkt Geringverdiener entsprechend auf "0" gewechselt. Das Feld gesetzliche KK ist leer.

Im Register Sozialversicherung / private Versicherung habe ich privat krankenversichert und privat pflegeversichert ausgewählt. Einen Zuschuss als AG zur privaten KV/PV darf ich an Vollrentner nicht zahlen - daher habe ich keine weiteren Daten erfasst.

Ich bekomme nun immer wieder eine Fehlermeldung, weil das Feld Krankenkasse in den allgemeinen SV-Daten nicht befüllt ist. Warum muss dieses befüllt sein, wenn ich privat versichert auswähle?

Kann mir hier jemand weiterhelfen!?

Vielen Dank.

björn
Experte
Offline Online
Nachricht 2 von 5
785 Mal angesehen

Hallo Frau Rockhausen,

wenn Sie einen privat versicherten Vollrentner auf Minijob-Basis beschäftigen, dann müssen Sie diesen wie einen Minijobber anlegen und entsprechend schlüsseln. Durch die privat Versicherung fällt jedoch der pauschale Beitrag zur Krankenversicherung weg. Als Krankenkasse müssen Sie entsprechend die Knappschaft hinterlegen.

Gruß

0 Kudos
tinar
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 5
785 Mal angesehen

Hallo Björn,

danke für die schnelle Antwort.

Bis jetzt war der Mitarbeiter auf Minijob-Basis beschäftigt, aber sofort soll er als Vollzeitkraft geführt werden. Da ist die Knappschaft doch nicht korrrekt, oder?

0 Kudos
björn
Experte
Offline Online
Nachricht 4 von 5
785 Mal angesehen

Oh Sorry. Man sollte mal genauer Leser.

Wenn der Mitarbeiter nicht in die Rentenversicherung einzahlen will müssen Sie den PGS 119 wählen ansonsten 120.

In der Sozialversicherung ist Ihre Schlüssel mit dem PGS 119 richtig. Bei 120 müssten Sie 0100 auswählen.

Bei der Krankenkasse müssen Sie die letzte gesetzliche Krankenkasse vor Eintritt in die private Krankenversicherung des Mitarbeiters hinterlegen. Diese ist wichtig, da ansonsten keine Sozialversicherungsmeldungen erstellt und die Beiträge inkl. der Umlagen nicht abgeführt werden können. Dies kann nur über eine gesetzliche Krankenkasse erfolgen. Sollte der Mitarbeiter sich nicht mehr dran erinnern können oder war dieser nie bei einer gesetzlichen Krankenkasse, dann können Sie einfach eine beliebige Krankenkasse wählen.

Gruß

0 Kudos
tinar
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 5 von 5
785 Mal angesehen

Vielen Dank. Jetzt kann ich den Mitarbeiter abrechnen! 🙂

0 Kudos
4
letzte Antwort am 24.05.2018 12:15:13 von tinar
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage