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Geschenke für Mitarbeiter bis 60.- LuG

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letzte Antwort am 24.05.2018 12:18:15 von christinhubach
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cenzie
Einsteiger
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Hallo allerseits,

wir schenken einem Mitarbeiter über die Gutscheinkarte 60.- Euro zu Geburtstag.

Wie verhält es sich, wenn wir zudem noch einen Blumenstrauß im Wert von 30.- Euro bestellen, müssen wir diesen dann pauschal besteuern?

Vielen Dank für Ihre Rückmeldungen vorab und einen schönen Tag wünscht

Christine Kundler

alex7763
Aufsteiger
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Nachricht 2 von 5
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Hallo,

die Blumen als Sachbezug (44 € / Monat) ? (falls noch kein anderer Sachbezug vorhanden)

Oder evt. wurden die Blumen doch nicht verschenkt, sondern als Bürodeko genutzt?

Viele grüße

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cenzie
Einsteiger
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Nachricht 3 von 5
138 Mal angesehen

Die 44.- Euro (in unserem Fall 40.- Euro) sind bereits ausgeschöpft. Da der 40. Geburtstag ein persönlicher Anlass ist sind ja 60.- zudem steuerfrei.  Da liege ich nicht falsch oder?

Viele Grüße zurück

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alex7763
Aufsteiger
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Nachricht 4 von 5
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Wenn Gutschein (60 €) + Blumen (30 €) geschenkt werden =90 €  , dann >60 € = §37b EStG.

Ggf. den Blumenstrauß zum Namenstag schenken (weiterer pers. Anlass)

*Zaunpfahlwink*

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christinhubach
Beginner
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Nachricht 5 von 5
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Also 60 € wegen dem besonderen Anlass sind richtig. Die Blumen versteuern wir nicht extra. Denke dass bei besonderem Anlass beiden geht, 60 € und 40 €.

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letzte Antwort am 24.05.2018 12:18:15 von christinhubach
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