Hallo allerseits,
wir schenken einem Mitarbeiter über die Gutscheinkarte 60.- Euro zu Geburtstag.
Wie verhält es sich, wenn wir zudem noch einen Blumenstrauß im Wert von 30.- Euro bestellen, müssen wir diesen dann pauschal besteuern?
Vielen Dank für Ihre Rückmeldungen vorab und einen schönen Tag wünscht
Christine Kundler
Hallo,
die Blumen als Sachbezug (44 € / Monat) ? (falls noch kein anderer Sachbezug vorhanden)
Oder evt. wurden die Blumen doch nicht verschenkt, sondern als Bürodeko genutzt?
Viele grüße
Die 44.- Euro (in unserem Fall 40.- Euro) sind bereits ausgeschöpft. Da der 40. Geburtstag ein persönlicher Anlass ist sind ja 60.- zudem steuerfrei. Da liege ich nicht falsch oder?
Viele Grüße zurück
Wenn Gutschein (60 €) + Blumen (30 €) geschenkt werden =90 € , dann >60 € = §37b EStG.
Ggf. den Blumenstrauß zum Namenstag schenken (weiterer pers. Anlass)
*Zaunpfahlwink*
Also 60 € wegen dem besonderen Anlass sind richtig. Die Blumen versteuern wir nicht extra. Denke dass bei besonderem Anlass beiden geht, 60 € und 40 €.