Hallo Community,
eine AN erhält seit mehr als einem Jahr einen steuer- und sv-freien Kindergartenzuschuss. Krankheitsbedingt erfolgt im Mai eine Entgeltersatzbescheinigung an die KK. Dort erfaßt das System beim Arbeitsentgelt nur das Gehalt und läßt den Kitazuschuss außen vor. Ist dies korrekt?
Viele Grüße
Ulrike Scheck
Hallo Frau Scheck,
ja, das ist richtig. Zu melden ist das beitragspflichtige Arbeitsentgelt. Und da der Zuschuss sozialversicherungsfrei ist, ist dieser nicht zu berücksichtigen.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Super. Danke für die schnelle Info.