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Mehrfachbeschäftigung Minijob

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letzte Antwort am 23.05.2018 11:48:36 von Uwe_Lutz
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matschi
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 2
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Hallo,

laut Schreiben vom Finanzamt, hat die Knappschaft mitgeteilt, dass unser Minijobber mehrere Beschäftigungen hat. Jetzt fordert das Finanzamt

eine Lohnsteuer-Anmeldung von uns vom Jahr 2017, da die 2% Pauschalsteuer nicht mehr zulässig ist. Wie muss ich jetzt vorgehen, unser Minijobber

verdient im Monat nur € 80.-? Soll ich die 20% Pauschalsteuer oder mit der Steuerklasse 6 abrechnen? Bei Steuerklasse 6 ist der Schlüssel 109

nicht mehr zulässig (da meckert LODAS), also die 20% Pauschalsteuer abführen? Und wie ist das mit der Sozialversicherung?

Vielen Dank für Eure Antworten.

Uwe_Lutz
Überflieger
Offline Online
Nachricht 2 von 2
428 Mal angesehen

Hallo Frau Vogt,

es ist eigentlich etwas merkwürdig, dass (zuerst) das Finanzamt eine korrigierte Meldung haben möchte.

Eigentlich müssten Sie zunächst von der Knappschaft einen entsprechenden Fragebogen erhalten, in dem Sie zu den Einkünften Auskunft geben müssen. Die Knappschaft fordert dabei auch einen Nachweis an, ob und in welcher Form Sie den Mitarbeiter zu weiteren Beschäftigungen befragt haben.

Abhängig von diesen Angaben erhalten Sie dann ggf. einen Bescheid der Knappschaft, ab wann die Eigenschaft als geringfügig Beschäftigter nicht (mehr) greift.

Eine Korrektur ist dann im Regelfall sowohl für die Sozialversicherung als auch die Steuer erforderlich.

Ich würde daher die Angelegenheit erst einmal mit der Knappschaft klären, damit keine doppelte Arbeit notwendig wird.

Und zu Ihrem Problem mit der Steuerklasse VI und der Personengruppe 109. Diese Schlüsselung ist durchaus möglich. Wenn Sie allerdings eine Steuerklasse eintragen und den Arbeitnehmertyp noch auf "4 - geringf. Beschäftigter Arbeiter mit Pauschalversteuerung" oder "5 - geringf. Beschäftigter Angestellter mit Pauschalversteuerung" geschlüsselt haben, erhalten Sie einen Hinweis von LODAS, dass die Steuerklasse nicht berücksichtigt wird, da eine Pauschalversteuerung erfolgt.

Viele Grüße

Uwe Lutz

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letzte Antwort am 23.05.2018 11:48:36 von Uwe_Lutz
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