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Lohnsteueranmeldezeitraum unterjährig ändern LODAS

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letzte Antwort am 12.06.2021 09:14:32 von wicki04
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sharibik1997_
Einsteiger
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Nachricht 1 von 11
2875 Mal angesehen

Ich habe bei einem neuangelegten Mandanten leider vergessen den Anmeldezeitraum auf vierteljährlich zu schlüsseln, stattdessen auf monatlich. Nun flatterte ein Schreiben des Finanzamtes ins Haus, dass ich dies bitte bis 10.07.2018 korrigieren soll und die monatliche Meldung vom April nicht verarbeitet werden kann. Reicht es aus bzw. korrigiert sich das automatisch, wenn ich im Monat April auf vierteljährlich umschlüssle? Oder muss ich etwas manuell ausfüllen?

björn
Experte
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Nachricht 2 von 11
2577 Mal angesehen

Hier hilft meistens ein kurzer Anruf beim FA und die Situation kurz zu erklären. Im Normalfall entstehen dabei keine Probleme. Sie können ja dann ab dem 3. Quartal eine vierteljährliche Anmeldung hinterlegen.

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 3 von 11
2577 Mal angesehen

Hallo Herr Hecht,

wenn Sie den Zeitraum umstellen, wird die vierteljährliche Lohnsteueranmeldung mit den korrekten Werten übermittelt. Siehe hierzu Dokument 5303321, Abschnitt 4.

Viele Grüße

Uwe Lutz

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MOelmann
Beginner
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Nachricht 4 von 11
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Habe gerade denselben Fall. Monat Juli 2020 ist abgerechnet, August 2020 kommt das Schreiben vom Finanzamt. Muss ich jetzt nachträglich im Monat Juli 2020 auf vierteljährlich umschlüsseln oder einfach im August 2020? Oder ist es egal, ob so oder so?

 

Bin noch ein absoluter Neuling mit dem Programm und will nichts falsch machen.

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carmenliebich
Einsteiger
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Nachricht 5 von 11
2443 Mal angesehen

Hallo,

 

es muss zwingend im Juli umgeschlüsselt werden, da das Quartal bei der nächsten Meldung genommen werden muss.

 

Grüße

 

Carmen

wicki04
Aufsteiger
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Nachricht 6 von 11
2158 Mal angesehen

Hallo zusammen,

 

Lohnsteuer-Anmeldung Umstellung von vierteljährlich auf monatlich!

 

Mache momentan Urlaubsvertretung und habe vom Mandanten gerade eine Erinnerung des Finanzamtes erhalten zur Abgabe der Lohnsteuer-Anmeldung für April 2021. Das Schreiben des Finanzamtes seinerzeit  zu Umstellung ab II. Quartal 2021 von vierteljährlich auf monatlich ist wohl untergegangen. Anruf beim Finanzamt hat leider nichts gebracht, wir müssen rückwirkend umstellen und die einzelnen Monate melden. 

 

Meine Frage nunmehr: Wir sind ja bereits im Juni 2021, April und Mai sind bereits abgerechnet. Wie verfahre ich hier im System Änderung ab April auf monatlich umstellen und Wiederholung der Mai Abrechnungen? Welche Monate würden dann in die Lohnsteuer-Anmeldung fließen April und Mai oder nur Mai? 

 

Ich bin der Meinung, dass ich evtl. den April manuell außerhalb von LODAS übermitteln müsste. Gibt es hier eine schnelle Lösung die Daten für die Lohnsteuer-Anmeldung rauszubekommen z.B. über DALI?

 

Im Dokument ist leider nur der umgekehrte Weg von vierteljährlich auf monatlich dargestellt. 

 

Ich wäre für eine schnelle Hilfe sehr dankbar.

 

Lieben Dank vorab

 

KOB
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m_brunzendorf
Fachmann
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Nachricht 7 von 11
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@wicki04  schrieb:

Gibt es hier eine schnelle Lösung die Daten für die Lohnsteuer-Anmeldung rauszubekommen z.B. über DALI?

 


Hallo.

 

DALI kenne ich jetzt nicht, ich würde auf dem monatlichen Lohnjournal schauen. Da stehen doch alle erforderlichen Werte kompakt drin.

 

Viele Grüße

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wicki04
Aufsteiger
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Nachricht 8 von 11
2151 Mal angesehen

vielen Dank für die schnelle Antwort. Stimmt im Lohnjournal bekomme ich die einzelnen Monate raus. Allerdings steht sich mir noch die Frage, wenn ich die Änderungen im System vornehme, welche Zahlen in die Mai Lohnsteuer-Anmeldung fließen, der April und der Mai oder nur der Mai? Umstellung muss ja ab April erfolgen.

 

DALI ist das Datenanalysesystem für Personalwirtschaft, wo man viele weitere Auswertungen aus LODAS erhalten kann und auch z.B. in Excel transportieren kann, wie Personalkosten, Buchungsbeleg, Arbeitnehmeraufstellung etc.  Sehr empfehlenswert. 

KOB
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m_brunzendorf
Fachmann
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Nachricht 9 von 11
2139 Mal angesehen

Die Frage kann ich auf die Schnelle nicht beantworten.

 

Vielleicht hilft Ihnen dieses Dokument weiter:

Lohnsteuer-Anmeldung: Anmeldezeitraum erfassen oder ändern 

 

Viele Grüße

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DATEV-Mitarbeiter
Monique_Müller
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 10 von 11
2098 Mal angesehen

Hallo,

 

hier finden Sie einen Überblick. Das Dokument ist auch im bereits erwähnten Dokument unter "Weitere Informationen" verlinkt.

Beste Grüße Monique Müller
Personalwirtschaft | DATEV eG
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wicki04
Aufsteiger
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Nachricht 11 von 11
2086 Mal angesehen

Vielen Dank für beiden die Dokumente.

 

Ich habe die Monate rückwirkend ab 04/2021 auf monatlich umgeschlüsselt und eine Wiederholungsabrechnung für 05/21 gemacht,  da der Juni noch nicht erfolgt ist. Erstellt wurde eine Lohnsteuer-Anmeldung für 05/21 mit einer Aufteilung  auf die beiden Abrechnungszeiträume 04/21 und 05/21. Ich hoffe, dass es so von Finanzamt akzeptiert wird.

Ich hatte Glück und einen Mitarbeiter der DATEV über die Hotline bekommen und er hat mir diese Vorgehensweise genannt. Im Dokument steht nämlich, dass man im letzten Monats des Quartals ...., also erst im Juni das so umsetzen kann, zumindest hatte ich es so interpretiert.

 

Vielen Dank nochmal für die schnelle Hilfe.

KOB
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letzte Antwort am 12.06.2021 09:14:32 von wicki04
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