abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

DSGVO Verpflichungserklärung - Hat schon jemand dieses Schreiben gesehen?

6
letzte Antwort am 18.05.2018 12:44:00 von deusex
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
danielajo
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 7
683 Mal angesehen

Hallo zusammen!

Wir (Steuerberater) haben dieses Schreiben von einem Mandanten erhalten. Hat schon jemand dieses Schreiben gesehen? Wenn wir diese Erklärung unterschreiben, gelten wir dann als Auftragsverarbeiter?Verpflichtg.jpg

Für Eure Anregungen wären wir dankbar.

Offline Online
Nachricht 2 von 7
44 Mal angesehen

"Möglicherweise mit personenbezogenen Daten..." ?

Was soll denn das Schreiben bewirken?

Ich dachte die Verpflichtung besteht per Gesetz und für Steuerberater in erhöhtem Maße (auch schon vor DSGVO)? Warum muss man denn, dem Wortlaut dieser Verpflichtung nach selber jemanden (aktiv) verpflichten, der doch schon per sé dazu verpflichtet ist? Das wäre ja nur eine zivilrechtliche, zweiseitige Willenserklärung ohne Rechtswirkung, wenn es nicht gestaltendes Recht ist? Andersherum könnte man annehmen, das ohne Willenserklärung des zu Verpflichtenden, dieser auch den Datenschutz nicht zu beachten hätte......

Ich halte das Schreiben für unnötig, irgendwie mal eben aus dem Netz gezogen, rechtlich unreflektiert und würde es nicht unterschreiben. Andersherum müssen / sollen wir als Steuerberater darüber informieren und lassen uns das Ganze unterschrieben (nicht als Vereinbarung, sondern nur den Erhalt). 

p.s. Das sieht eher aus wie für Mitarbeiter, da sieht die Sache vielleicht schon irgendwie anders aus.

0 Kudos
mkolberg
Meister
Offline Online
Nachricht 3 von 7
44 Mal angesehen

https://www.demv.de/uploads/ckeditor/attachments/24/DEMV-Vorlage-Verpflichtung-Vertraulichkeit-2017-10-28.docx

Vorlage könnte für Reinigungsfirmen, Hausmeister, usw, also Personen, die Zugang zu den Kanzleiräumen haben sinnvoll sein.

0 Kudos
Offline Online
Nachricht 4 von 7
44 Mal angesehen

Oder so! Aber sicher nicht für den Berater!

0 Kudos
danielajo
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 5 von 7
44 Mal angesehen

Vielen Dank für die Anregungen und Hinweise. Diese decken sich im Prinzip mit unserer Auffassung.

0 Kudos
Uwe_Lutz
Überflieger
Offline Online
Nachricht 6 von 7
44 Mal angesehen

Hierzu ein Zitat aus dem gemeinsamen Hinweise der Bundessteuerberaterkammer und des Deutschen Steuerberaterverbandes:

5.2 Fachleistung des Steuerberaters (keine Auftragsverarbeitung)

Die Leistung des Steuerberaters ist eine eigenverantwortlich erbrachte fachliche Beratung und ist somit keine Auftragsverarbeitung. Dies gilt auch für die Lohn- und Gehaltsabrechnung, die der Steuerberater nach dem Steuerberatungsgesetz (StBerG) eigenverantwortlich ausführt.

Viele Grüße

Uwe Lutz

0 Kudos
deusex
Experte
Offline Online
Nachricht 7 von 7
44 Mal angesehen

Sehr schön. In verschiedenen Beiträgen, Links, Publikationen und Handlungsanweisungen verdichtet sich die Auffassung, dass der Steuerberater eben kein auftragsverarbeitendes Unternehmen ist.

Das Schreiben eingangs diesen Beitrages würde ich eher nach einem Rundumschuss-aus-der-Hüfte beurteilen, da sich der Absender möglicherweise auch nicht ganz sicher ist, wer zu dem "vergatterten" Personenkreis gehört.

Wenn wir hier noch darüber debattieren, wie soll es dann ein Dritter wissen? Frei nach dem Motto: "Sicher ist sicher" - schadet ja nicht.

0100011101110010011101010111001101110011 0101001001100001011011000111000001101000 0100110101100001011010010110010101110010
6
letzte Antwort am 18.05.2018 12:44:00 von deusex
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage